Banken

Unklare Aussichten bei Krediten

sg
Der Druck auf die Banken lässt nicht nach. Ob es sich um strengere Anforderungen an die zukünftige Eigenkapitalbildung seitens der (EU-)Politik oder um den steigenden Ertragsdruck innerhalb der Institute handelt. Dies hat zumeist auch Konsequenzen für die Kunden, die mit ihrer Bank wegen eines Kredits im Gespräch sind.

Alles in allem sind dies weniger erfreuliche Aussichten nicht nur für die Kreditbranche, sondern auch für Zahnärzte als Freiberufler, wenn diese in den kommenden Monaten ihren zukünftigen Kreditbedarf anmelden. Vor dem Hintergrund einer angespannten Situation für die Banken, die durch einen mächtigen Erfolgsdruck gekennzeichnet ist, ist daher davon auszugehen, dass Banken und Sparkassen entsprechende Kreditanträge noch genauer als bisher prüfen werden, bevor sie sich für ein mögliches Risikoengagement entscheiden, das mit möglicherweise erheblichem finanziellem Engagement einhergeht.

Frühzeitig reagieren

Es kann daher also sinnvoll zu sein, bereits vorhersehbare, aber eben noch nicht tagesaktuelle Kreditpläne gar nicht erst in der Schublade zu parken, sondern sie kurzfristig mit der jeweiligen Hausbank zu besprechen.

Dafür spricht übrigens auch das nach wie vor günstige Zinsumfeld vor allem im Darlehensbereich. Dort sind im Gegensatz zum kurzfristigen Überziehungskredit auf dem Praxiskonto Zinssätze von unter fünf Prozent im Jahr nach wie vor möglich. Außerdem bieten öffentliche Kreditgeber wie die KfW-Mittelstandsbank ebenfalls ein attraktives Zinsniveau, das mithilfe der Hausbank abgerufen werden kann. Voraussetzung ist naturgemäß hier wie dort eine angemessene Kreditwürdigkeit, die neben aussagefähigen Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Praxis in der Regel auch Kreditsicherheiten mit einer entsprechenden Werthaltigkeit voraussetzt.

Da laut Expertenansicht mittlerweile allerdings eine ganze Reihe von Praxen kaum mehr Spielräume bei ihren Kreditsicherheiten besitzt, könnte dieser Mangel durchaus zu einer Ernst zu nehmenden Kreditklemme führen. Hilfe bieten hier die bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken ebenso wie die Förderbanken der Bundesländer, die je nach Kreditprogramm bei angemessener Kreditwürdigkeit des jeweiligen Zahnarztes gegenüber dessen Hausbank zu seinen Gunsten bürgen können.

Doch auch beim herkömmlichen Hausbankkredit kann es sich lohnen, bereits frühzeitig über eine mögliche Kreditverlängerung nachzudenken, auch wenn der Fälligkeitstermin erst im nächsten oder übernächsten Jahr ansteht. Voraus- oder Forwarddarlehen bieten dazu die entsprechende Möglichkeit. Sie sichern Praxisverantwortlichen je nach Einzelfall auch lange vor Ablauf der Zinsbindung das derzeitige Zinsniveau. Das kostet zwar regelmäßig einen Zinsaufschlag, da die zukünftige Zinsentwicklung naturgemäß nur schwer zu prognostizieren ist. Bei sorgfältigen Vergleichen sind trotz dieses Zinsaufschlags aber durchaus zinsattraktive Gestaltungen machbar. Auch bei diesem Produkt sollte also nicht gezögert werden, da bei einer sich erholenden Konjunktur mit mittelfristig erneut steigenden Zinssätzen gerechnet werden muss.

Alternativen erwägen

Dagegen orientiert sich das Zinsverhalten der Bankinstitute beim Überziehungskredit auf dem Praxiskonto leider nicht an deren preiswerten Refinanzierungsmöglichkeiten. Zinssätze im zweistelligen Bereich oder allenfalls knapp darunter sind hier nach wie vor selbst bei Geschäftskunden mit einer überdurchschnittlichen Kreditwürdigkeit eher die Regel als die Ausnahme.

Die Begründungen für die Zinssatzhöhe wie angeblich „höhere Risiken“ oder „eine schwierigere Refinanzierung“ sind vielfach nicht nachvollziehbar und schon gar nicht überzeugend, da vor allem die Zentralbanken durch ihre Niedrigzinspolitik der vergangenen Jahre insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kredit- institute erheblich vereinfacht haben. Beim Kunden kommt davon in der Regel jedoch kaum etwas an.

Grund genug für Zahnärzte, sich nach preiswerteren Alternativen umzusehen, die es durchaus gibt. So bieten vor allem sogenannte Geldmarktkredite weitaus günstigere Zinssätze, die zwar meist an eine erstklassige Kreditwürdigkeit geknüpft sind, aber dennoch längst zum Angebot der meisten Bankinstitute gehören. Auch Abrufkredite bieten sich vor allem dann an, wenn sie nicht nur als Privatkredit, sondern auch im Praxisbereich bereitgestellt werden. Tatsache ist, dass vor allem beim Überziehungskredit ein erheblicher Handlungsbedarf seitens der Praxen besteht. Durch seine weitgehend einfache Handhabung wird er längst zu Dispositionszwecken genutzt, die mit seinem ursprünglich kurzfristigen Charakter kaum mehr etwas zu tun haben. So gehört heute etwa die Vorfinanzierung von Teilen der Praxisausstattung ebenso zu diesen Verwendungszwecken wie geradezu „klassische“ Investitionsfinanzierungen, die in der Regel zwar irgendwann von einem weitaus sinnvolleren Betriebs-mittelkredit als Darlehen abgelöst werden, bis dahin aber oft erhebliche Zinskosten verursacht haben.

Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de

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