117. Deutscher Ärztetag in Düsseldorf

Gesundheitspolitik gemeinsam gestalten

Bei seinem ersten öffentlichen Auftritt vor der organisierten Ärzteschaft auf dem 117. Deutschen Ärztetag (DÄT) in Düsseldorf schlug Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vornehmlich sanfte Töne an. Im Mittelpunkt seiner Rede vor den 250 Delegierten stand die Bereitschaft der Politik, Veränderungen im Gesundheitswesen gemeinsam mit den Ärzten durchzusetzen.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank-Ulrich Montgomery begrüßte die Kooperationsbereitschaft des Ministers und dessen Bekenntnis zur Freiberuflichkeit, machte aber auch deutlich, dass „Expressüberweisungen“ zu Fachärzten und eine Qualitätsoffensive im stationären Bereich ohne eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltung nicht im Sinne der Ärzteschaft seien.

Bundesgesundheitsminister Gröhe gab sich gleich zu Beginn seiner Rede zahm. Kooperation statt Konfrontation und die Bereitschaft zu Veränderungen waren die zentralen Stichworte, mit denen der CDU-Mann sich den Delegierten des Deutschen Ärztetages präsentierte. Gestaltungswille sei etwa gefragt, so Gröhe, wenn es um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum geht. Attraktive Rahmenbedingungen für die Einzelpraxis müssten dabei einhergehen mit der verbesserten Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Berufsausübung, der verstärkten Förderung von Praxisnetzen und erweiterten Möglichkeiten von Medizinischen Versorgungszentren. „Entsprechende gesetzliche Regelungen werden wir noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres auf den Weg bringen“, versprach der Minister.

Gröhe betonte ferner, dass die Bundesregierung mittelfristig einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln wolle, um vor allem die Aus- und Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu verbessern. Ziel sei es dabei unter anderem, an allen medizinischen Fakultäten einen Lehrstuhl Allgemeinmedizin zu etablieren.

GOÄ-Anpassung ist überfällig

Als „überfällig“ bezeichnete der Minister die Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), was ihm große Zustimmung seitens der Delegierten bescherte: „Was uns in der letzten Legislaturperiode bei den Zahnärzten gelang, sollte uns in dieser Legislaturperiode auch bei den Ärzten gelingen.“ „Es ist unser optimistisches Ziel, dass wir bis Ende 2014 eine gremienreife Entwurfsfassung vorlegen können“, erklärte BÄK-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rochell, der für die BÄK die Verhandlungen mit dem PKV-Verband führt, in der Plenumsdebatte am Folgetag zu diesem Thema.

Die Bundesregierung wolle ferner die Patientenrechte auf der Grundlage des im vergangenen Jahr verabschiedeten Patientenrechtegesetzes weiter ausbauen. Dazu gehöre das Recht, vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, so Gröhe in seiner Begrüßungsrede weiter. Das für dieses Jahr angekündigte Präventionsgesetz solle wiederum dazu beitragen, dass gesundheitsfördernde Angebote in allen Lebensbereichen – von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege – in hoher Qualität erbracht werden können. In den zurückliegenden Jahren waren alle Versuche, rechtliche Grundlagen für die Vorsorge auf den Weg zu bringen, auf Bundesebene gescheitert. Die Ärzteschaft sprach sich in diesem Zusammenhang erneut dafür aus, als Lotse im Gesundheitswesen zu fungieren und geeignete Anreizsysteme und Instrumente wie eine eigene Abrechnungsziffer einzuführen.

Auf wenig Zustimmung bei der Ärzteschaft stießen indes die Vorschläge des Ministers, bestimmte ärztliche Tätigkeiten an geschulte Fachkräfte aus anderen Gesundheitsberufen zu übertragen, etwa an ausgebildete Pflegekräfte oder an entsprechend weitergebildete Praxisangestellte. Wenig Befürworter fand auch die Idee, Termin-Service-Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Vergabe von Facharztterminen innerhalb von vier Wochen einzurichten.

Montgomery entgegnete, dass Wartezeiten kein Beleg für eine Zwei-Klassen-Medizin seien, sondern Resultat des besseren Leistungsversprechens der privaten Krankenversicherungen. „Wenn die Funktionäre der gesetzlichen Krankenversicherung das beklagen, weiß ich eine schnell wirksame und effiziente Therapie dagegen: Vergüten, leisten und regeln Sie wie die PKV“, sagte Montgomery.

Das heikle Thema Arzttermine war auch Thema eines Ärztetagsbeschlusses. Hierin forderten die Delegierten, dass Patienten künftig Ausfallentschädigungen leisten sollen, wenn sie einen vereinbarten Arzttermin unentschuldigt nicht wahrnehmen würden. Zahlen sollen die Kassen, die sich dann an den Patienten wenden könnten.

Ärztlicher Sachverstand gefordert

Kritisch beurteilte Montgomery die Pläne der großen Koalition ein neues Qualitätsinstitut einzurichten. „Wir brauchen und wollen keine Behörde, die Qualität verwaltet“, mahnte der Ärztekammerpräsident. Er forderte in seiner Rede vor den Delegierten und den Gästen des Ärzteparlaments eine führende Verankerung des ärztlichen Sachverstands im geplanten Qualitätsinstitut für das Gesundheitswesen.

Der BÄK-Präsident begrüßte dagegen ausdrücklich die Pläne der Großen Koalition, die Qualität zu einer Determinante der Krankenhausplanung zu machen und erinnerte die Länder vor dem Hintergrund der begonnenen Gespräche zur Krankenhausreform daran, dass das aus dem Grundgesetz abgeleitete Recht auf Krankenhausplanung auch die Pflicht zu ausreichender Investitionsfinanzierung nach sich ziehe. In den vergangenen Jahren sei der Investitionsanteil der Länder an den Gesamtbudgets der Krankenhausversorgung kontinuierlich von etwa zehn Prozent auf drei Prozent gesunken.

Einigkeit herrschte zwischen dem Minister und dem Ärztepräsidenten auch in puncto Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung. Es sei zwar richtig, dass individuelle Beihilfehandlungen straffrei bleiben, meinte Gröhe. Zugleich gelte es aber, Lücken in der Palliativ- und Hospizversorgung zu schließen.

Montgomery mahnte zudem eine gesetzliche Regelung zu den Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe an. Als Lösung schlug der BÄK-Präsident ein Staatshaftungsmodell mit Regressverbot vor.

Die Delegierten debattierten an den darauffolgenden Tagen nicht nur über Themen wie Prävention und Schmerztherapie, sondern auch über die ärztliche Weiterbildung. In einem mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten Antrag appellierten die 250 Ärzte an den Gesetzgeber, eine stabile Finanzierung der für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen, qualitativ hochwertigen Weiterbildung durch einen Systemzuschlag auf die im ambulanten wie im stationären Bereich abgerechneten Fälle zu gewährleisten.

Eine bessere Bezahlung forderten die Vertreter der Ärzteschaft auch für amtsärztlich tätige Kollegen. „Die Bezahlung und das Ansehen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stehen in krassem Gegensatz zu den Qualifikationsanforderungen“, kritisierte Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“. Darüber hinaus müsse das Fach eine Aufwertung in der medizinischen Ausbildung erfahren, um den stetigen Personalmangel auffangen zu können, so eine weitere Forderung des DÄT.

In die gleiche Richtung zielte ein Antrag zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in der Schmerztherapie. Dies gelte sowohl für die Versorgung akuter sowie chronisch schmerzkranker Patienten. In einem Beschluss forderten die Delegierten einen niedrigschwelligen Zugang für alle betroffenen Patienten zu den erforderlichen schmerzmedizinischen Versorgungsebenen. „Unter hausärztlicher Kontrolle erfolgt im Sinne einer gestuften Versorgung die Hinzuziehung weiterer fachärztlicher Expertise bis hin zu schmerztherapeutischen Einrichtungen mit einem interdisziplinären und multiprofessionellen Behandlungsteam“, heißt es dazu in einem Ärztetagsbeschluss.

Petra SpielbergAltmünsterstr. 165207 Wiesbaden

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