MDK-Kongress 2014

Jammern hilft nicht

Ja zur Pflegereform: Nach Verabschiedung durch den Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz I gebilligt. Die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen sollen demnach ab dem kommenden Jahr bessere Leistungen bekommen. Im Gegenzug steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begrüßen das.

„Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS den versammelten Kongressteilnehmern. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Pflege waren die zentralen Themen des zweiten MDK-Kongresses in Berlin. Pick erwartet, dass sich die Versorgung Pflege-bedürftiger in den nächsten Jahren deutlich verändern wird: „Pflege wird stärker planend, koordinierend und beratend stattfinden.“

Sorgende Gemeinschaften ersetzen Familien

Es werde neue Wohnformen, neue Pflegeangebote und auch ein neues Selbstverständnis der Pflegebedürftigen geben, sagte Pick weiter. „Die nächste Generation von Pflegebedürftigen wird vor allem ein stärkeres Recht auf Selbst- und Mitbestimmung einfordern.“ Die Familie als größter Pflegedienstleister werde künftig eine geringere Rolle spielen, so der allgemeine Tenor. Ehrenamt und Zivilgesellschaft sowie die Nachbarschaft und die Vereine werden neben den Angehörigen verstärkt einen wichtigen Platz in der Versorgung einnehmen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plädierte in seinem Eröffnungsvortrag dafür, außerdem die Rehabilitation und Prävention zu stärken.

Ziel sei, durch gezielte Maßnahmen den Menschen länger eine Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dieser Ansatz sei in den Köpfen der meisten Mediziner jedoch noch nicht angekommen, kritisierte Gröhe. Bislang würden Reha-Maßnahmen nur verschrieben, um Menschen den Weg zurück ins Berufsleben zu ermöglichen.

Pflegebedürftigkeitsbegriff soll 2017 kommen

Ein intensiv diskutiertes Thema auf der Tagung war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (siehe Kasten). Vonseiten des MDK hieß es, man sei auf die Umsetzung vorbereitet. „Der MDK hat mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen“, sagte Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen.

In zwei Studien werde aktuell die praktische Umsetzung des Neuen Begutachtungsassessments getestet und der Versorgungsaufwand in Pflegeheimen untersucht. „Die Ergebnisse dieser Studien werden eine wichtige Grundlage für das Pflegestärkungsgesetz II sein“, erklärte der MDS-Geschäftsführer. Die Reform soll, so die Planung, 2015 auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden und 2017 in Kraft treten.

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