Neue Begriffe in der Zahnheilkunde

Plagiate und gute wissenschaftliche Praxis

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Im Rahmen der medialen Debatte um den Nachweis und die Kriterien eines Plagiats insbesondere bei Promotionsschriften wurden viele Fachbegriffe gebraucht beziehungsweise in die öffentliche Diskussion eingeführt, die teilweise unscharf geblieben sind. Diese Termini sollten systematisch besprochen und beleuchtet werden [Groß, 2012].

Kaum ein Thema hat die akademische Welt – insbesondere Doktoranden und andere Verfasser wissenschaftlicher Arbeiten – in den vergangenen Jahren so stark beschäftigt wie die „gute wissenschaftliche Praxis“ oder – negativ gewendet – die Diskussion um Plagiate in den Wissenschaften. Verschiedentlich wird das 21. Jahrhundert sogar überspitzt als „Zeitalter der Plagiate“ angesprochen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Themenfeld Promotion beziehungsweise Promotionsschrift sehr viele Zahnärzte angeht und beschäftigt: Rund die Hälfte der examinierten Zahnärzte entscheidet sich in Deutschland für die Durchführung einer Promotion, wobei ein erheblicher Teil der Promovenden die Arbeit an der Dissertation bereits während des Studiums aufnimmt – insofern sind das Fach Zahnheilkunde und die Zahnärzteschaft auch vom gegenwärtigen Diskurs über die Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis betroffen. Die Promotion dient der unmittelbaren Auseinandersetzung des Zahnarztes mit Forschungsfragen. Mit ihr weist der Zahnarzt seine grundsätzliche Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nach.

Was also, wäre einleitend zu fragen, versteht man unter wissenschaftlichem Arbeiten oder – genauer gesprochen – unter guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) (engl. „Good scientific practice“, GSP)? Die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ (DFG) – die zentrale Organisation zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstituten in Deutschland – definiert GWP als „Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität“ [DFG, 2013]. Demgegenüber bedeutet „Wissenschaftliche Unredlichkeit“ (engl. „Scientific dishonesty“), dass der Grundsatz der Ehrlichkeit sich selbst und anderen gegenüber verletzt worden ist.

Sie hat vor allem eine moralische Dimension, die sich dadurch ergibt, dass Normen der Wissenschaft missachtet werden. Der Begriff „Wissenschaftliches Fehlverhalten“ (engl. „Scientific misconduct“) wird seinerseits dann verwendet, wenn im juristischen Sinne eine Regel verletzt worden ist – hier geht es also darum, zu klären, ob rechtlich der Tatbestand der Normverletzung vorliegt, wobei es etwa zu disziplinarrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann [DFG, 2013; RWTH Aachen, 2011].

Wissenschaftsethik

Alle vorgenannten Begriffe sind dem Bereich der „Wissenschaftsethik“ zuzuordnen: „Wissenschaftsethik“ ist die Bereichsethik, die sich mit moralischen Fragen im Umgang mit der wissenschaftlichen Forschung beschäftigt. Sie bezieht sich sowohl auf ethische Standards innerhalb der Wissenschaften als auch auf die gesellschaftlichen Auswirkungen des Forschungsprozesses – so etwa auf die Frage, wie die öffentliche Wahrnehmung der Wissenschaft ausfällt.

Für wissenschaftliches Fehlverhalten finden sich – im Detail höchst unterschiedliche – Erklärungen und Ursachen [Riha, 2008; DFG, 2013]:

So ist die Arbeitssituation der an Universitäts(zahn)kliniken tätigen Ärzte und Zahnärzte dadurch gekennzeichnet, dass die verfügbare Wochenarbeitszeit auf Patientenversorgung, Lehre und Forschung verteilt werden muss, wobei für die Forschung nicht selten nur die Abende und die Wochenenden verbleiben – eine unglückliche Entwicklung, die auch kritisch als „Feierabendforschung“ angesprochen wird und notgedrungen Fehlverhalten und fehlerhafte Forschung begünstigt. Dies trifft in ähnlicher Weise auf praktisch tätige Zahnärzte zu, die nebenberuflich promovieren und insofern ebenfalls nur ein begrenztes Stundenkontingent für ihre Forschung aufbringen können.

Das zunehmend kompetitive Umfeld und Klima in den modernen Wissenschaften („Hypercompetitiveness“) verführt überdies einzelne Forscher – darunter auch Doktorväter und Doktoranden – dazu, die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu verletzen. Die Wahrscheinlichkeit von Regelverstößen, aber auch die Gefahr un-zureichender Sorgfalt und Nachlässigkeit steigt mit dem Wettbewerbs-, Leistungs- und Produktionsdruck.

Weitere Gründe können in der unzureichenden Kenntnis methodischer Verfahren und Standards zu finden sein. Auch die Überzeugtheit vom eigenen Standpunkt kann eine Ursache für Falschangaben sein – etwa dann, wenn die Daten nicht zur Forschungsthese „passen“ und der Wissenschaftler in diesem Fall nicht die eigene Hypothese anzweifelt, sondern die Daten schönt, oder a priori nur Erklärungsmodelle in Betracht zieht, die geeignet sind, die eigenen Vor- annahmen zu untermauern.

Auch ein unangemessener Druck von Vorgesetzten kann zu einem Fehlverhalten führen, etwa wenn interne „Abgabefristen“ – sogenannte „Deadlines“ – für Projekt- ergebnisse festgesetzt werden, die schlussendlich bei adäquater Einhaltung wissenschaftlicher Standards nicht aufrechterhalten werden können; dies kann – je nach Ausprägung der Hierarchie und Kommunikationskultur – dazu führen, dass Daten manipuliert beziehungsweise fingiert oder Versuchs- reihen abgekürzt werden.

Steile Hierarchien – wie sie gerade von Universitäts(zahn)kliniken bekannt sind – begünstigen ebenfalls wissenschaftliches Fehlverhalten. Vielfach fehlt der direkte Kontakt zwischen Doktorvater und Doktorand. Stattdessen wird die Arbeit von Tutoren (mit)betreut, was sich notwendigerweise auf die Frage auswirkt, wer wann und in welchem Ausmaß für welche wissenschaft-liche (Fehl)Leistung verantwortlich ist. Nicht ohne Grund weist die DFG darauf hin, dass eine „straffe hierarchische Führungsstruktur, wie sie den klinischen Betrieb charakterisiert“, der wissenschaftlichen Arbeit „nicht notwendig förderlich“ ist. Stattdessen empfiehlt sie „Modelle delegierter und geteilter Verantwortung“ [DFG, 2013].

Mangelhafte Betreuung

Ähnlich problematisch wirken sich eine insgesamt unzureichende oder mangelhafte Betreuung von Nachwuchswissenschaftlern oder Doktoranden aus. Auch hier stehen die (zahn)medizinischen Fächer besonders in der Kritik. Eine insuffiziente Betreuung hat nicht selten wenig überzeugende Promotionsleistungen oder die vorzeitige Aufgabe beziehungsweise das Scheitern des Promotionsprojekts zur Folge. Damit schließt sich gewissermaßen ein Kreis, denn unzureichende wissenschaftliche Fachkenntnisse begünstigen ihrerseits, wie oben ausgeführt, fehlerhaftes wissenschaftliches Arbeiten. Dieser Missstand ist gerade an den medizinischen Fakultäten besonders ausgeprägt: Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bezeichnet die DFG „viele medizinische Promotions-leistungen“ als „Pflichtübungen, die wissenschaftlichen Maßstäben […] nicht genügen“ [DFG, 2013] – ein Umstand, der wiederholt zu der (ebenso kontrovers diskutierten) Forderung geführt hat, die ärztliche und die zahnärztliche Dissertation in ihrer bisherigen Form abzuschaffen [Groß, 2001a und b].

Quantitative Leistungsparameter

Diskussionswürdig sind im Übrigen – fächerübergreifend – die gegenwärtig zugrunde gelegten Maßstäbe wissenschaftlicher Leistung: Die „Scientific community“, sprich die „Gemeinschaft der Wissenschaftler“, misst der Publikationsleistung eine hohe Bedeutung bei. Doch die erwähnte derzeit übliche Praxis der Orientierung an Publikationszahlen (als quantitativem Leistungsparameter) führt zu großem Publikationsdruck, der letztlich Regelverstöße begünstigt.

Hinzu kommt, dass die Scientific community wissenschaftliches Fehlverhalten indirekt durch ihr Selbstverständnis lange begünstigt hat: Riha [2008] verweist zu Recht darauf, dass Wissenschaftsvertreter lange Zeit auf die Mechanismen der wissenschaftlichen Selbstkontrolle vertraut haben – so beispielsweise auf das „wachsame Auge“ der direkten wissenschaftlichen Konkurrenz oder auf die schlussendliche Widerlegung aller falschen Ergebnisse durch die Praxis. Befördert wurde diese Einstellung durch ein allgemeines Leugnen oder „Kleinreden“ des Problems wissenschaftlichen Fehlverhaltens („Das sind Einzelfälle!“), durch unzureichende Sanktionsmechanismen und -instrumente oder schlichtweg durch Resignation. Zu erwähnen ist aber auch der Umstand, dass in vielen spezialisierten Bereichen – insbesondere bei plausiblen Ausgangsthesen – das Risiko einer Aufdeckung vergleichsweise gering ist. Auch drohen den „entlarvten“ Wissenschaftlern häufig keine schwerwiegenden Sanktionen: Sie stehen zwar in der Gefahr, in ihrem wissenschaftlichen Umfeld dis- kreditiert zu werden, riskieren aber nur in sehr schwerwiegenden Fällen ihre berufliche Anstellung oder harte juristische Konsequenzen.

Wie genau zeigt sich nun wissenschaftliches Fehlverhalten? Konkrete Beispiele, die sich in der Praxis finden, sind [RWTH Aachen, 2011; Riha, 2008; Wiesemann/Biller-Andorno, 2005]:

Die Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf Werke, wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehr- beziehungsweise Forschungsansätze eines anderen – in ebendiesen Fällen spricht man von einem „Plagiat“ oder von „geistigem Diebstahl“. Hierzu zählt zum einen die „Anmaßung einer Autorschaft“, sprich das unberechtigte Auftreten als Autor einer Veröffentlichung, wobei der tatsächliche Urheber unterschlagen oder unzureichend gewürdigt wird. Zum anderen kann es sich hierbei aber auch um die Aneignung fremder Ideen handeln – also um „Ideendiebstahl“ –, das heißt um Forschungsideen einer dritten Person, die man als eigene Ideen ausgibt.

Ein weiteres Beispiel ist die unbegründete Annahme wissenschaftlicher (Ko)Autorschaften. In diesem Fall spricht man von einer „Ehrenautorschaft“, sprich der Autorschaft einer Person, die zum fraglichen wissenschaftlichen Werk keinen inhaltlichen Beitrag geleistet hat, sondern rein „ehrenhalber“ als Autor mit aufgeführt wird (engl. „Honorary authorship“, „Guest authorship“ oder „Gift authorship“) – eine Vorgehensweise, die mit guter wissenschaftlichen Praxis ebenfalls nicht vereinbar ist.

Hinzu kommen Falschangaben wie zum Beispiel das Erfinden von Daten, das Verfälschen von Daten (etwa durch die unvollständige Verwendung von Datenmaterial, durch die Fälschung von Resultaten, durch die Nichtberücksichtigung unerwünschter Ergebnisse oder durch die Manipulation einer Darstellung beziehungsweise Abbildung), die Zweit- oder Drittveröffentlichung von Daten ohne weiteres Kenntlichmachen, unrichtige Angaben in einem Förderantrag oder falsche Angaben zur Liste der eigenen Publikationen, etwa in einem Bewerbungsschreiben.

Die Mitverantwortung eines Fehlverhaltens anderer, zum Beispiel durch aktive Verschleierung, wissentliches Verschweigen oder stillschweigende Duldung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (etwa das Mitwissen um Fälschungen, Mitautorschaften an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen) ist ein weiteres Beispiel.

Gefolgt von der Sabotage oder Veruntreuung von Forschungstätigkeit, einschließlich des Beschädigens, Zerstörens beziehungsweise Manipulierens von Versuchsanordnungen oder Geräten, die ein anderer zur Durchführung eines Experiments benötigt, sowie das unbefugte Zugänglichmachen von Werken, Erkenntnissen, Hypothesen, Lehrkonzepten oder Forschungsansätzen, die noch nicht veröffentlicht sind.

Die Benachteiligung oder Ausgrenzung von „Whistle blowern“, sprich von Personen, die wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich gemacht haben ist ein weiterer Aspekt.

Hinzu kommt die Nichtbeachtung von bestehenden Regelungen, die den Rahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung festlegen, wie etwa der Umgang mit Gefahrenstoffen oder Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Tieren bei klinischen beziehungsweise tierexperimentellen Studien.

Die Nicht-Offenlegung von Interessenverflechtungen, beispielsweise bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Studien, die von Vertretern der Dentalindustrie gesponsert werden, kommt ebenfalls vor. Denkbar sind hier auch Fälle, in denen ein Mitglied eines wissenschaftlichen Auswahlausschusses mit einem Bewerber in einer privaten oder beruflichen Beziehung steht, dies aber nicht offenbart.

Initiativen zur Bekämpfung

In den vergangenen Jahren mehrten sich die Initiativen zur Bekämpfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Dies zeigt sich in entsprechenden Maßnahmen der DFG und anderer Einrichtungen – insbesondere an den deutschen Hochschulen. An vielen Universitäten gibt es sogenannte „Ombudspersonen“.

„Ombud“ (altnordisch: umboð „Vollmacht“) bezeichnet die (zumeist ehrenamtliche) Aufgabe einer unparteiischen Person, Streitfälle zu schlichten und eine ungerechte Behandlung einer Person(engruppe) zu verhindern. In der Regel handelt es sich um erfahrene und vertrauenswürdige Wissenschaftler, die in ihrem sozialen Umfeld eine entsprechende Autorität genießen. Weitergehende Funktionen erfüllen die vielerorts etablierten „Kommissionen zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens“, die (zumeist von der Leitung der Hochschulen) mit der Prüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens beauftragt werden.

Einrichtungen wie die DFG und die Max-Planck-Gesellschaft haben ihrerseits Empfehlungen zur Sicherung guter wis- senschaftlicher Praxis veröffentlicht und Gremien zur Überprüfung von Anzeigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet [DFG, 2013; Max-Planck-Gesellschaft, 2001]. Insbesondere die 2013 aktualisierten Empfehlungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis haben in der deutschen Wissenschaft breite Aufmerksamkeit erfahren [DFG, 2013].

Ob die besagten Empfehlungen letztlich dazu betragen können, wissenschaftliches Fehlverhalten nachhaltig einzudämmen, wird die Zukunft zeigen. Aus ethischer Sicht ist in den geschilderten Missbrauchsfällen nicht nur das Faktum der Unredlichkeit an sich problematisch, sondern gerade auch die Tatsache, dass es sich bei den hier beschriebenen Szenarien um Unwahrheiten und Unredlichkeiten in der Wissenschaft handelt – und damit just in dem Arbeitsfeld, das sich die Suche nach Wahrheit auf die Fahnen geschrieben hat und sein Selbstverständnis und seine gesellschaftliche Akzeptanz zu einem erheblichen Maß auf ebendiesem Streben nach dem Wahren und Richtigen aufbaut. Die intellektuelle Rechtschaffenheit stellt gewissermaßen das „Fundament der Wissenschaft“: Ist die Wahrheit bedroht, bedeutet dies also zugleich eine Infragestellung der Wissenschaft als System [Wiesemann/Biller-Andorno, 2005; DFG, 2013].

Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik GroßInstitut für Geschichte, Theorie und Ethik der MedizinMedizinische Fakultät undUniversitätsklinik der RWTH AachenWendlingweg 252074 Aachen

Die Empfehlungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis können über zm@zm-online.de angefordert werden.

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