Zahnzusatzversicherungen im Test

Auf Nummer sicher

Das Verbrauchermagazin Finanztest hat in seiner aktuellen Ausgabe (08/2014) Zahnzusatzversicherungen getestet. Ergebnis: Immer mehr Menschen schließen eine Zusatzversicherung ab. Seit 2005 hat sich ihre Zahl verdoppelt. Außerdem fiel die Bewertung für einen großen Teil der geprüften Produkte sehr gut aus.

Ist ein Zahn so tief zerstört, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, muss er künstlich – etwa mit einer Krone – versorgt werden. Viele Patienten denken hierbei automatisch an die Finanzierung. Denn von der Krankenkasse gibt es nur einen Zuschuss zur Regelversorgung, das heißt, für jeden zahnmedizinischen Befund wird ein fester Zuschuss gezahlt, egal, wie hoch der Versorgungsaufwand respektive die Rechnung ist. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK meinen mehr als 40 Prozent der Deutschen, sie können sich hochwertigen Zahnersatz deshalb nicht leisten.

Zahnzusatzversicherungen aus Sicht der Zahnärzte

Abhilfe kann hier eine private Zahnzusatzversicherung schaffen. Das Verbrauchermagazin Finanztest hat in seiner aktuellen Ausgabe Zahnzusatzversicherungen getestet und kam zu einem insgesamt positiven Ergebnis: Die besten Tarife decken demnach zusammen mit dem Anteil der Krankenkasse auch bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Rechnung ab. Die Kosten dafür lagen für den 43-jährigen Modellkunden des Tests zwischen 13 und 47 Euro im Monat.

Aus medizinischer Sicht ist gegen die Regelversorgung der Krankenkassen nichts einzuwenden, mutmaßen die Tester. Jedoch gebe es oft ästhetischere und schonendere Lösungen: Keramik anstatt silberfarbenem Nichtedelmetall und Implantat anstatt Brücke. Diese, teilweise oder ganz nach der privaten Gebührenordnung berechneten Lösungen, sind ungleich aufwendiger und dementsprechend auch teurer.

Die relativ hohen Kosten für Zahnersatz, werden laut Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, von den Patienten nicht als zu teuer eingeschätzt: „Sie wissen, dass die individuellen Sonderwünsche nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden können.“ Da sei es verständlich, mit einer Zusatzversicherung die Eigenbeteiligung zu vermindern.

Auch Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, findet dass eine Zahnzusatzversicherung für den Patienten durchaus sinnvoll sein kann. „Im Vordergrund steht dabei immer die Erwartungshaltung hinsichtlich des Niveaus an eine zahnärztliche Versorgung.“ Allerdings sei auf das Kleingedruckte zu achten, denn es gebe erhebliche Unterschiede.

Die Test-Ergebnisse der Stiftung Warentest sind laut Oesterreich gemeinhin aber ein guter Anhaltspunkt für Patienten. Nur der Zahnarzt selbst sollte keine Versicherung empfehlen. „Seine Aufgabe ist es, den Patienten zum Erkrankungsrisiko zu beraten.“

Worauf Versicherte unbedingt achten sollten

Insgesamt wurden 189 Tarife getestet, von denen 55 die Note sehr gut erhielten. Die besten getesteten Tarife für Zahnersatz kamen von der DFV, der Ergo Direkt und der Münchener Verein Versicherungsgruppe. Aufgrund des breiten und guten Angebots lohnt es sich laut den Testern auch für Kunden, die schon eine Versicherung haben, ihre Police zu überprüfen. Grundsätzlich sollte man sich am besten für aufwendigeren, also teureren Zahnersatz versichern, solange das Gebiss noch intakt ist.

Doch auch ein später Wechsel kann sich lohnen. Besonders sinnvoll sei es beim eigenen Versicherer nach einem besseren Angebot zu suchen. Denn bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens nehmen Kunden ihre im alten Vertrag erworbenen Rechte mit. In diesem Fall habe der Versicherte auch Anspruch auf Leistungen, wenn kurzfristig Zahnersatz ansteht. Nur für die neu hinzugekommenen Leistungen würden Wartezeiten und Summenbegrenzungen gelten.

Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter würden meist acht Monate Wartezeit gelten, während der die Versicherer gar keine Zahnersatzkosten übernehmen. Zusätzlich würden fast alle Versicherer ihre Leistungen in den ersten drei bis fünf Jahren beschränken. Besonders wichtig ist auch der Hinweis, dass ein neuer Vertrag keine Leistungen für Zahnprobleme abdeckt, die der Patient bereits vor Vertragsschluss hatte. Schon der Hinweis des Zahnarztes während einer Kontrolluntersuchung einen Zahn ersetzen zu lassen, werde dabei von den Versicherern als laufende Behandlung angesehen.

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