Praxiskredit und Lebensversicherung

Den Zinseffekt einkalkulieren

Es gibt verschiedene Modelle, wie man den seinerzeit aufgenommenen Praxiskredit abbezahlen kann. Wer eine Lebensversicherung als Zahlmittel für seinen Kredit abgeschlossen hat, steht vor dem Problem, dass die anhaltend niedrigen Zinsen eventuell die eingeplanten Erträge gefährden.

Im Vertrauen auf auch zukünftig zumindest stabile Zinssätze wurden in der Vergangenheit Lebensversicherungen abgeschlossen, deren Beiträge quasi als Tilgungsersatz für parallel beantragte Kredite in einem gewissen Sinn zweckentfremdet wurden. Statt die üblichen Kreditzinsen zu zahlen, wurden mit diesen nicht geleisteten Raten Lebensversicherungen „angespart“ und sollten später – so die ursprüngliche Planung – zur Rückzahlung „auf einen Schlag“ der dann fälligen Kredite verwendet werden. Darüber hinaus, so die (meist unverbindliche) Prognose der Verkäufer, dürfte noch ein mehr oder weniger erheblicher Betrag übrig bleiben, der dann zur freien Verfügung des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person stünde. So weit die Theorie.

Die Praxis sieht dagegen zumindest bei einer Vielzahl jener Lebensversicherungen, deren Finanzmanager nun schon seit Jahren versuchen, den Minizinsen an den Geld- und Kapitalmärkten zu entkommen, häufig völlig anders aus als seinerzeit erwartet. Woher soll das Geld auch kommen? Herkömmliche und zumindest weitgehend sichere Geldanlagen geben kaum Zinsen her und spekulative Anlageformen sind den Versicherungsunternehmen nur in begrenztem Umfang erlaubt. Bleibt der Griff in versicherungstechnische Reserven, der ebenfalls endlich ist und keine tatsächliche Lösung auf mittlere oder gar auf längere Sicht verspricht. Ärzte, die sich seinerzeit zu einer solchen Kombination aus Kredit und Lebensversicherung entschlossen haben, wären also gut beraten, sich dieser „finanziellen Zeitbombe“ mit allen Konsequenzen kurzfristig zu stellen und sich zunächst einmal einen Überblick zu verschaffen, der das genaue Maß an möglichen Verlusten verdeutlicht.

Standmitteilungen sorgfältig prüfen

So ist aus den regelmäßig versandten Standmitteilungen der Versicherer meist bereits erkennbar, wie sich das bisherige Versicherungsguthaben im Laufe der vergangenen Jahre oder sogar Jahrzehnte entwickelt hat. Üblich ist darüber hinaus eine Erläuterung, welche dieser Werte später verbindlich zur Auszahlung kommen und welche Werte lediglich von unverbindlicher Natur sind. Diese Zahlen dienen bereits als wichtige Anhaltspunkte zur Ermittlung einer eventuellen, späteren Deckungslücke.

Hochrechnungen anstellen lassen

Darüber hinaus können die Versicherungsunternehmen zusätzlich zumindest annähernd ermitteln, wie sich das bisherige Guthaben einschließlich zukünftiger Überschüsse bis zum Versicherungsablauf entwickeln wird, wenn die Zinsen etwa auf dem bisherigen Niveau verbleiben. Alternativberechnungen mit steigenden Zinsen sind zwar ebenfalls möglich. Wichtig ist aber eine weitgehend realistische Einschätzung der zu erwartenden Zinssätze, die aus heutiger Sicht für die kommenden zwei, drei Jahre eher wenig Gutes vermuten lässt. Es gibt aktuell kaum Hinweise, dass sich die wichtigen Notenbanken von ihrer Niedrigzinspolitik verabschieden. Da auch von der Inflationsseite her zumindest aktuell keine ernsthaften volkswirtschaftlichen Bedrohungen auszugehen scheinen, muss erst einmal mit weiterhin niedrigen Zinssätzen gerechnet werden. Im Übrigen dürfte es je nach Unternehmen, selbst bei wieder moderat steigenden Zinsen, schwer fallen, angemessene Erträge zu erwirtschaften. Wie sollen derartige Erträge auch aussehen, wenn in der Vergangenheit Sätze zwischen fünf, sechs oder mehr Prozenten üblich waren?

Verantwortlichkeiten klären

Wichtig ist in dieser Situation die persön- liche Kontaktaufnahme mit der Bank oder dem Versicherer, die ja, vertreten durch ihre Mitarbeiter, beim Vertragsabschluss ebenfalls an dieser Finanzkonstruktion beteiligt waren. Hieraus ist je nach Einzelfallprüfung gegebenenfalls eine Mitverantwortung herzuleiten. Sinnvoll kann außerdem die Prüfung der Verträge sein, aus denen hervorgehen müsste, wie die spätere Kreditrückzahlung erfolgen sollte und ob der Kunde und Kreditnehmer für Deckungslücken überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Interessant wird es darüber hinaus meist dann, wenn seitens des Anbieters sogar verbindliche Wertentwicklungen zugesagt wurden, die mit der Wirklichkeit letztlich aber nichts mehr zu tun haben, die aber dennoch erfolgten. Falls erforderlich, sollten diese Fragen idealerweise im Einvernehmen mit der betroffenen Bank oder der Versicherung einer juristischen Prüfung unterzogen werden.

Alternativmodelle recherchieren

Wenn im Ergebnis tatsächlich mit einer Deckungslücke gerechnet werden muss, geht es um Schadensbegrenzung. Diese kann durchaus auch darin bestehen, für den verbleibenden Betrag einen neuen Kredit mit einem günstigen Zinssatz und – aus Schaden wird man bekanntlich klug – mit möglichst regelmäßigen Tilgungsraten, zu beantragen. Trifft die Bank oder das Ver- sicherungsunternehmen eine vielleicht auch „nur“ moralische Mitverantwortung an dieser Situation, dürften die Chancen dazu durchaus gegeben sein. Die in den meisten Fällen aber sicherlich beste Lösung wäre die vollständige Rückzahlung des Darlehens aus eigenen finanziellen Mitteln.

Ohne Tabus durchrechnen

Auch dazu sollte zunächst eine Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte erfolgen, auf die zurückgegriffen werden kann. Wichtig ist, dass es bei der Prüfung derartiger Vermögenswerte keine Tabus geben sollte. Selbst mögliche Verkäufe von Immobilien sollten ebenso durchgerechnet werden wie ein Rückgriff auf Anlageformen, die ursprünglich einem anderen Zweck wie beispielsweise der über das Versorgungswerk hinaus eigenen finanziellen Altersabsicherung galten.

Gesamtkonzept erstellen

Ob es dann tatsächlich zu einer radikalen Lösung kommt, ist ja keineswegs sicher. Im Ergebnis ist erst einmal das Gesamtkonzept entscheidend, das häufig ohnehin mit einem Kompromiss endet, aber leider ebenso häufig mit einem Verlust an (finanzieller) Lebensqualität einhergeht.

Michael VetterFachjournalist für Finanzfragenvetter-finanz@t-online.de

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