Leitartikel

Nacharbeit ist angesagt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Trend ist eindeutig: Die zunehmende Digitalisierung hat auch in der Zahnarztpraxis Einzug gehalten. Das zeigt sich im Verwaltungsbereich, angefangen vom Umgang mit Patientendaten, bei der Erstellung der Abrechnung, beim Qualitätsmanagement und bei der Hygieneüberwachung. Das geht weiter bei der Diagnose, Befundung und Therapie – wir arbeiten heute wie selbstverständlich mit bildgebenden Verfahren, Scans, Röntgendokumentation und digitaler Fotografie. Auch in der Kommunikation sind die digitalen Wege nicht mehr wegzudenken, sei es bei der Versendung von Befundunterlagen und Briefen oder bei der Nutzung der Abrechnungsportale der KZVen.

Um die IT-Technologie in der täglichen Versorgung effektiv nutzen zu können, braucht es natürlich auch Regelungen, egal ob das PVS direkt ans Netz angeschlossen ist oder ob über einen Kommunikations-PC die sensiblen Daten versendet werden. Das BMG hat nun ein „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (kurz: E-Health-Gesetz) als Entwurf vorgelegt, zu dem KZBV und BZÄK gemeinsam gegenüber dem Ministerium Stellung bezogen haben. Die Absicht des Gesetzgebers, durch einen raschen Aufbau der Telematikinfrastruktur die Voraussetzungen für eine auf höchstem Niveau sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu schaffen und insbesondere die Einführung medizinischer Anwendungen unter Nutzung dieser sicheren Kommunikationsmöglichkeit zu beschleunigen, wird von uns begrüßt. Der heutige Weg der Kommunikation von Sozialdaten ist aus Sicherheitsaspekten nicht mehr akzeptabel.

Um dieses engagierte Ziel zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf nun ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor: So soll es zum Beispiel für den elektronischen Austausch von Arztbriefen für Ärzte eine Anschubfinanzierung geben. Dies ist zu begrüßen. Nachzubessern ist jedoch, dass diese Regelung nur für den vertragsärztlichen Sektor gelten soll und für Vertragszahnärzte kein Anreiz zum Austausch elektronischer Briefe oder Berichte geschaffen wird. Intention des Gesetzgebers ist es auch, mit der zunehmenden Digitalisierung den Bürokratieabbau voranzutreiben und auch von uns prüfen zu lassen, ob nicht das Formularwesen besser in elektronischen Prozessen abgebildet werden kann. Auch dies ist in unserem Sinn. Eine weitere Maßnahme zielt auf die Verbesserung der Interoperabilität digitaler Systeme ab. Damit sollen Insellösungen vermieden werden und durch die Nutzung einheitlicher Standards soll unter anderem die Übertragung von Daten bei einem Wechsel des PVS und deren Archivierung erleichtert werden. So weit, so gut.

Diesen Maßnahmen stehen jedoch massive negative Regelungen gegenüber: Da sind vor allem die Frist- und Sanktionsregelungen zu nennen, die beim Versichertenstammdatenmanagement („VSDM“) unter anderem Zahn-ärzte und die KZBV betreffen. Mit der Anwendung VSDM sollen die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Kasse gespeicherten Daten abgeglichen und online aktualisiert werden. Wir haben das lange bekämpft, leider ohne Erfolg. Die gesetzliche Regelung sieht nun vor, dass jedem Zahnarzt, der nicht bis zum 1.7.2018 mit seiner Praxis online ist, seine Leistung so lange um ein Prozent gekürzt wird, bis er die Prüfung durchführt. Damit wird er in Haftung genommen für die Bereitstellung einer funktionierenden Technik durch Dritte, die er also nicht im Entferntesten selbst verantwortet. Auch die KZBV ist betroffen. Sollten die Voraussetzungen für eine Nutzung von VSDM durch die gematik nicht bis zum 30.6.2016 umgesetzt sein, kann dies das Einfrieren des KZBV-Haushalts zur Folge haben. Dazu kommt, dass die Fristen so kurz gesetzt sind, dass die Forderungen des Gesetzes absehbar kaum erfüllbar sein werden. Und als entscheidender Punkt ist anzuführen, dass die Technik letztlich von der IT-Industrie entwickelt, getestet und zeitgerecht sicher funktionierend zur Verfügung stehen muss.

Im Klartext: Jetzt werden die Zahnärzte und die KZBV neben den Ärzten und anderen Körperschaften für die erfolgreiche Installation der Infrastruktur, für die ja ausschließlich Dritte verantwortlich sind, einseitig zur Kasse gebeten. Solche finanziellen Strafzölle und massiven Eingriffe in die Haushaltsautonomie der Selbstverwaltung und die Grundlagen der zahnärztlichen Praxis sind weder sach- noch zielgerecht. Sie werden von uns aufs Schärfste zurückgewiesen. Hier fordern wir mit Vehemenz Nachbesserung. Nacharbeit ist angesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther E. Buchholz

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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