Doctolib zeigt weiterhin ungefragt kostenpflichtige Angebote an
Damit setzt sich die Plattform über ein Urteil des Landgerichts Berlin hinweg, dass diese Praxis im Januar 2026 als „irreführend“ beanstandet hatte und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) recht gab.
Marktcheck analysierte 349 Ergebnisse
Die Verbraucherschutzorganisation fand im Zuge eines Marktchecks im vergangenen Mai heraus, dass Doctolib an der Praxis festhält. Die Untersuchung wertete 349 Einträge von Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen aus.
Das Ergebnis: „Trotz der Filtereinstellung 'gesetzlich versichert' zeigte Doctolib auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen an. Insgesamt wiesen mehr als ein Drittel der untersuchten Terminarten (144 von 349) auf eine erforderliche Selbstzahlung hin.“ Auch das kritisiert der vzbv: Im Buchungsprozess sei teilweise erst sehr spät sichtbar geworden, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt – „nämlich dann, wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt sind“.
Nur zwei Fünftel der Angebote deckte die GKV ab
Bei Haut- und Gynäkologiepraxen fanden sich laut Marktcheck immer wieder Terminarten für Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit, beispielsweise ästhetische Behandlungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). „Besonders auffällig war dies bei den Hautarztpraxen. Von den untersuchten Terminarten konnten lediglich zwei Fünftel (49 von 121) als grundsätzliche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeordnet werden“, so der vzbv. Wiederrum mehr als die Hälfte dieser Angebote (28 von 49) sei jedoch ausschließlich als Selbstzahlerleistung buchbar gewesen.
Doctolib weist die Kritik zurück
Auf Anfrage von zm-online entgegnete ein Unternehmersprecher von Doctolib, dass die Suchfunktion optimiert worden sei, um sie noch transparenter und eindeutiger für Versicherte zu gestalten.
Den Ergebnissen der vzbv-Analyse entgegenlaufend versichert der Sprecher, dass die neue Suchfunktion so konfiguriert worden sei, „dass die Suchergebnisliste bei der Suche nach kassenärztlichen Terminen ausschließlich Leistungen anzeigt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden“.
Weiter heißt es: „In einigen Fällen hätte die Konfiguration von Terminarten durch die Praxen für Patient:innen noch eindeutiger sein können. Doctolib hat das proaktiv erkannt und über mehrere Monate hinweg aktiv strukturelle Lösungen entwickelt, die aktuell schrittweise eingeführt werden.“
„Nicht nur ein Terminportal, sondern auch eine Verkaufsplattform“
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert den Marktcheck so: „Doctolib scheint nicht nur ein Terminportal, sondern auch eine Verkaufsplattform zu sein.“ Pop sieht bei Arztterminportalen „noch viel Luft nach oben, was den Verbraucherschutz angeht“. Der Gesetzgeber müsse klare Qualitätsvorgaben durchsetzen, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Zugänglichkeit. So sollten Versicherte Termine auch zukünftig in der Praxis oder telefonisch vereinbaren können.
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