Künftig soll Krankschreibung ab dem ersten Tag nötig sein
Insgesamt 34 Maßnahmen umfasst das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das die Spitzen der schwarzroten Koalition nach siebenstündigen Verhandlungen präsentiert haben. Damit will die Bundesregierung die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Der Bundestag muss den Plänen allerdings noch zustimmen.
Krankschreibungen
Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärft werden. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll schon ab dem ersten Tag der Erkrankung Pflicht sein. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, will die Koalition abschaffen.
„Termingarantie Fachärzte“
Im Zuge der Umsetzung des Primärarztgesetzes will die Bundesregierung zudem eine „Termingarantie Fachärzte“ einführen. Näher erläutert wird dies im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ allerdings nicht.
Bürokratieabbau
Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben sollen nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.
Alle Dokumentationspflichten werden laut den Plänen mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.
Geplant ist auch, die Pflicht zur Bestellung betrieblicher Beauftragter abzuschaffen. Dazu heißt es im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“: „Bei Erhalt des Schutzniveaus sollen weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft werden. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben soll stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt werden, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen."
Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden. Anträge gelten vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ausnahmen sind in den jeweiligen Fachgesetzen jeweils gesondert zu begründen.
Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.
Rente
Die Bundesregierung lobt in ihrem Papier ausdrücklich den Bericht der Alterssicherungskommission. Diese habe „herausragende Arbeit geleistet“. Die Koalition bekräftigt, dass sie die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umsetzen will. Dieses soll bis zum Jahresende im Bundestag verabschiedet werden, heißt es.
Reform der Einkommensteuer
Die Koalition will Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer entlasten. Der Fokus soll auf mittleren und geringen Einkommen liegen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt, heißt es im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Geplant sind demnach eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, ein höheres Kindergeld, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone. In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Gegenfinanziert werden soll dies etwa über eine Veränderung der „Reichensteuer".


169

