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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Kommen Änderungen bei Herstellerabschlag und Familienversicherung?

sth
Politik
Die Bundesgesundheitsministerin hat Medienberichten zufolge mehrere Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgenommen. Unter anderem sollen Pharmaunternehmen stärker geschont werden.

Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Konkret heißt es: Der Herstellerabschlag auf patentgeschützte Medikamente soll nicht, wie ursprünglich geplant, dynamisch wachsen, sondern stattdessen einmalig erhöht werden.

Zugeständnisse an die Pharmaindustrie

Die FinanzKommission Gesundheit hatte patentgeschützte Arzneimittel als „einen entscheidenden Kostentreiber“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) identifiziert und empfohlen, den Herstellerabschlag im Jahr 2027 von aktuell sieben auf 14 Prozent zu erhöhen. Außerdem plädierten die Expertinnen und Experten dafür, ab 2028 eine Dynamisierung des Herstellerabschlags einzuführen, für die die Arzneimittelausgaben an die Einnahmen in der GKV gekoppelt werden sollten.

Warken habe nun entschieden, den Abschlag zwar zu erhöhen, aber gleichbleibend bei 15,5 Prozent festzuschreiben, schreibt der Spiegel. Das bringe zwar „erst einmal mehr Geld, auf lange Sicht hätte der dynamisierte Abschlag allerdings mehr Geld eingebracht“. Laut FinanzKommission rund eine Milliarde Euro pro Jahr.

Das Umdenken der Ministerin in diesem Punkt ist vermutlich dem Umstand geschuldet, dass die Pharmaunternehmen nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfs für das GKV-Spargesetz massiv Druck aufgebaut und angekündigt hatten, Standorte aus Deutschland abzuziehen.

Weniger Einschnitte bei der Familienversicherung

Eine weitere wichtige Änderung betrifft laut einem Bericht der FAZ die Familienversicherung. „Zwar müssen Kassenmitglieder, wie von Warken gewollt, für ihre bisher kostenfrei mitversicherten Lebenspartner von 2028 an zusätzliche Beiträge zahlen. Aber nur in Höhe von 2,5 Prozent auf ihr beitragspflichtiges Einkommen, nicht, wie zunächst vorgesehen, 3,5 Prozent“, schreibt die FAZ. Außerdem blieben Elternteile, die Kinder bis zum Alter von einschließlich elf Jahren haben, von der Zahlung ausgenommen. Die zunächst angestrebte Schwelle lag bei sechs Jahren.

Dafür sollen die Einnahmen der Zuckersteuer verwendet werden

Laut Spiegel stellt der Bund bis 2030 jährlich 750 Millionen Euro mehr als ursprünglich angekündigt für die Gesundheitsversorgung von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung zur Verfügung. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss zu Familienleistungen nicht so stark gesenkt wie geplant. Möglich, zitiert der Spiegel aus dem BMG-Papier, „sei das durch die Steuer auf zuckerhaltige Getränke und die daraus generierten Einnahmen“.

Beitragsbemessungsgrenze wird nicht noch einmal angefasst

Warken habe sich gegen die Wünsche des Koalitionspartners SPD durchgesetzt, die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende noch weiter heraufzusetzen, als im aktuellen Gesetzentwurf ohnehin geplant, ist in dem FAZ-Bericht zu lesen.

Am 10. Juli ist das GKV-Spargesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag. Am selben Tag ist der 2. Durchgang im Bundesrat geplant.

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