Gastkommentar

Die Politik entkernt die Selbstverwaltung

Die Regierung hat sich unlängst eine neue Arbeitsregel gegeben: Für jede neue Belastung wird eine alte gestrichen: one in, one out.

Auf die Schuldenbremse folgt die Bürokratiebremse. An der Zeit wäre es auch für eine Begrenzung der Eingriffe in das selbstverwaltete Gesundheitswesen. Denn die häufen sich. Der Einwand, dass dessen Funktionäre sich das teils selbst zuzuschreiben haben, ändert nichts am Befund einer schrittweisen Entkernung des Systems.

Fachärzte und Hausärzte kommen in der KV nicht auf einen grünen Nenner? Die Regierung schreibt ihnen vor, wie sie sich zu organisieren haben. Apotheker und Kassen können sich nicht auf Erstattungsregeln für bestimmte Arzneien einigen? Die Koalition erlässt ein Gesetz. Höchstens vier Wochen Wartezeit auf den Facharzt, Aufkauf der Praxis bei Ruhestand des Inhabers, Vorfahrt für Medizinische Versorgungszentren – auch die jüngste Vorgabenliste ist lang.

Die Politik rechtfertigt Eingriffe meist mit dem Unvermögen der Selbstverwaltung, Probleme zu lösen. Dass Politiker selbst Themen wie angeblich überbordende Wartezeiten beim Facharzt aufblasen, weil sie auch bei komplexen Reformgesetzen beim Publikum mit einfachen Botschaften punkten wollen, wird dabei unterschlagen.

Ein weiteres, besorgniserregendes Muster wird deutlich: Die Große Koalition bedient sich an den Reserven des Sozialsystems, weil Schuldenbremse und die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt den Zugriff auf Steuergelder erschweren. Dabei sind Steuern und Beiträge grundverschieden: Steuern werden nach Leistungsfähigkeit von allen Bürgern und Betrieben gezahlt, sie sind nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt. Sozialbeiträge sind zweckgebunden und werden nur auf das Arbeits- und zum Teil Renteneinkommen erhoben.

Vier Beispiele zur Illustration: Mit dem Präventionsgesetz lässt die Koalition Aufgaben der regierungseigenen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr als 30 Millionen Euro aus Beitragsgeldern finanzieren. Nach dem neuen Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung durch einen Zuschuss der Pflegekassen mitfinanziert werden. Mit der Krankenhausfinanzreform sind 500 Millionen Euro Kassengelder für den Umbau maroder Kliniken vorgesehen und zwar „zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung“.

Seit wann zahlen Kassenmitglieder für „Vorhaben der Länder“, zumal die ihren eigenen Investitionspflichten in den Kliniken nicht nachkommen? Ungeniert wie ordnungspolitisch verwerflich ist der Griff in die Kassen der Kassen zur Bekämpfung hoher Versicherungsprämien von Hebammen.

Damit aber nicht genug. Einerseits lädt die Politik immer mehr Entscheidungen beim Steuerungsgremium des selbstverwalteten Systems ab, dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Andererseits legt sie ihn an die Leine. So beim Innovationsfonds, der vier Jahre lang je 300 Millionen Euro Beitragsmittel für Versorgungsprojekte ausgeben kann. Wer das Geld bekommt, bestimmt ein Ausschuss. Dort hat die Regierung drei von zehn Stimmen. Damit nicht genug. Bevor der Innovationsausschuss abstimmt, hat sich ein Expertenbeirat über die Antragsliste gebeugt. Und wer bestimmt die Experten? Der Bundesminister für Gesundheit.

Dass die Koalition die im Regierungsvertrag versprochene Reform der Sozialwahlen leise wieder abgeblasen hat, erscheint da nur logisch. Das könnte dann doch in zu viel Mitbestimmung und Transparenz ausarten.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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