InvestMonitor

Praxisgründung 2014

Junge Zahnärzte zieht es weiterhin in die Großstadt, sie übernehmen lieber, als dass sie neu gründen, und sie lassen sich damit Zeit. Kein Wunder: Schließlich muss der sechsstellige Betrag für die eigene Praxis erst einmal finanziert werden.

Zahlen zum Thema: Die Zahl der Zahnärzte, die ihre Praxis aufgaben, sank 2014 im Vergleich zum Vorjahr. Demgegenüber entschieden sich bundesweit 1 279 Zahnärzte (2013: 1 309) für den Schritt in die Selbstständigkeit. Der Anteil der übernommenen Einzelpraxen stieg dabei von 2010 bis 2014 von 57 Prozent auf 60 Prozent (Grafik 1). Bei einer Übernahme können zwar nicht alle individuellen Vorstellungen des Zahnarztes hinsichtlich Praxislage und -ausstattung erfüllt werden, aber er hat die Chance, den vorhandenen Patientenstamm durch sein fachliches Können und seine Zuwendungsbereitschaft an sich zu binden. Der wirtschaftliche Vorteil besteht darin, Investitionen zeitlich strecken und den sich verändernden ökonomischen Rahmenbedingungen anpassen zu können.

Die Einzelpraxisneugründung stellt mit einem Anteilswert zwischen 8 Prozent und 13 Prozent in den vergangenen fünf Jahren die am seltensten gewählte Niederlassungsform dar. 2014 entschieden sich dazu 11 Prozent. Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften schwankte von 2010 bis 2014 zwischen 24 Prozent und 33 Prozent und stieg 2014 um fünf Prozentpunkte auf 29 Prozent. Damit liegen die Berufsausübungsgemeinschaften bei den Existenzgründungen weiterhin deutlich vor den Einzelpraxisneugründungen.

###more### ###title### Die Praxis auf dem Dorf ###title### ###more###

Die Praxis auf dem Dorf

Bei der Vorbereitung einer Existenzgründung kommt der Standortwahl eine wesentliche Bedeutung zu: Die Entscheidung für eine bestimmte Niederlassungsform wird unter anderem durch die Bevölkerungsdichte im regionalen Einzugsbereich beziehungsweise die Zahnarztdichte (Einwohner je behandelnd tätigem Zahnarzt) sowie die regional vorhandenen Möglichkeiten einer Übernahme beeinflusst.

Die Verteilung auf die Ortsgrößen zeigt, dass 43 Prozent der Existenzgründungen im großstädtischen Bereich angesiedelt sind, während 26 Prozent auf den mittelstädtischen Bereich entfielen. Auf den eher ländlichen Bereich kam ein Anteil von 31 Prozent.

Der Anteil der Praxen in ländlichen Lagen nahm damit seit 2010 um 5 Prozentpunkte zu, der in mittelgroßen Städten im Gegenzug um 5 Prozentpunkte ab (Grafik 2).

Späte Chefs

Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer bei der Niederlassung betrug 36,7 Jahre (2012: 36,1 Jahre), im Osten war es mit 34,2 Jahren deutlich niedriger als im Westen mit 37,1 Jahren. Die Altersstruktur lässt erkennen, dass sich 14 Prozent bis zum 30. Lebensjahr niederlassen, während 24 Prozent bereits die 40 überschritten haben. 62 Prozent waren zwischen 30 und 40 Jahren alt. Zunehmend entschließen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte erst nach dem 40. Lebensjahr zur Existenzgründung (Grafik 3). Die individuelle Präferenz für eine bestimmte Praxisform ist in hohem Maß altersabhängig. Bei den über 40-Jährigen wurde die Einzelpraxisneugründung vergleichsweise häufiger bevorzugt, bei den bis 30-Jährigen die Berufsausübungsgemeinschaft. Offensichtlich sehen immer mehr junge Zahnärzte in der Kooperation eine gute Möglichkeit, um sich vor dem Hintergrund angespannter gesundheitspolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen etablieren zu können.

Die Daten belegen, dass die Männer mit 52 Prozent 2014 nur leicht über dem Anteil der Frauen liegen. Allerdings sind klare Unterschiede zwischen Ost und West erkennbar: Während in den alten Bundesländern 55 Prozent der Existenzgründungen durch Männer und 45 Prozent durch Frauen realisiert wurden, zeigte sich in den neuen Bundesländern mit 69 Prozent eine zahlenmäßige Überlegenheit der Frauen.

Im direkten Vergleich nach Praxisform wurde 2014 bei der Einzelpraxisneugründung mit 422 000 Euro durchschnittlich das höchste Gesamtfinanzierungsvolumen aufgewendet. Der Abstand zur Einzelpraxisübernahme verringerte sich gegenüber 2013, da das Finanzierungsvolumen der Einzelpraxisneugründung um 5 000 Euro beziehungsweise 1 Prozent sank, während das der Einzelpraxisübernahmen um 23 000 Euro beziehungsweise 8 Prozent anstieg. Bei den Übernahmen von Berufsausübungsgemeinschaften war nach zwei Vorjahren mit jeweils kräftigen Wachstumsraten erstmals wieder ein deutlicher Rückgang des Finanzierungsvolumens um 103 000 Euro beziehungsweise 28 Prozent zu verzeichnen. Das bei der Neugründung von Berufsausübungsgemeinschaften aufzubringende Finanzierungsvolumen sank ebenfalls um 41 000 Euro beziehungsweise 12 Prozent.

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Geld und Geschlecht

Das Finanzierungsvolumen unterscheidet sich deutlich nach Geschlecht: In die Neugründung beziehungsweise in die Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich 458 000 Euro beziehungsweise 356 000 Euro. Die Finanzierungsvolumina von Frauen beliefen sich bei der Einzelpraxisneugründung auf 392 000 Euro. Bei der Einzelpraxisübernahme investierten sie 286 000 Euro. Bezogen auf die Praxislage erforderte die Einzelpraxisneugründung im mittelstädtischen Bereich im Jahr 2014 die höchsten finanziellen Anstrengungen – und zwar im Schnitt 475 000 Euro.

Auch bei den Einzelpraxisübernahmen wurde in mittelstädtischen Praxislagen mit 349 000 Euro das höchste Finanzierungsvolumen aufgewendet. Eine wichtige Orientierungsgröße ist hier der Übernahmepreis – das ist die Summe aus dem ideellen und dem materiellen Wert. Der materielle Wert einer Praxis – auch Substanzwert genannt – ergibt sich aus allen Einzelwerten der übernommenen Geräte und der Ausstattung. Der vom Übernehmer an den bisherigen Praxischef zu zahlende ideelle Wert – der „Goodwill“ – ist der Betrag, um den der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis den Substanzwert übersteigt. Der ideelle Wert einer Zahnarztpraxis wird im Wesentlichen durch die persönlichen Beziehungen und das langjährige Betreuungsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient sowie durch die soziale Praxislage und die Praxisorganisation beeinflusst.

2014 entwickelte sich der Übernahmepreis von Einzelpraxen und von Berufsausübungsgemeinschaften unterschiedlich. Bei den Einzelpraxisübernahmen wurde im Schnitt ein Übernahmepreis von 163 000 Euro gezahlt – das ist ein Plus um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfielen etwa zwei Drittel auf den Goodwill und ein Drittel auf den Substanzwert. Bei den Übernahmen von Berufsausübungsgemeinschaften fiel der durchschnittliche Übernahmepreis gegenüber dem Vorjahr indes deutlich, nämlich um 36 Prozent auf 145 000 Euro. Der auf den Goodwill entfallende Anteil betrug 71 Prozent, 29 Prozent wurden für den Substanzwert gezahlt. Eine nach Verstädterungsgrad differenzierte Betrachtung des Übernahmepreises zeigt, dass in den mittelstädtischen Lagen die höchsten Übernahmepreise für Einzelpraxisübernahmen gezahlt wurden – im Durchschnitt 179 000 Euro.

###more### ###title### Umbauen und modernisieren ###title### ###more###

Umbauen und modernisieren

2014 stiegen die Investitionen in Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen im Rahmen einer Einzelpraxisneugründung auf 62 000 Euro, bei der Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft fielen 73 000 Euro an. Die bei einer Übernahme anfallenden Investitionen für Modernisierung und Umbau sind naturgemäß viel niedriger als bei einer Neugründung und lagen bei der Einzelpraxis wie auch bei der Berufsausübungsgemeinschaft bei je 17 000 Euro.

Die bei einer Neugründung zu tätigenden Investitionen in medizinisch-technische Geräte sowie die Einrichtung sind gesetzmäßig deutlich höher als im Fall einer Übernahme mit in der Regel bereits vorhandenen Dentaleinheiten. Bei der Neugründung einer Einzelpraxis wurden 2014 insgesamt 209 000 Euro hierfür investiert, bei der Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft 163 000 Euro. Bei der Übernahme einer Einzelpraxis wurden 62 000 Euro in neue Geräte plus Einrichtung investiert, bei einer Berufsausübungsgemeinschaft waren es 46 000 Euro.

Die Kategorie der „sonstigen Investitionen“ umfasst alle Investitionen, die bei einer zahnärztlichen Existenzgründung an fallen, jedoch keinem anderen der genannten Blöcke zugerechnet werden konnten. Vor allem bei Praxisneugründungen entfällt ein betragsmäßig durchaus relevanter Anteil am gesamten Finanzierungsvolumen auf diese heterogene Restgröße. Während bei Übernahmen ein Anteil von 5 Prozent bis 8 Prozent auf diese Kategorie entfiel, summierte sie sich bei den Neugründungen auf 14 Prozent bis 22 Prozent.

Mehr als 20.000 Arbeitsplätze

Aus einzelwirtschaftlicher Sicht lassen sich die Investitionsdaten dahingehend interpretieren, dass die zahnärztliche Berufsausübung eine sehr umfangreiche technisch-apparative Ausstattung zur modernen Patientenversorgung erforderlich macht, die entsprechend hohe Investitionsvolumina begründet. Dies gilt insbesondere für die zunehmende Prophylaxeorientierung der Zahnärzteschaft, die auf der einen Seite zusätzlichen finanziellen Aufwand mit sich bringt, auf der anderen Seite aber auch positiv auf die Berufszufriedenheit wirkt.

Die Investitionstätigkeit der Zahnärzte ist zudem gesamtwirtschaftlich bedeutsam: Insgesamt wurden in den Jahren 2013/2014 durch zahnärztliche Existenzgründer Investitionen in Höhe von schätzungsweise einer Milliarde Euro getätigt und mit diesen Mitteln über 20 000 Arbeitsplätze neu geschaffen

beziehungsweise erhalten. Diese von Zahnärzten getragenen gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungs- und Wachstumseffekte werden in den oftmals einseitig kostenorientiert geführten Diskussionen über das Gesundheitswesen leicht übersehen.

Die Autoren des InvestMonitors Zahnarztpraxis 2014 sind Dr. David Klingenberger/IDZ und Betriebswirt (VWA) Berd Köhler /apoBank. 

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