Gastkommentar

GOÄ-Reform: Wer vertraut hier noch wem?

Dr. Dirk Erdmann ist Zahnarzt und Inhaber der agentur adp® -medien mit dem Schwerpunkt gesundheitspolitische Berichterstattung. Erdmann informiert regelmäßig über das Geschehen hinter den Kulissen.

Als PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach Mitte Januar auf dem Deutschen Privatzahnärztetag in Dresden ausdrücklich die besondere und neue Vertrauenskultur mit der Bundesärztekammer bei den Verhandlungen über die neue GOÄ lobte, staunte das Auditorium. Seit wann legen die Privatversicherer Wert auf Wohlfühlatmosphäre, sind die meisten von ihnen doch für die knallharte Durchsetzung ihrer ökonomischen Interessen – beispielsweise im Erstattungsgeschäft – bekannt?

Eine Teilantwort auf diese Frage kann man heute, rund drei Monate später, geben: Weil dies eine durchaus Erfolg versprechende Strategie sein kann. Denn in einer Vertrauensbeziehung ist man schon einmal geneigt, beim „Partner“ nicht ganz so aufmerksam hinzuschauen. Und genau das ist der Bundesärztekammer offenbar jetzt passiert, als sie den ersten Aufschlag für die Bepreisung der Gebühren im neuen Leistungsverzeichnis weitgehend der PKV und einem von dort beauftragten Unternehmensberater überließ und diese essenziellen Daten undiskutiert in das eigene Vorstandspapier für die abschließende Sitzung am 17./18. März 2016 übernahm. Vom weiteren Verhandeln mit der PKV war da wohl nicht die Rede.

Der komplette BÄK-Vorstand – also alle Präsidenten der Landesärztekammern plus Präsidium auf Bundesebene – distanzierte sich zwar schleunigst von großen Teilen des vorgelegten Entwurfs, zog in letzter Minute die Notbremse und legte die neue GOÄ für zunächst unbestimmte Zeit auf Eis. Die vorgesehene Weiterleitung des Konzepts an das Bundesgesundheitsministerium musste zwangsläufig ebenfalls vertagt werden. Doch der Schaden ist immens, auch weil viele Ärzte und ärztliche Berufsverbände bei dem Thema GOÄ-Novelle (anders als noch bis Mitte 2015) hochsensibel reagieren und die Aktionen ihrer BÄK-Funktionsträger mit wachsendem Misstrauen beobachten – angefangen mit der nach wie vor als völlig unzureichend empfundenen Informationspolitik. Die vernichtende Kritik in einschlägigen Blogs, Online-Foren und zahlreichen Berichten und Leserbriefen sind Beweis für eine breite Unzufriedenheit an der Basis und für einen herben Vertrauensverlust.

Nun sind es aber nicht etwa die Verbände oder gar die Zahnärzte, die mit verbalem und schriftlichem Veto das absehbare Scheitern der gesamten Reform zu verantworten hätten. Nein, die Bundesärztekammer hat sich coram publico selbst ausgebremst, und zwar mit einstimmigem (!) Votum. Wie konnte es zu einem solchen Fiasko kommen?

In der offiziellen Begründung für den Rückzug des BÄK-Vorstands hieß es, es gebe lediglich „Unstimmigkeiten bei den Leistungslegenden” und es bestehe insgesamt weiterer Diskussionsbedarf. Zeitzeugen werden in den ärztlichen Medien aber wesentlich weitergehend zitiert. So äußerte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Rudolf Henke, während der Kammerversammlung unmittelbar nach dem Rückzieher bei der GOÄ: Angesichts der qualitativen Mängel habe das BÄK-Gremium so entscheiden müssen. Jedes Vorstandsmitglied, also auch er, habe deutlichen Nachbesserungsbedarf gesehen. Der Entwurf für die neue Gebührenordnung habe nicht in „druckreifer Fassung“ vorgelegen. Dies sei nicht gerade der „Ausdruck der allerhöchsten Professionalität“ und es gelte, die „personelle Unterfütterung bei der BÄK zu hinterfragen“, merkte Henke an.

Dabei waren die Warnungen gerade aus der Zahnärzteschaft in den vergangenen Monaten an Deutlichkeit nicht zu überbieten.

Einige Beispiele:

• Präsidium der Bundeszahnärztekammer: „Wir werden die Pläne mit allen Mitteln bekämpfen.“

• PZVD-Präsident Dr. Wilfried Beckmann: „Nach dem für einen Zahnarzt völlig abstrusen GOÄ-Horrortrip der Bundesärztekammer müssen wir überall für die Zahnärzteschaft eigenständige Regeln einfordern.“

• BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak: „Diese GOÄ ist abzulehnen.“

• Freier Verband Bayern: „Lieber keine GOÄ als diese.“

Letztlich darf man keinesfalls aus dem Blick verlieren, dass es beim Thema Privatgebührenordnung auch um die prinzipielle Bedeutung und das Gewicht ärztlicher Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitssystem geht. Auch hier heißt das Stich- wort Vertrauen. Nachdem die KBV schon wegen diverser Negativschlagzeilen „bei der Politik“ – insbesondere beim Bundesgesundheitsministerium – in Misskredit geraten ist, hatte die Bundesärztekammer die Chance, dieses Bild mit der Vorlage eines durchdachten Modells zur GOÄ zu revidieren. Hoffentlich ist es hierfür nicht schon zu spät.

BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery glaubt jedenfalls selbst nach dem Rücktritt seines Verhandlungsführers Dr. Theodor Windhorst noch an ein gutes Ende. Die Verhandlungen seien nicht gestoppt und schon gar nicht gescheitert, ließ er verlautbaren. Vertrauen wir seinen Worten?

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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