Leitartikel

Prävention vom ersten Milchzahn an

Der Wandel ist fast vollzogen: die konsequente Umsteuerung von der kurativen hin zur präventiven Zahnheilkunde. Plakativ hatten wir uns dieses Ziel unter „Prävention von der Wiege bis zur Bahre“ auf die Agenda geschrieben. Nachdem wir bereits im vergangenen Jahr neue präventive Leitungen für die Pflegebedürftigen etablieren konnten, schließt sich nun die Präventionslücke am unteren Rand des Lebensbogens.

Im Januar hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag der KZBV eine Richtlinie beschlossen, für die sich die Zahnärzteschaft jahrelang eingesetzt hat: Künftig gibt es im GKV-Leistungskatalog auch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Jetzt haben die KZBV und der GKV-Spitzenverband diese Maßnahmen konkretisiert und sich auf die fachliche Ausgestaltung der Leistungen und die Vergütung der Gebührenpositionen geeinigt. Die neuen Leistungen stehen ab dem 1. Juli in der Versorgung zur Verfügung. Das ist nur möglich, weil die Vertragspartner im Bewertungsausschuss konstruktiv zusammengearbeitet haben, um dieses gemeinsame Anliegen umzusetzen.

Erstmals können nun auch die Kleinsten unserer Patienten in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen werden. Mit diesen neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für eine dauerhafte Mundgesundheit gesetzlich versicherter Kinder. Konkret vorgesehen ist eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine praktische Anleitung zum täglichen Zähneputzen. Zusätzlich haben die Kinder zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Zahnarztpraxis. Die Maßnahme dient der Prävention, aber auch der Remineralisation und Arretierung bereits vorhandener Initialkaries. Diese schmerzfreie nicht-invasive Therapieoption ist für uns ein entscheidender Baustein. Er ist umso wichtiger, da bei dieser Patientengruppe die Kooperationsfähigkeit während der Behandlung naturgemäß gering ist.

Mit der jetzt erfolgten Aufnahme der Früherkennungsuntersuchungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist das wissenschaftliche Konzept der Zahnärzteschaft zur Frühprävention bei Kleinkindern weitgehend umgesetzt, das KZBV und BZÄK 2014 vorgelegt hatten. Die erfolgreiche Umsetzung vorausgesetzt, werden wir vielen Kindern unnötige Schmerzen und unnötiges Leid ersparen können.

Unser Ziel war, die Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung der frühkindlichen Karies zu schließen. Denn: Deutschland verfügt zwar über ein gutes System der Gruppen-, Individual- und Intensivprophylaxe. Aber die zahnmedizinischen GKV-Präventionsleistungen setzten bislang erst ab dem 30. Lebensmonat an und eine oralpräventive Betreuung allein durch den Kinderarzt in den ersten drei Lebensjahren reicht zur Senkung des Erkrankungsrisikos nachweislich nicht aus. Immer noch haben Kinder bereits kariöse Zähne, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Die Hälfte dieser Schäden entsteht bereits in den ersten drei Lebensjahren.

Es ist ganz klar auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Eltern zu motivieren, schon früh für die Mundgesundheit ihrer Kinder vorzusorgen. Das betrifft vor allem sozial schwer zugängliche Bevölkerungsgruppen, da dort das Problem leider verstärkt zu finden ist. Insofern ist der frühpräventive, sehr engmaschig gestaltete Ansatz auch ein Beitrag zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit im Versorgungsalltag – ein Gesichtspunkt, der der KZBV schon immer ein wichtiges Anliegen war.

Der Wandel ist fast vollzogen. Fast, weil die Rahmenbedingungen für die optimale oralpräventive individuelle Betreuung bei Kleinkindern nun normativ gesetzt sind. Es kommt jetzt auf Sie an, verehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen Wandel ab Sommer dieses Jahres in den Praxen zu leben, die Früherkennung möglichst flächendeckend umzusetzen und in den Versorgungsalltag zu integrieren. Ich bin mir sicher, dass unsere kleinsten Patientinnen und Patienten dabei auf Sie zählen können.

Dr. Wolfgang Eßer
Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Dr. Wolfgang Eßer

Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73,
50931 Köln

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