Praxisführung

Wie finde ich den richtigen Steuerberater?

Wen fragt man? Kollegen? Google? Wir fragten Stephan Grüner, Kaufmännischer Geschäftsführer, Existenzgründungs- und Praxisabgabeberater bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer: Worauf sollen Zahnärzte bei der Wahl des Steuerberaters achten? Und woran kann man erkennen, dass man bei einem guten Steuerberater gelandet ist?

Was muss ein Steuerberater für Zahnärzte generell bieten? 

Stephan Grüner: Für die Betreuung von Zahnarztpraxen sind an Steuerberater besondere Anforderungen zu stellen. Zum einen sind Zahnarztpraxen eher kleine Betriebe ohne Personal mit eigener fachlicher Qualifikation bei Buchhaltung oder Steuern, so dass in diesen Bereichen eine gewisse Abhängigkeit von der externen steuerlichen Beratung und Betreuung besteht. Zum anderen lauern durch die Besonderheiten der zahnärztlichen Leistungserstellung auch besondere „Fallstricke“, zum Beispiel bei der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen oder beim Betrieb eines Prophylaxe-Shops. 

Speziell bei Existenzgründungen kommen auch rechtliche Fragestellungen wie etwa die Wahl der geeigneten Praxisform, die Gestaltung eines Praxiskaufvertrags, die Erstellung von Businessplänen als Grundlage der Finanzierung oder die Überprüfung von Mietverträgen hinzu. Steuerliche und rechtliche Themen sollten also gleichermaßen bearbeitet werden können.

Wie findet man denn für sich den geeigneten Steuerberater?

Angesichts der geschilderten Anforderungen sollten für die Betreuung von Zahnarztpraxen ausschließlich Steuerberater mit einem klaren heilberuflichen Schwerpunkt gewählt werden. Ergänzend zu dieser fachlichen Ausrichtung verfügen manche Steuerberater und Mitarbeiter der Kanzleien auch über spezielle Zusatzqualifikationen zum Beispiel als zertifizierte Fachberater für Heilberufe. Neben entsprechenden Referenzen, nach denen man sich immer erkundigen sollte, ist eine signifikante Zahl an Mandaten im heilberuflichen Bereich ein wichtiger Indikator. 

Dabei sollte aber stets der persönliche Kontakt zwischen Zahnarzt und Steuerberater erhalten bleiben. Gerade bei überregionalen Beratungsunternehmen wechseln die Ansprechpartner häufig, so dass eine kontinuierliche Betreuung schwierig ist. Ideal ist, wenn in der gewählten Kanzlei Steuerberater und Rechtsberater unter einem Dach zusammenarbeiten. So kann die Betreuung zu steuerlichen und rechtlichen Fragen „aus einem Guss“ erfolgen. Besonders spezialisierte Kanzleien beschäftigen manchmal zusätzlich Mitarbeiter mit betriebswirtschaftlicher Qualifikation, die zum Beispiel bei Praxisbewertungen, Praxisoptimierungen oder – wenn es mal nicht so gut läuft – Sanierungen von Nutzen sind.

Wie sollte die Zusammenarbeit mit dem Berater erfolgen?

Neben der laufenden Buchhaltung und Lohnabwicklung sowie der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ist eine vorausschauende steuerliche Betreuung für Heilberufler extrem wichtig. Hierzu gehört, dass ein Steuerberater seine Mandanten frühzeitig über die zu erwartenden steuerlichen Belastungen informiert und anstehende Entscheidungen – zum Beispiel zu Investitionen – aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht bespricht. Es genügt auch nicht, monatlich die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu erstellen und vorzulegen. Wichtig ist, die aktuellen Zahlen laufend zu analysieren und den Zahnarzt auf wichtige Entwicklungen und Besonderheiten aufmerksam zu machen. Mindestens einmal jährlich sollten in einem Management-Review strategische Fragen der Praxisentwicklung erörtert werden. Insofern ist ein guter Steuerberater immer auch ein Ratgeber und Begleiter, der in persönlichem Kontakt zu seinen Mandanten steht und diese in ihrer unternehmerischen Entwicklung unterstützt.

sg

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