Gericht bestätigt: Standard einer KFO-Behandlung ist bei DrSmile nicht gegeben
Laut einer Mitteilung des BDK stellt sich der Fall wie folgt dar: Im Mitgliedermagazin BDK.info 5/2018 attestierte Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, in seinem Leitartikel zum Thema "Aligner Start-ups" den Behandlungen von DrSmile "eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie".
"Wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend" – so empfand die Urban Technology GmbH als Betreiberin des Aligner-Start-ups DrSmile diesen Artikel und leitete gerichtliche Schritte ein.
Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“
Diagnostikstandard werde mangels Röntgengeräts unterschritten
Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden und wies den Antrag mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19) vollumfänglich zurück: Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Köning "wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept" von DrSmile.
Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, begründeten die Richter ihr Urteil, "im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime". Dies sei bei Dr.Smile schon "mangels eines Röntgengerätes" nicht möglich, der "Standard bei der Diagnostik [deshalb] unterschritten".
Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche "dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht".
"Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus", bekräftigt Köning seine Kritik am Vorgehen des Start-ups erneut. "Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Gefahren für den Patienten führt."
Stellungnahme von Dr.Smile
Reaktion von DrSmile auf die aktuelle zm-Berichterstattung
Es sei Aufgabe des Berufsverbands, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. "Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt."
Landgericht DüsseldorfAz.: 34 O 1/19Urteil vom 14. März 2019
Erratum
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