Kinderschutz-Leitlinie

Verzahnung für den Kinderschutz

Eine neue medizinische Kinderschutz-Leitlinie ist auf den Weg gebracht. Sie erfüllt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einem hochsensiblen Bereich: Alle Disziplinen, die sich im Kinderschutz engagieren, erhalten eine gemeinsame Basis zur Kooperation – mit klarer Sprachregelung, Rollenzuweisungen und Handlungsempfehlungen für ihren Berufsalltag. Und da orale Verletzungen ein Zeichen von Kindeswohlgefährdung sein können, sind Zahnärzte besonders angesprochen. Für sie gibt es in der Leitlinie deshalb ein spezielles Kapitel mit Erläuterungen und Handlungsempfehlungen.

Die neue Kinderschutz-Leitlinie („AWMF-S3(+)-Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik“) soll Fachkräften aus Medizin, Zahnmedizin, Pädagogik und Jugendhilfe dabei helfen, Fälle von Kindeswohlgefährdung im Berufsalltag zu erkennen, um dann angemessen reagieren zu können. Deshalb zielt sie vor allem darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der Berufsgruppen zur Kooperation und einen einheitlichen Sprachgebrauch bei Begrifflichkeiten und Vorgehensweisen zu finden.

Kindeswohlgefährdung

Die Leitlinie ist eine medizinische. Ein eigenes Kapitel greift jedoch zahnmedizinische Aspekte auf, da dem Zahnarzt beim Erkennen von Kindeswohlgefährdung eine wichtige Rolle zukommt, weil gerade orale Verletzungen ein Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sein können. Das ist deshalb etwas Besonderes, weil es bisher deutschlandweit keine gültige Leitlinie gab, die zahnärztliche Aspekte eingebunden hatte und Zahnärzten Unterstützung geben konnte.

Der folgende Beitrag greift die Rolle des Zahnarztes im Rahmen der Kinderschutz-Leitlinie heraus. Die dort aufgelisteten Erläuterungen und Handlungsempfehlungen besitzen eine direkte Relevanz für die tägliche Praxis. Sie geben Hinweise, wie (dentale) Vernachlässigung bei Kindern und Jugendlichen erkannt werden kann. Die Hinweise sollen zu einem besseren Verständnis der Verantwortung der Zahnärzte im Kinderschutz beitragen.

Kooperation aller Partner erforderlich

Die Botschaft: Der Zahnarzt steht nicht alleine da. Er und sein Team sind nicht verantwortlich, wenn es darum geht, die Diagnose Misshandlung oder Vernachlässigung zu stellen. Der gesetzliche Auftrag zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung liegt beim Jugendamt – und letztlich entscheidet ein Gericht. Der Zahnarzt selbst sollte die von ihm eingeleiteten Schritte aber sauber und lückenlos dokumentieren.

Betroffen sind über 45.000 Kinder!

*Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

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