Streit zwischen gematik und IHE-Herstellerverband

Ist die ePA IHE-konform?

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Laut TSVG müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens Anfang 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Der deutsche Ableger der Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) kritisiert nun, dass weder die Spezifikation der ePA noch ihre Programmierung IHE-konform sind. Die gematik widerspricht.

Anfang März bemängelte der IHE Deutschland als Verein aus Anwendern und Herstellern die „proprietäre Verwendung internationaler Standards“ in der aktuellen Spezifikation der ePA. Entgegen den Angaben der gematik könnten weder die ePA-Spezifikationen noch die Vorgehensweise bei deren Erstellung aus aktueller Sicht als IHE-konform bezeichnet werden. Doch Interoperabilität sei nur unter konsequenter Einhaltung aller Vorgaben der IHE möglich.

Am 18. März reagierte die gematik mit einer Pressemitteilung. Hier ein Auszug: „Die Spezifikationen der gematik basieren stets auf gültigen Normen, Standards und Profilen – soweit diese geeignet sind, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der gesundheitlichen Selbstverwaltung in Deutschland umzusetzen. Dies erlaubt es der Industrie, weite Teile bereits vorhandener Implementierungen zu verwenden. So wurden für die Spezifikationen zur elektronischen Patientenakte etwa IHE-Profile sowie IHE-Value-Sets als grundlegende Basis einbezogen. Dort, wo die vorhandenen Profile und Normen nicht ausreichen, um alle fachlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an die Fachanwendung zu erfüllen, wurden diese ergänzt.“ Diese Ergänzungen habe die gematik mit den an den Festlegungen beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens abgestimmt und zu einer Gesamtvorgabe für die elektronische Patientenakte zusammengeführt. Die elektronische Patientenakte sei somit das konsentierte Ergebnis aller an den Festlegungen beteiligten Akteure im Gesundheitswesen.

Die Konsensbildung dieser Organisationen ist zwingend notwendig, um die ePA über alle Sektoren hinweg sinnvoll nutzen zu können und somit eine breite Akzeptanz herzustellen. In diesem Rahmen können die Anforderungen der Zahnärzteschaft eingebracht werden, damit die ePA auch für Zahnärzte und ihre Patienten gewinnbringend eingesetzt werden kann.

Dr. Ben Anthes, KZBV, Abteilung Telematik

Im Rahmen des „kontinuierlichen Dialogs mit der Industrie“ sei die gematik zudem offen für Verbesserungen und Korrekturen im Detail. Änderungsvorschläge würden berücksichtigt, sofern diese unter Wahrung der einzuhaltenden Qualitätsstandards geeignet seien, die Aufwände der Industrie zu reduzieren und damit die konsentierten Ziele erreicht werden.

Gemeinsames Ziel müsse es sein, dass gemäß dem TSVG die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. 

Zum Hintergrund: IHE Deutschland

Der IHE Deutschland e. V. ist nach eigenen Angaben eine Initiative von Fachleuten des Gesundheitswesens mit dem Ziel, die Kommunikation zwischen IT-Systemen und Medizingeräten zu verbessern. IHE will den Einsatz von etablierten internationalen Standards zur Optimierung der Prozesse innerhalb eines Krankenhauses, einer Praxis oder auch zwischen Gesundheitseinrichtungen fördern. Das Ergebnis sind ein „umfangreiches technisches Rahmenwerk als Implementierungsleitfaden“ sowie „eine Reihe von Testtools für Anwender und Hersteller“, heißt es auf der Internetseite der Interessenvereinigung. Der e. V. hat 102 Mitglieder, darunter der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V., Philips, SAP, Siemens, T-Systems, der Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e. V. (VDDS), der ZVEI Fachverband Elektromedizinische Technik e. V. und verschiedene Unikliniken.

ck/mth

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