Internationale Resolution

Pflichtmitgliedschaft für investorengetriebene Z-MVZ

Steuerberater, Rechtsanwälte, Großkanzleien: In Deutschland sind juristische Personen Pflichtmitglieder in der jeweiligen Kammer. Das gilt für alle freien Berufe – bis auf Zahnmedizin und Humanmedizin. Das will die Bundeszahnärztekammer im Sinne der Zahnärzteschaft jetzt ändern. Für ganz Europa.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist auch im europäischen Ausland aktiv. Die jüngste Reise führte eine BZÄK-Delegation unter Leitung von Präsident Dr. Peter Engel im März nach Skopje, der Hauptstadt der Republik Nordmazedonien. Mit Vertretern der bosnisch-herzegowinischen, der bulgarischen, der kroatischen, der nordmazedonischen, der österreichischen und der slowenischen Zahnärztekammer sprach die BZÄK-Spitze über die Zukunft der zahnärztlichen Selbstverwaltung in Europa. Wichtigstes Ergebnis: ein gemeinsamer Beschluss über eine Pflichtmitgliedschaft für investorengetriebene Z-MVZ. Die mit den sechs anderen Kammern vereinbarte Resolution für eine Kammer-Pflichtmitgliedschaft von Z-MVZ soll im Mai in Wien anlässlich des General Meeting dem Council of European Dentists (CED) vorgelegt werden.

„Nicht nur bei uns gibt es immer mehr investorengetriebene zahnärztliche Einheiten, sondern in ganz Europa“, bilanziert Engel. In diesen juristischen Personen des Privatrechts gerieten angestellte Zahnärzte immer wieder in Konflikt mit berufsrechtlichen Vorgaben. Denn Zahnärzte und juristische Personen wie GmbHs unterliegen unterschiedlichen Rechtskreisen. Es droht eine Spaltung des Berufsstands, fürchtet der BZÄK-Präsident.

Engel über das Ziel der Resolution: „Sie soll auf die Problematik hinweisen, damit auf europäischer Ebene Lösungen gesucht und gefunden werden. Schließlich sind bei allen anderen freien Berufen jedenfalls in Deutschland – ob nun Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte – juristische Personen wie Großkanzleien ebenfalls Pflichtmitglieder in der jeweiligen Berufskammer. Das muss für juristische Personen in der Zahnmedizin wegen der Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit und Leben natürlich erst recht gelten. Für diese notwendige rechtliche Gleichbehandlung unter Kollegen setzen wir uns als BZÄK zusammen mit unseren europäischen Partnern ein. Und damit handeln wir im Sinne nicht nur der niedergelassenen Zahnärzte in Deutschland, sondern ausdrücklich auch im Sinne angestellter Zahnärzte, die in derartigen Strukturen arbeiten.“

Europäische Lösungen

Das internationale Engagement mache sich auch beim jüngst beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz bezahlt, ergänzt der BZÄK-Präsident: In der Begründung durch die Bundesregierung finde sich eine Passage, die auf den Beschluss des CED „Dentalketten in Europa“ vom 16. November 2018 zurückgeht:

„Die hieraus abzuleitenden Hinweise auf eine Über- und Fehlversorgung in Investor-MVZ werden bestätigt durch Erfahrungen aus dem europäischen Ausland, wo die Investorgesteuerten Zahnarztketten zum Teil bereits große Anteile an der zahnärztlichen Versorgung halten. In diesem Zusammenhang hat der Council of European Dentists jüngst vor einer Kommerzialisierung zahnärztlicher Leistungen gewarnt und dabei insbesondere die von Finanzinvestoren betriebenen Zahnarztketten kritisiert. Nach seiner Auffassung sind mit dem Geschäftsmodell der Investoren erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten verbunden. Zu beobachten seien unethische Praktiken und unzulässiger Druck auf Zahnärzte, bestimmte klinische Ziele zu erreichen, z. B. Quoten für eingesetzte Implantate (Council of European Dentists, Dentalketten in Europa, Entschließung vom 16. November 2018).“

„Wichtig ist, die Vorteile des bewährten Systems der Selbstverwaltung in Berufskammern in Brüssel deutlich zu machen!“

„Dem Treffen in Skopje kommt eine besondere Bedeutung zu. Eine in Kammern organisierte Zahnärzteschaft ist keine Selbstverständlichkeit. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Modelle der beruflichen Selbstverwaltung. In vielen Ländern West- und Nordeuropas ist die berufliche Selbstverwaltung dabei weniger stark ausgeprägt. Viele Fragen, die den Berufsstand betreffen, werden dort in erster Linie von den zuständigen Behörden entschieden. Gleichzeitig findet auf EU-Ebene eine vor allem ökonomisch motivierte Diskussion über die Zukunft des Berufsrechts statt. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der BZÄK wichtig, die Vorteile des bewährten Systems der Selbstverwaltung in Berufskammern in Brüssel deutlich zu machen. Ohne Verbündete lassen sich in der Europäischen Union im Großen wie im Kleinen kaum Positionen erfolgreich vertreten.“

Dr. Alfred Büttner, Bundeszahnärztekammer Leiter Abteilung Europa und Internationales in Brüssel

mth

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