GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen
In Zeiten der Corona-Pandemie ist nichts mehr normal. Schon gar nicht die Preise für Hygieneprodukte und Schutzausrüstungen“, sagt Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahnärztekammer Bremen und Vorsitzender des Ausschusses Gebührenrecht bei der BZÄK. „Auch in ‚normalen‘ Zeiten sind die Hygienekosten in den Zahnarztpraxen ausgesprochen hoch. Trotzdem sind die Hygienemaßnahmen als Praxiskosten eigentlich abgegolten. Das ist, gerade mit Blick auf die in die Jahre gekommene GOZ, ohnehin ein betriebswirtschaftliches Problem und sorgt dafür, dass einzelne Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden können.“
Die Zahnarztpraxis steht ihren Patienten zur Seite
Nun hat die Corona-Pandemie die Problemlösung beschleunigt. Binnen zwei Tagen haben sich der PKV-Verband und die BZÄK auf die Corona-Hygiene-Pauschale geeinigt. Die Vereinbarung trat am 8. April in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Juli 2020.
Beide Seiten sind mit dem erzielten Ergebnis zufrieden, sagt Menke: „PKV und Beihilfe haben erkannt, dass die Zahnarztpraxis ein wichtiger Baustein des Gesundheitssystems ist, die ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet, auch in Krisenzeiten ihren Patienten zur Seite steht und Arbeitsplätze erhält. Der Beschluss ist zugleich ein Bekenntnis, dass es richtig und wichtig ist, Zahnarztpraxen vor der Insolvenz zu bewahren, um auch nach der Krise noch eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Mit dem Beschluss haben PKV und Beihilfe an ihre Versicherten zudem das Signal gesandt, dass sie dafür Sorge tragen, dass diese auch in der Krise adäquat und unter größtmöglichem Ansteckungsschutz zahnärztlich versorgt werden.“
Die Pauschale wird bei jeder Behandlung fällig
Da die finanzielle Hilfe schnell erfolgen soll, wird die Pauschale bei jeder Behandlung fällig. Dies sieht der Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen im Detail vor: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Gebührennummer 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Nummer mit der Erläuterung ‚3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand‘ zu versehen. Dementsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.“
Menke erläutert: „Die Vereinbarung gilt für jeden einzelnen Patientenkontakt unabhängig vom Behandlungsumfang, des Umfangs der persönlichen Schutzausrüstung des Teams und des Infektionsstatus des Patienten. Sie ist in keiner Weise ein Instrument, um jetzige Umsatzeinbußen der Zahnärzteschaft oder generell die jahrzehntelange Nichtanpassung der Vergütung in der GOZ zu kompensieren. Sondern sie dient einzig und allein dem Zweck, die derzeit ausufernden Mehrkosten der Schutzausrüstung abzumildern. Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Behandlungen durch Privatpatienten ist gegenwärtig natürlich auch zurückgegangen. Es ist aber damit zu rechnen, dass bis zum Ende der Laufzeit der Beginn einer Normalisierung eintritt. Durch diese bewusst längere Laufzeit wird die Pauschale erst per Saldo ihre kostenmindernde Wirkung erzielen.“
„Die GOZ ist offen für Innovationen“
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Stefan Reker, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) | PKV
Der Beschluss der Hygiene-Pauschale ist in vergleichsweise kurzer Zeit zustande gekommen – wie genau?
Stefan Reker:
Bei der GOZ bewegt sich seit Jahren trotz intensiver Verhandlungen nur wenig – warum war ein schnelles Handeln in diesem Fall möglich und wie schätzen Sie das Ergebnis ein?
Welches Signal will die PKV damit an die Zahnärzte senden?
Sind Sie mit dem Beschluss zufrieden – und warum?
Mit welchen Kosten rechnet die PKV?
Ist eine Verlängerung der Maßnahme möglich, falls die Corona-Krise über diesen Zeitpunkt hinaus anhalten sollte?
Die Fragen stellte Sivia Meixner.