Ausbildungszahlen Zahnmedizinische Fachangestellte 2019

Stabile Ausbildungszahlen sind kein Ruhekissen für die Praxen!

Zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 wurden zum dritten Mal in Folge bundesweit über 13.000 neue Ausbildungsverträge für ZFA abgeschlossen. Im Vorjahreszeitraum waren es rund 14.000. Damit verstetigt sich die hohe Ausbildungsleistung der Zahnarztpraxen mit einem leichten Minus von rund 2,1 Prozent.

Der Job ist abwechslungsreich, qualifiziert umfassend und eröffnet über die Aufstiegsfortbildungen viele Karriereperspektiven – die Ausbildung zur ZFA bleibt zweifellos gerade für Frauen attraktiv (Grafik). „Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die seit 2016 wieder sinkenden Schulabgängerzahlen den Ausbildungsmarkt erreichen“, bilanziert BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Dem Trend der gesunkenen Ausbildungsplatznachfrage konnten sich 2019 zwar die Freien Berufe und der öffentliche Dienst widersetzen, das bedeutet aber kein Ruhekissen für die ausbildenden Kolleginnen und Kollegen.“

Bis auf Rückgänge in Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg sind die Zahlen zu den neuen Ausbildungsverhältnissen robust. Große Zugewinne gibt es in Hamburg, Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Berlin (siehe Tabelle oben).

„Diese Zahlen sind eine Bestätigung für die Ausbildungsleistung, die die Kolleginnen und Kollegen täglich in ihren Praxen erbringen und ein Zeichen, dass die Maßnahmen der Landeszahnärztekammern zur Fachkräftesicherung greifen“, unterstreicht D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke, Vorstandsreferent der BZÄK für den ZFA-Bereich und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. „Trotzdem werden wir uns vor dem Hintergrund des existenten Fachkräftebedarfs in Deutschland weiterhin für die Attraktivität des Berufsbildes ZFA engagieren müssen.“

Das Berufsbild soll reformiert werden

Ziel der BZÄK ist, viele junge Menschen für den Beruf der ZFA zu gewinnen. Die Qualität der dualen Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die persönliche Anerkennung spielen dabei eine große Rolle.

Die BZÄK, der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und ver.di hatten daher bereits 2018 eine Novellierung des Berufsbildes ins Auge gefasst. So bekam das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) den Auftrag, die künftigen Anforderungen – Veränderungsbedarf, Berufsstruktur, Prüfungsgestaltung, berufsprofilgebende Aspekte – zu untersuchen. Die Ergebnisse stellt das BiBB am 28. Februar vor.

Um den ZFA-Beruf stärker bei den Schulabgängern bekannt zu machen, starteten zudem viele Kammern Ausbildungskampagnen. Gut so, denn nur wenige Berufe sind schließlich so gut zugänglich wie der der ZFA und bieten so gute Fortbildungsangebote: 2018 wurden laut Statistischem Jahrbuch der BZÄK 746 erfolgreiche Prüfungen zur ZMP, 578 zur ZMV, 161 zur ZMF und 193 zur DH abgelegt!

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Ende November 2019 hat die Bundesregierung die Novellierung des BBiG beschlossen. Ziel war, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und sie im Verhältnis zum Hochschulstudium wettbewerbsfähiger zu machen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Mindestvergütung für Azubis

Auszubildende erhalten ab jetzt eine Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt im ersten Jahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im zweiten Jahr steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent.

Neue Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich

Die beruflichen Fortbildungsstufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ heißen jetzt „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Titel wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meister dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Durch die englischen Bezeichnungen wollen Regierung und Bundestag internationale Anschlussfähigkeit sichern.

Mehr Möglichkeiten auf Teilzeitausbildung

Bisher war Teilzeit nur für leistungsstarke Azubis zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Nun wird dieser Weg auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderung offen stehen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.

Freistellungsanspruch erweitert

Der Bundestag hat den Freistellungsanspruch von Auszubildenden erweitert. So müssen diese etwa nicht mehr am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung im Betrieb arbeiten.

Einrichtung eines Nationalen Bildungsregisters wird geprüft

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die Einführung eines nationalen Bildungsregisters zu prüfen, weil sich dadurch den Ländern zufolge Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems vollständig erfassen ließen – aus ihrer Sicht ist das notwendig für die Planung und Ordnung der Berufsbildung.

Etwa 35 Prozent der Azubis beginnen die Lehre übrigens ohne formalen Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss. Beliebt ist die Ausbildung auch bei ausländischen Jugendlichen. Damit bietet die Zahnärzteschaft sowohl jungen Leuten mit niedrigerem Schulabschluss als auch mit Migrationshintergrund einen Zugang zu einer Arbeit in einem verantwortungsvollen, abwechslungsreichen und krisensicheren Bereich – und ermöglicht außerdem gesellschaftliche Teilhabe.

Der Arbeitsmarkt ist leergefegt

Bunke: „Wir wissen, dass der Arbeitsmarkt ziemlich leergefegt ist. Deshalb empfiehlt es sich, für qualifiziertes Fachpersonal selbst zu sorgen und Ausbildungsplätze für die vorhandenen Schulabgänger zu schaffen.“ Denn gut ausgebildete und motivierte ZFA sind das Aushängeschild jeder Zahnarztpraxis. Mit Blick auf die Ausbildung gilt immer noch: Die Werbung kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn der Beruf Freude bereitet. Bester Multiplikator bleibt also die Zahnarztpraxis selbst.

Dr. Sebastian Ziller, MPHLeiter der Abteilung Prävention und Gesundheits-förderung der BZÄK, Chausseestr. 13, 10115 Berlin

Fakten und Zahlen

  • Gesamtzahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr 2019: 525.081, 6.333 weniger als 2018 (–1,2 Prozent). Dagegen verzeichnen die Freien Berufe ein Plus von 1,9 Prozent, der öffentliche Dienst von 4,5 Prozent. Bei den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk gibt es ein Minus von jeweils 1,7 Prozent zum Vorjahr. Rein rechnerisch stehen 100 nachfragenden Jugendlichen 105,2 Ausbildungsangebote gegenüber (2018: 106).

  • 13.793 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zur ZFA zum 30.9.2019 (alte Bundesländer: 12.244, neue Bundesländer: 1.549). Das ist ein Minus von 2,09 Prozent gegenüber dem Vorjahr (alte Bundesländer: –2,47 Prozent, neue Bundesländer: +0,98 Prozent).

  • 97,3 Prozent der ZFA-Auszubildenden sind weiblich.

  • Auszubildende mit ausländischem Pass: rund 20 Prozent

  • In Deutschland sind 50.022 ZahnärztInnen niedergelassen. Gut 335.000 weitere Personen sind in den Praxen tätig. Auf jeden aktiven Zahnarzt kommen damit durchschnittlich weitere 4,6 Beschäftigte. Und jeder Arbeitsplatz in einer Praxis schafft 0,6 weitere Arbeitsplätze außerhalb der Praxis. Über 600.000 Arbeitsplätze in Deutschland sind unmittelbar mit den zahnärztlichen Praxen verbunden.

  • 2018 bildeten 17.999 Zahnarztpraxen aus, das sind 44 Prozent aller Praxen.

Quellen: BiBB; Statistisches Jahrbuch 2018/2019 der BZÄK; Zahnärztliches Satellitenkonto (ZSK) der BZÄK; (Landes- und Bezirks-)Zahnärztekammern

Dr. Sebastian Ziller

Leiter der Abteilung Prävention
und Gesundheitsförderung
der Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13, 10115 Berlin

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