UPD-Monitor Patientenberatung

„Anzeichen für eine Überversorgung älterer Patienten bei Implantaten“

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sieht in Sachen Zahnmedizin zwei beunruhigende Trends: erstens Anzeichen für eine Überversorgung älterer Menschen bei Implantaten, zweitens die vermehrte Verwendung von Vollnarkosen bei Kindern. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) rät hier grundsätzlich zu einer ausführlichen Beratung durch den Zahnarzt oder die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen.

Insgesamt 4.763-mal hat die UPD 2019 zu Themen rund um die zahnmedizinische Versorgung beraten. Laut UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede gibt es Hinweise darauf, dass sich unterbliebene Aufklärungen zu Behandlungsalternativen häufen. Vor allem ältere Menschen hätten geschildert, dass sie sich ohne ausreichende Beratung zu kostspieligen Versorgungen mit Implantaten gedrängt fühlen. Krumwiede: „Hier sehen wir Anzeichen für eine Überversorgung, gerade weil es älteren Menschen oft besonders schwerfällt, ihre Rechte auf Aufklärung und Information einzufordern.“

Durch die zunehmend häufigere prothetische Versorgung zahnloser Kiefer spüre man den demografischen Wandel der Gesellschaft auch in der Zahnmedizin. In Leitlinien und im Patientenrechtegesetz sei die Aufklärungspflicht der Zahnärzte zwar klar geregelt, in der Beratung zeige sich aber, dass sie diese Pflicht im zahnmedizinischen Alltag oft nicht umsetzen.

KZBV: Patienten sollten sich vorher beraten lassen

Die Versorgung mit Implantaten sei nicht Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung, sondern es handele sich um Leistungen, die von den Versicherten privat bezahlt werden müssen, entgegnete die KZBV. Sie empfiehlt grundsätzlich allen Patienten, die sich über Alternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz informieren wollen, sich vor einer geplanten Behandlung von ihrem behandelnden Zahnarzt ausführlich beraten zu lassen oder das breit gefächerte Beratungsangebot der Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in den Ländern zu nutzen. Bei Zahnersatzbehandlungen besteht laut KZBV in der Regel kein Zeitdruck, so dass die Inanspruchnahme des vielfältigen Beratungsangebots der Zahnärzteschaft jederzeit möglich sein sollte. Kein Patient sei gezwungen, sich in der Praxis unter Zeitdruck für oder gegen eine bestimmte Behandlung zu entscheiden.

Auch in der Zunahme von Vollnarkosen bei Kindern sieht die UPD einen beunruhigenden Trend. Aus ihrer Sicht sollte dieses Thema kritisch beobachtet werden. UPD-Berater hätten 2019 zunehmend Fragen zu kinderzahnärztlichen Behandlungen in Vollnarkose registriert. Eltern wünschten oft für ihre Kinder die beste Behandlung. Sie seien dabei empfänglich für Werbebotschaften und oft auch bereit, viel Geld für vermeintlich bessere Behandlungen zu bezahlen. Aus medizinischer Sicht sollte eine Narkose jedoch nur das Mittel der letzten Wahl sein, heißt es im Report.

Ansonsten hätten sich erwartungsgemäß Fragen zum Corona-Virus bei der UPD zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt, teilte Krumwiede mit. „Allein von März bis Mai wurden mehr als 22.000 Corona-Beratungen [...] registriert.“ Der aktuelle Monitor zeige, dass auch unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie zentrale Herausforderungen des Gesundheitswesens weiter relevant blieben, etwa bei Lieferengpässen von Arzneimitteln oder bei der Leistungsgewährung der Krankenkassen.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Laut Report machten in 2019 rechtliche Beratungen mit rund 65 Prozent (83.240 Beratungen) den überwiegenden Anteil aller Beratungen aus. Hier gab es nahezu keine Veränderungen zum Vorjahr.

  • Das Thema „Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern“ ist nach wie vor das mit Abstand häufigste innerhalb der rechtlichen Beratung, wobei es in den allermeisten Fällen um Krankengeld (13.843) ging; 1.118 Beratungen erfolgten zur ambulanten zahnärztlichen Versorgung.

  • Nach den rechtlichen Beratungen machten medizinische Beratungen mit etwa 20 Prozent (25.435 Beratungen) den zweitgrößten Anteil aus. Davon betrafen 1.751 Anfragen zahnmedizinische Themen, etwa Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungsoptionen.

  • Ein gesondertes Kapitel geht auf das Thema Behandlungsfehler ein. In 2019 hat die UPD demnach zu Verdacht auf Behandlungsfehler in 6.154 Fällen beraten, was eine leichte Zunahme der Anfragen zu diesem Thema darstellt (2018: 5.876). An zweiter Stelle stehen hier Beratungen zum Verdacht auf Behandlungsfehler im zahnmedizinischen Bereich (854).

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