Europatag der Bundeszahnärztekammer

Brauchen wir mehr Europa im Gesundheitswesen?

Sollte die Europäische Union mehr Kompetenzen im Gesundheitsbereich erhalten? Wie kann sie ihre Reaktionsfähigkeit in Krisenzeiten stärken? Experten sahen auf dem Europatag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) noch viel Diskussionsbedarf.

Wir müssen die notwendigen Lehren aus der Pandemie ziehen“, forderte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf dem 16. BZÄK-Europatag am 14. April, der krisenbedingt online ablief. „Die Erfahrungen der Pandemie haben gezeigt, dass hier Nachholbedarf besteht. Als Zahnärzte haben wir den Mangel an persönlicher Schutzausrüstung zu Beginn der Pandemie leider noch zu gut in Erinnerung.“

Allerdings warnte Engel angesichts höchst unterschiedlicher Gesundheitssysteme davor, voreilig mehr gesundheitspolitische Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen zu wollen. Er rief die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, hierüber eine vertiefte Diskussion zu führen. „Nicht alles, was auf den ersten Blick wünschenswert erscheint, ist machbar“, sagte er. „Vergessen wir nicht, dass die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich organisiert sind.“ 

Was genau geht besser gemeinsam?

Aktuell häufen sich die politischen Forderungen nach mehr gemeinsamer europäischer Gesundheitspolitik. Deshalb diskutierten die BZÄK-Vertreter auf der Veranstaltung mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages, mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU über die Frage, ob die EU künftig mehr Kompetenzen im Gesundheitsbereich benötigt oder ob das bestehende Instrumentarium der EU-Verträge den Anforderungen genügt. Die Moderation übernahm Arno Metzler, langjähriger Vorsitzender der Gruppe Vielfalt im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA).

Und was ist rechtlich möglich?

In seinem Fazit warb Dr. Michael Frank, Präsident der Europäischen Regionalorganisation (ERO) des Weltzahnärzteverbands FDI und Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen, für mehr Transparenz und Verständnis. Die Kernfrage sei, ob mehr Kompetenzen der EU im Bereich Gesundheit überhaupt rechtlich möglich seien. Laut den europäischen Verträgen lägen die Zuständigkeiten für Gesundheit bei den Mitgliedstaaten. Aus Sicht der BZÄK muss dieser Prozess kritisch begleitet werden – ohne Druck und unter dem Fokus: Gibt es mit mehr Europa im Rahmen einer Gesundheitsunion eine Verbesserung der Versorgung und damit einen tatsächlichen Mehrwert für die Patienten? „Wir brauchen mehr Information und Klarheit“, forderte Frank.

EU-Initiativen: Europa nach der Pandemie

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte das Europäische Parlament im Juli 2020 eine Entschließung zur „europäischen Gesundheitspolitik nach der Corona-Pandemie“ verabschiedet. Darin forderte das Parlament die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, im Bereich der Gesundheit stärker zusammenzuarbeiten als bisher.
Ende 2020 hat die Europäische Kommission mehrere Gesetzesinitiativen unter der Überschrift „Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion“ auf den Weg gebracht, mit denen vor allem die Krisenreaktionsfähigkeit der EU verbessert werden soll. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen eine Neugestaltung des geltenden Rechtsrahmens für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie eine Aufwertung der wichtigsten EU-Agenturen bei der Krisenvorsorge und -reaktion, insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

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