Finanzierung der TI-Infrastruktur

Verhandlungen mit den Krankenkassen sind „mit Ansage“ gescheitert

Die Verhandlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) sind gescheitert. Das gab die KZBV bekannt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe von vorneherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte entsprechend. Zum Hintergrund: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom Dezember 2022 sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten.

Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen

Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband mit der KZBV und der KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen.

„Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer und betonte in diesem Zusammenhang, dass die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte der Digitalisierung generell offen gegenüberstehen, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisher aber schlecht gemachte Umsetzung hätten jedoch das Vertrauen in die TI erschüttert.

Industrie wird nicht in die Pflicht genommen

Pochhammer: „Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzenbleiben.“ Eine Deckelung der Pauschalen wie von den Krankenkassen angestrebt, würde diesen Effekt noch einmal verschärfen, so Pochhammer. Generell sei die KZBV zudem zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen halte. Die Pläne würden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniere. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, würden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.

Konnektorenaustausch war notwendig

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/6266 vom 30. März 2023) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/5879 vom 2. März 2023) hervorgeht, wurden bisher 31.860 Konnektoren der Firma KoCo Connector GmbH (KocoBox Med+) der Hardwareversion 2.0.0 ausgetauscht. Notwendig geworden war der Austausch, weil Sicherheitszertifikate in den Konnektoren ausgelaufen waren oder drohten, auszulaufen.

Angesichts der Tatsache, dass bereits im September 2022 die ersten Zertifikate abliefen, hätten die Gesellschafter der gematik einen Tausch der im Einsatz befindlichen Konnektoren bei Ablauf der gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte Typ K (gSMC-K)-Zertifikate als einzig durchzuführende Alternative beschlossen. In der Gesamtschau seien nach Einschätzung der Gesellschafter die zu diesem Zeitpunkt mit der gSMC-K-Laufzeitverlängerung verbundenen Risiken und Kosten so hoch gewesen, dass der Tausch die sicherste und wirtschaftlichste Lösung gewesen sei, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort. Gleichzeitig seien im Dialog mit den Herstellern weitere Alternativen zum Konnektortausch eruiert worden, teilt die Bundesregierung mit. Damit hätten valide Alternativen (Laufzeitverlängerung der Gerätekarte gSMC-K, Rechenzentrumslösungen) für die Zukunft aufgezeigt werden können. Die Gesellschafter hätten dann auf dieser Basis beschlossen, zusätzliche Wege zu ermöglichen, um künftig einen flächendeckenden Austausch der Konnektoren zu vermeiden.

Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf das Finanzierungsmodell für die Ausstattung und den Betrieb der Komponenten und Dienste der TI ein. Jenes habe sich nicht bewährt, heißt es dort. Marktmechanismen hätten sich so nicht hinreichend entfalten können. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei die Umstellung auf Zahlung einer monatlichen TI-Pauschale an die Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2023 festgelegt worden. Dasdurch werde für die Leistungserbringer ein Anreiz geschaffen, die Produkte beim wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben. Auf Seiten der Hersteller und Anbieter wiederum entstehe dadurch ein Anreiz, im Wettbewerb zu bestehen. Dies wiederum schaffe Innovationsanreize, die sowohl Effizienzgewinne als auch Produktoptimierungen beförderten, so die Bundesregierung.

Inzwischen wurde bekannt, dass die neue monatliche Pauschale für den Anschluss und Betrieb der TI zum 1. Juli bei den Vertragsärzten ankommen soll. Falls bis Ende April keine Einigung zustande gekommen sein sollte, wird das BMG über die Höhe der Pauschale entscheiden. Dazu hat es laut Gesetz bis spätestens 30. Juni Zeit. Das gilt auch für die Pauschale der Vertragszahnärzte, für die Informationen derzeit noch ausstehen.

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