Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Der Bundesrechnungshof (BRH) gehört zu den staatlichen Institutionen, von denen man immer wieder liest und hört, aber mit denen man sich – Hand aufs Herz – eher selten wirklich befasst. Dabei ist das eine beeindruckende Bundesoberbehörde, die sage und schreibe rund 1.050 Menschen an drei Standorten beschäftigt (Bonn, Berlin, Potsdam). Das jährliche Gesamtbudget der Behörde beträgt rund 187 Millionen Euro. Das klingt viel, aber es wird auch viel geprüft. Neun Prüfungsabteilungen befassen sich mit nicht weniger als 50 Prüfgebieten. Und eines davon ist Gesundheit.

Doch obwohl es nur eines von rund 50 Gebieten ist, meldet sich der BRH in letzter Zeit erstaunlich oft zum Thema Gesundheit zu Wort. Und obwohl es hier zum größten Teil um Versicherten- und nicht um Steuergelder geht. Denn für die Prüfung der Verwendung letzterer ist der Bundesrechnungshof nach eigenen Angaben eigentlich zuständig: „Wir schauen genau hin, was mit den Steuergeldern passiert, machen Probleme transparent und sprechen Empfehlungen aus“, heißt es auf der Website. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Natürlich muss mit den Versichertengeldern ebenfalls verantwortungsbewusst umgegangen werden, aber das ist dann doch eine etwas andere Baustelle als die Prüfung der Ausgaben für Brücken und Autobahnen.

Aber wie viele Behörden scheint der Bundesrechnungshof auch der Versuchung erlegen, sich neue Aufgabenfelder zu erschließen. In einem aktuellen Prüfbericht hat er sich mit der „Extrabudgetären Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung“ beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass der Ausgabenanteil extrabudgetärer Leistungen an der gesamten ärztlichen Vergütung wieder deutlich reduziert werden sollte. Ärztliche Leistungen sollten auskömmlich vergütet werden, die Ausgaben für die ambulante Versorgung sollten aber möglichst nicht unkontrolliert ansteigen können, heißt es in dem Bericht weiter. Extrabudgetäre Vergütungen sollten deshalb die Ausnahme bleiben. Dass der Bericht vom GKV-Spitzenverband begrüßt wird, verwundert nicht. Anders das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Der Bericht sei rückwärtsgewandt und habe nicht die künftige Versorgung im Blick, heißt es von dort. Und man macht zu Recht darauf aufmerksam, dass die ärztlichen Leistungen, die zur Versorgung der Bevölkerung erbracht wurden, auch voll bezahlt werden sollten. Dies sei das „absolute Minimum der Ermöglichungspolitik“. Eigentlich banal und man fragt sich, ob der BRH beim Brückenbau ähnliche Maßstäbe wie bei der gesundheitlichen Versorgung anlegt. Wohl kaum.

Die zahnärztliche Versorgung war zwar nicht Gegenstand dieses Prüfberichts, aber es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, was die obersten Kassenwarte zur extrabudgetären Vergütung im zahnärztlichen Bereich sagen würden. Dies vor dem Hintergrund, der aktuellen Forderung der KZBV nach einer baldigen Aufhebung des Budgets für die Parodontitis-Therapiestrecke. Auch hier würde der gesundheitliche Mehrwert für die Versicherten vom BRH sicherlich ausgeklammert. Man darf also gespannt sein, was da noch kommt und wie das Bundesgesundheitsministerium damit umgeht.

Überhaupt hat der Bundesrechnungshof seine Fühler in letzter Zeit verstärkt Richtung ärztliche und zahnärztliche Körperschaften ausgestreckt. Die KZBV-Vertreterversammlung hatte dem Verlangen nach gesetzlichen Prüfrechten des BRH schon eine deutliche Absage erteilt – dies auf Grundlage zweier Rechtsgutachten, die zu einem klaren Urteil kommen: Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Man sieht also, dass es sich lohnt, sich mit staatlichen Einrichtungen zu befassen, die man sonst eher selten im Blick hat.

Viel Spaß bei der Lektüre dieses Heftes

Sascha Rudat
Chefredakteur

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