Holpriger Start

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Am 1. Januar ist das E-Rezept im deutschen Gesundheitswesen verpflichtend geworden. Und – wer hätte es gedacht – der Start lief nicht wirklich rund. In der ersten Januar-Woche kam es zu mindestens zwei Störungen, die sich auch nicht mal eben schnell beheben ließen. Bei der zweiten Störung war die App der AOK-Versicherten betroffen. Das Ausstellen eines E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte oder mittels Papierausdruck war aber weiterhin möglich. Nun sollte man diese partiellen Störungen vielleicht nicht überbewerten, aber bei nicht wenigen klingeln die Alarmglocken. Von Seiten der FDP kam die Forderung nach einem Moratorium bei der Einführung des E-Rezepts. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält das nicht für zielführend, sie hätte sich lieber einen stufenweisen regionalen Rollout gewünscht. Man sieht die Arztpraxen wieder einmal als Testlabor missbraucht. Die nächsten Wochen dürften deshalb spannend werden. Bleibt es bei kleineren Störungen, die zügig behoben werden können, oder drohen größere Ausfälle?

In einer Pressemitteilung vom 2. Januar sah sich die gematik mit dem E-Rezept noch auf der Erfolgsspur. „Insbesondere im letzten Quartal hat die Nutzung des E-Rezepts einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht: Insgesamt wurden im letzten Quartal 14,5 Millionen E-Rezepte erfolgreich in Apotheken eingelöst. Die Gesamtzahl beträgt derzeit (Stand: 02.01.2024) 18,7 Millionen eingelöste elektronische Rezepte“, heißt es darin. Dass die Zahlen durch die verpflichtende Einführung steigen werden, ist selbstverständlich. Und wenn die gematik es schaffen sollte, das System in den nächsten Monaten weitgehend fehlerfrei zum Laufen zu bekommen, wird auch die Akzeptanz bei den Versicherten und Verordnenden schnell steigen. Weshalb das Bundesgesundheitsministerium deshalb immer noch auf Sanktionen für die Praxen setzt, ist schleierhaft. Offenbar glaubt man im Hause Lauterbach selbst nicht so ganz an den Erfolg seiner TI-Anwendungen. Viel Aufklärungsbedarf gibt es hingegen noch bei den Versicherten. Hier wären eigentlich die Krankenkassen mit einer Informationsoffensive gefragt. Für den Bundesgesundheitsminister wird das E-Rezept jedenfalls zum Prüfstein seiner weiteren TI-Anwendungen werden.

Für Lauterbach stehen die Zeichen Anfang dieses Jahres ohnehin auf Sturm. Er hat es ja mit erstaunlicher Zielsicherheit geschafft, die Leistungserbringer im Gesundheitswesen flächendeckend gegen sich aufzubringen. Nach Protesten und Praxisschließungen soll nun am 9. Januar (nach Redaktionsschluss) ein Krisengipfel zwischen Hausarztvertretern, Krankenkassen und BMG eine Annäherung bringen. Ob das gelingt, ist zumindest fraglich. Wenn Lauterbach mit seiner Politik, die in Richtung eines dirigistischen, staatlich gelenkten Gesundheitswesens zielt, nicht bald umlenkt, dürfte es im Laufe dieses Jahres durchaus ungemütlich für den Minister werden. Dabei ist es ja nicht so, als ob die Ampel-Koalition nicht schon genug Probleme hätte. Von den aktuellen Umfragewerten der SPD ganz zu schweigen.

Von der oft wenig erfreulichen Gesundheitspolitik zur Zahnmedizin: In der ersten Ausgabe dieses Jahres erwartet Sie, liebe Leserinnen und Leser, der Auftakt unserer zweiteiligen Fortbildung mit dem Titel „Lösungen für klinische Herausforderungen“. Dahinter verbergen sich immer mal wieder in Praxen auftretende Fälle, die je nach Sichtweise als Störfaktor oder als Herausforderung gesehen werden. Um möglichst vielen von Ihnen eine praxisrelevante und nützliche Fortbildung anzubieten, beleuchten wir Behandlungskonzepte aus vier zahnmedizinischen Disziplinen. In dieser Ausgabe finden Sie zwei Beiträge aus der klassischen Zahnerhaltung und der Parodontologie. In der kommenden Ausgabe folgen zwei Beiträge aus der Chirurgie und der Prothetik. Damit hoffen wir, Ihnen einen guten Einstieg ins Jahr 2024 geben zu können.

Viel Spaß bei der Lektüre

Sascha Rudat
Chefredakteur

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