Zum Start in den Zahnarztpraxen

Mehr als jede zweite Verordnung ist bereits ein E-Rezept

Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV
Wie läuft es mit dem E-Rezept, das seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend ist? Verschreibungspflichtige Medikamente müssen seitdem weitestgehend elektronisch verordnet werden. Die Zahnarztpraxen waren insgesamt gut vorbereitet – es gab aber auch Startschwierigkeiten.

In den ersten drei Januarwochen wurden über 350.000 E-Rezepte in Zahnarztpraxen ausgestellt. Die Zahlen zeigen, dass die Zahnärzte die Umstellung erfolgreich gestemmt haben. Mehr als jede zweite Verordnung ist bereits ein E-Rezept. Auch die Gesamtzahlen entwickeln sich rasant. Insgesamt wurden in den ersten drei Wochen rund 25 Millionen E-Rezepte ausgestellt, 41 Millionen wurden insgesamt eingelöst (Stand 22.01.2024). Laut gematik wird das Gros der E-Rezepte mit der Gesundheitskarte (eGK) eingelöst, gefolgt vom Ausdruck und App.

Der sprunghafte Anstieg der Zahlen hat zu mehr Rückfragen geführt. Einige Praxisverwaltungssystemhersteller und einzelne Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) berichten von einem erhöhten Aufkommen in den Hotlines in den ersten Januartagen, weil Zahnarztpraxen Fragen zum Handling der Software, zum Umfang des E-Rezepts oder zur Umstellung der Praxisabläufe hatten. In der Gesamtschau ist der Umstieg auf das E-Rezept im vertragszahnärztlichen Bereich aber mit wenigen Ausnahmen ohne größere Behinderungen angelaufen. Wichtig ist, dass Zahnarztpraxen bei Freitextverordnungen die Hinweise beachten, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit den Apothekern erstellt hat und die auf der Website der KZBV hier zu finden sind.

Die Technik muss stabiler werden

Es gab aber auch technische Störungen zum Start. Betroffen waren zum einen die sektoralen Identity Provider (IDP) der Kassen, die die Versichertenidentitäten verwalten, was Auswirkungen auf die Nutzung der E-Rezept-App hatte. Zum anderen haben Probleme bei mehreren Internet-Providern dazu geführt, dass Apotheken kurzzeitig keine E-Rezepte vom Fachdienst abrufen konnten. Die Störungen führen allen Beteiligten erneut vor Augen, dass die technische Leistung aller beteiligen Systeme und Dienste stabiler werden muss – und nicht nur die Fachdienste betrachtet werden dürfen, die in der Tat bislang störungsfrei laufen.

Auch an Stellen, an denen das E-Rezept technisch läuft, hakt es noch, etwa beim Thema Berufsbezeichnung. Fehlt diese, darf die Apotheke sie nicht selbst im Freitext ergänzen. Stattdessen muss ein neues E-Rezept mit der Angabe der Berufsbezeichnung angefordert werden. Zahnarztpraxen sollten deshalb darauf achten, eine sinnvolle Berufsbezeichnung einzutragen. Probleme gibt es hier und da auch bei der Korrektur von E-Rezepten. Hier hilft das Dokument „E-Rezepte korrigieren: So funktioniert es“, das die gematik auf ihrer Website anbietet.

Um die Versorgung der Patienten mit ihren Medikamenten reibungslos zu gestalten, müssen Zahnarztpraxen zudem dafür Sorge tragen, dass das E-Rezept signiert ist, bevor der Patient in der Apotheke steht und seine eGK steckt. E-Rezepte sollten daher direkt und am besten mit der Komfortsignatur signiert werden.

Auf dem Weg zur Verordnungsroutine

Schließlich müssen die Ausnahmen für das E-Rezept beachtet werden. Die Pflicht zur Nutzung bezieht sich aktuell auf Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind und zulasten der GKV verordnet werden. Apothekenpflichtige Arzneimittel, die der Patient selbst bezahlen muss, können digital oder als Papierrezept ausgestellt werden. Möglich ist das E-Rezept zum Beispiel für blaue und grüne Rezepte sowie für OTC-Präparate. Bei technischen Störungen, Defekten der Soft- und Hardware oder Hausbesuchen muss das rosa Papierrezept genutzt werden. Weiterhin ausschließlich auf Papier dürfen unter anderem Monofluoridpräparate, Heil- und Hilfsmittel sowie Sprechstundenbedarf verordnet werden. Der Umfang des E-Rezepts wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt erweitert.

Weitere Informationen finden Zahnarztpraxen hier auf der Website der KZBV.

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