Thüringen und Sachsen kooperieren bei Software-Entwicklung
Wie die Landeszahnärztekammer Thüringen berichtet, hat ihre Verwaltung mithilfe einer externen Unternehmensberatung im Jahr 2019 ihre wichtigsten Arbeitsroutinen strukturiert erfasst und unzählige Einzelaufgaben dokumentiert. Dabei sei deutlich geworden, dass die Technologie und Programmiersprache der bestehenden Kammersoftware nicht mehr zukunftsfähig sind. Eine Prüfung neuer Software-Varianten und die Befragung anderer Kammern zeigten danach, dass derzeit kein auf dem Markt angebotenes Programmpaket alle vernetzten Arbeitsabläufe umsetzen kann. Die Anpassung dieser Programme auf die speziellen Bedürfnisse der Kammer sei finanziell nicht vertretbar gewesen, heißt es.
Deshalb traf der Vorstand der LZK Thüringen im Jahr 2021 eine Grundsatzentscheidung: Man wollte eine zukunftsfähige Verwaltung mit einer eigens entwickelten Software stärken. In der Erfurter Kammerverwaltung programmieren seitdem zwei Entwickler die neue Software und führen umfangreiche Tests durch.
Je weiter man in der Entwicklung kam, desto mehr reifte auch die Idee, andere Kammern in das Projekt einzubinden. Ein erster Prototyp, der bereits wesentliche Kernfunktionen der späteren Anwendung besaß, weckte großes Interesse unter anderem in Sachsen. Die Nachbarkammer testete die Software umfassend und verglich sie mit alternativen Angeboten.
Nach reiflicher Abwägung entschied Sachsen, die Verwaltungssoftware mitzunutzen. Die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags im Herbst 2024 durch den Anfang dieses Jahres plötzlich verstorbenen damaligen Kammerpräsidenten Dr. Christian Junge (Thüringen) und Dr. Thomas Breyer (Sachsen) besiegelte die Zusammenarbeit offiziell.
Individuelle Gegebenheiten werden berücksichtigt
Bis Ende 2025 wird Sachsen die Grundversion des Thüringer Verwaltungsprogramms übernehmen. An diese Grundversion können anschließend Module für weitere Verwaltungsbereiche gekoppelt werden, die auch die Unterschiede und Besonderheiten zwischen den Bundesländern berücksichtigen. Ebenso sind die Anbindung externer Anwendungen (beispielsweise für die Bereiche Buchhaltung und Dokumentenmanagement) sowie die Vernetzung mit der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen möglich. Die neue Kammer-Software ist als webfähige Datenbank prinzipiell mit jedem Internetbrowser erreichbar und damit ortsunabhängig. Trotzdem speichert jede Landeszahnärztekammer ihre Daten selbstständig unter eigener Obhut.
Für die Übernahme der Verwaltungssoftware leistet Sachsen eine einmalige Gebühr sowie jährliche Beiträge, die es Thüringen wiederum ermöglichen, weitere Entwicklungen vorzunehmen. Die Entlastungen kämen beiden Kammerhaushalten zugute, hieß es aus Thüringen.




