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Gesundheitssysteme weltweit – Dänemark

Hier hat der Hausarzt das Sagen

Das dänische Gesundheitssystem unterscheidet sich deutlich von dem deutschen: Es liegt in staatlicher Hand und wird hauptsächlich durch Steuern finanziert. Die ­Däninnen und Dänen können zwischen zwei Versicherungsmodellen wählen. Fast alle entscheiden sich für das, in dem der Hausarzt als „Gatekeeper“ fungiert.

Ausgaben für das Gesundheitssystem

Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zufolge gab Dänemark im Jahr 2022 kaufkraftbereinigt 24,52 Milliarden Euro für sein Gesundheitssystem aus. Pro Kopf waren das 4.149 Euro. Damit lagen die Pro-Kopf-Ausgaben deutlich über dem Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten in Höhe von 3.533 Euro, aber unter dem Wert für Deutschland mit 5.317 Euro. Für Leistungen in Zahnarztpraxen brachte Dänemark 2023 laut Bundeszahnärztekammer 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf; in Deutschland waren es 0,7 Prozent.

Zugang zur Gesundheitsversorgung

Das dänische Gesundheitssystem basiert – anders als das deutsche – nicht auf dem Versicherungsprinzip. Seit die ­öffentliche Krankenversicherung im Jahr 1970 eingeführt wurde, sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Dänemark automatisch und beitragsfrei krankenversichert. Menschen ohne dauerhaften Wohnsitz haben lediglich Anspruch auf eine Versorgung im Notfall.

Finanzierung

Anders als in Deutschland müssen die Däninnen und Dänen keine Beiträge bezahlen. Etwa 84 Prozent der Gesundheitsleistungen finanziert der Staat aus Steuermitteln. Hierfür zieht er insbesondere Einnahmen aus der Einkommensteuer heran. Beim Einkommensteuersatz liegt Dänemark dann auch im europäischen Vergleich an der Spitze – so zahlte ein Arbeitnehmer im Jahr 2023 durchschnittlich 36 Prozent Steuern auf sein Bruttojahreseinkommen. Neben Steuergeldern werden die Kosten der Gesundheitsleistungen durch private Aufwendungen gedeckt, und zwar durch Selbstzahlungen oder Zusatzversicherungen.

Zahnmedizin in Dänemark

  • Bevölkerung: rund 6 Millionen (2025)

  • Rund 4.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte praktizieren aktuell in Dänemark; von ihnen sind etwa 1.300 in öffentlichen Praxen sowie rund 1.400 in privaten Zahnarztpraxen angestellt.

  • Die Zahl der Praxisinhaberinnen und -inhaber ist von rund 2.300 im Jahr 2015 auf aktuell etwa 1.600 zurückgegangen.

Leistungen der Gesundheitsversorgung

Im Krankheitsfall übernimmt der Staat die Kosten für die Untersuchung, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten sowie die Geburtshilfe, Rehabilitation und Präventionsmaßnahmen. Bestimmte Impfungen können die Bürger ebenfalls kostenfrei wahrnehmen oder sie bekommen in bestimmten Fällen Zuschüsse zu den entstehenden Kosten. Außerdem haben sie Anspruch auf Leistungen der Langzeitpflege. Bei der Versorgung mit Arzneimitteln müssen Versicherte in Vorleistung treten und erhalten ein Teil der Kosten erstattet.

Den Umfang der einzelnen Leistungen legen die Regionen fest. Wird eine Leistung in der Heimatregion der Versicherten nicht angeboten, können sie sie in einer anderen Region in Anspruch nehmen.

Der konkrete Leistungsanspruch hängt auch von der Wahl der Versichertengruppe ab. Die Dänen können zwischen dem Hausarzt- und dem Versicherungsmodell der freien Arztwahl wählen. Rund 98 Prozent der Versicherten entscheiden sich für das Hausarztmodell. Dabei können sie sich bei einem Hausarzt im Umkreis von zehn Kilometern vom Wohnort eintragen. Um sich kostenfrei von einem Facharzt behandeln zu lassen, benötigen sie eine Überweisung des Hausarztes.

Das zweite Modell ermöglicht eine freie Arztwahl. Allerdings sind die Ärzte bei diesem Modell nicht an die Tarifordnung gebunden und können daher höhere Honorare abrechnen. Darüber hinaus muss der Versicherte die Kosten für den Arzt im Voraus bezahlen und erhält erst beim Einreichen der Rechnungen eine Erstattung – aber auch nur in Höhe der Kosten für vergleichbare medizinische Leistungen im Hausarztmodell. Bei beiden Modellen übernimmt der Staat die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus in voller Höhe.

Kostenbeteiligung

Auch die Däninnen und Dänen müssen für bestimmte Leistungen zuzahlen. In welchem Umfang, hängt vor allem von der Wahl des Versichertenmodells ab. Bei ärztlich verordneten Arzneimitteln liegt der Eigenanteil bei Erwachsenen zwischen 15 und 50 Prozent. Für zahnärztliche Leistungen sowie bestimmte physio- oder psychotherapeutische Leistungen erhalten die Versicherten nur Zuschüsse und müssen für den Rest selbst aufkommen.

Zahnärztliche Leistungen

Zahnbehandlungen sind bis zum Alter von 22 Jahren kostenfrei. Danach erhalten Versicherte staatliche Zuschüsse für Vorsorgeuntersuchungen und bestimmte Therapien. Patienten, die die Behandlungskosten nicht selbst tragen können, außergewöhnlichen Bedarf haben oder im ­Ruhestand sind, erhalten höhere Zuschüsse. Das gilt auch für mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen. Beim Zahnersatz erhalten ebenfalls Bedürftige, Rentner und ­bestimmte andere Gruppen besondere Zuschüsse.

(K)eine freie Arztwahl

Ob die Dänen ihren Haus- oder Facharzt frei wählen können, hängt von der Wahl der Versichertengruppe ab. Wer im Hausarztmodell (rund 98 Prozent der Versicherten) eingeschrieben ist, benötigt für eine Behandlung beim Facharzt oder im Krankenhaus eine Überweisung ihrer Hausärztin oder ihres Hausarztes. Bürger, die sich für die Versichertengruppe zwei entscheiden, können Allgemeinmediziner und Fachärzte frei wählen. Sie müssen jedoch in Vorleistung treten und erhalten lediglich einen Zuschuss. Kosten, die vergleichbare medizinische Leistungen für die Versichertengruppe eins übersteigen, müssen sie selbst tragen.

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