Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Interview mit Prof. Dr. Ina Nitschke und PD Dr. Peter Schmidt zur Inklusiven Zahnmedizin

„Klein anfangen und lernen, ‚den Koffer zu packen‘“

Welche Probleme gibt es aktuell in der Inklusiven Zahnmedizin und wie kann man diese – politisch – lösen? Prof. Dr. Ina Nitschke und PD Dr. Peter Schmidt unterhalten sich über ihre Erfahrungen und geben Praxen Tipps, wie sie in die Senioren- und in die Kinderzahnmedizin einsteigen können, ohne sich zu übernehmen.

Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA hat 2024/2025 das Thema „Mundgesundheit in der häuslichen Pflege“ im Fokus. Als Jurymitglieder für die Auslobung des PraxisAWARD Prävention, der im November 2024 verliehen wurde, konnten Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, Oberärztin, Leiterin des Bereiches Seniorenzahnmedizin, Medizinische Fakultät der Universität Leipzig, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und Trägerin des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie PD Dr. Peter Schmidt, M.Sc., Oberarzt, Leitung im Funktionsbereich „Kinder-, Jugend- & Inklusive Zahnmedizin“, Universitätsklinikum Ulm und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (DGZMB), gewonnen werden. Im Dialog mit den Initiatoren der Initiative sprechen Nitschke und Schmidt über politische sowie gesellschaftliche Hürden in ihren jeweiligen Bereichen, die wichtige Rolle von pflegenden Angehörigen und die Herausforderungen des Alltags von zu pflegenden Menschen, wie die Teams in Zahnarztpraxen unterstützen können, und die Motivationsfaktoren, die sie antreiben.

Was sind die spezifischen Herausforderungen in Ihren Bereichen Seniorenzahnmedizin und Kinder-, Jugend- & Inklusive Zahnmedizin?

Prof. Nitschke: Ab etwa den 1960er Jahren war klar, dass die Eltern ihren Kindern die Zähne putzen und dass die Eltern die Verpflichtung haben, den Mund ihrer Kinder kariesfrei zu halten. Unter anderem wurde beispielsweise der „Club der Cariesfreien“ ins Leben gerufen (Anm. der Redaktion: Eine Initiative der GABA elmex Forschung aus dem Jahr 1998 unter Schirmherrschaft der Bundeszahnärztekammer. Hier geht es zum zm-Artikel). Was diese Verpflichtung betrifft, müssen wir jetzt den Schalter umlegen, also in die andere Richtung lenken. Das heißt, dass die Kinder jetzt die gleiche Verpflichtung mit ihren Eltern haben sollten. Damit ist nicht gemeint, dass die Kinder verpflichtet sind, ihren Eltern täglich die Zähne zu putzen. Aber auch ortsfern lebende Kinder können ihre Eltern mit Nachfragen bei der Prophylaxe unterstützen. Es kann gefragt werden: Wann wart ihr denn das letzte Mal bei der Prophylaxe? Habt Ihr ein Bonusheft? Und so weiter. Die Kinder müssen nicht selbst die Zahnbürste „schwingen“, aber dafür sorgen, dass sie geschwungen wird und das nachhaltig.

Für unseren Bereich Seniorenzahnmedizin kann, was die Angehörigen betrifft, gesagt werden: Wir haben Situationen, wo Ehepaare aus dem Leben gerissen werden, weil ein Partner beispielsweise aufgrund eines Schlaganfalls im Krankenhaus ist und dann vielleicht in eine Pflegesituation kommt. Da ist manchmal der andere, gesunde Partner völlig aufgeregt, weil er gar nicht weiß, was ihn jetzt in der Zukunft erwartet. Diese Partner kommen zum Teil jeden Tag zu Besuch in die Pflegeeinrichtung. Da sind die Ehemänner von drei bis sechs Uhr jeden Nachmittag da und wissen gar nicht mehr, was sie ihrer Partnerin erzählen sollen. Diese Zeit könnte für die Mundgesundheit genutzt werden. In so einer Situation könnte eine Pflegekraft beispielsweise sagen: „Sie haben doch gefragt, was Sie für Ihre Frau tun können. Putzen Sie doch die Zähne. Kommen Sie, wir machen das mal zusammen.“ Diesen Gedanken müssen wir besser voranbringen und die Pflegekräfte auffordern, diese Unterstützung bei den zu Pflegenden und ihren Angehörigen quasi zu programmieren, also überhaupt erst einmal in die Überlegungen der Zweisamkeit hineingeben. Auch zur Entlastung der Pflege und dem Wohlgefühl des Angehörigen, etwas Gutes, Sinnvolles für seinen Partner täglich zu tun.

Dr. Schmidt: Liebe Ina, ich möchte deine Aussagen an der Stelle gern unterstützen. Das Thema der Zahn- und Mundgesundheit müssen wir oft gerade dann, ich beschreibe es einfach mal als „wieder aktiver sichtbar machen“, wenn sich lebensverändernde Situationen und Momente ereignen. Das ist absolut verständlich, denn es bricht der Alltag und die routinierte Tagesstruktur weg. Die tägliche Zahn- und Mundpflege hat bei ganz vielen Menschen in unserer Gesellschaft erfreulicherweise einen oftmals festen Platz in dieser Tagesstruktur eingenommen. So sehen wir auch bei unserer Patientengruppe (Anm. der Redaktion: Kinder-, Jugend- & Inklusive Zahnmedizin) entsprechende mundgesundheitliche Veränderungen, wenn zum Beispiel ein Wohnortwechsel vom Elternhaus in die betreute Wohneinrichtung stattfindet.

Aus meiner Sicht ist es für alle Beteiligten gut zu wissen, dass wir unsere Patientengruppe in diesem Prozess zahnmedizinisch professionell weiter begleiten können. Da sind wir der Allgemeinmedizin ehrlicherweise einen Schritt voraus. Das Thema der sogenannten Transition ist in der Zahnmedizin eher nicht gegeben, weil wir unsere Patientengruppen über alle Lebensdekaden hinweg betreuen können. Wir in der Zahnmedizin sollten daher lernen, hier die Rolle des Taktgebers übernehmen zu können und sagen: „Wir bitten Sie als Eltern, jetzt Ihre Informationen darüber, mit welchen Routinen und Herangehensweisen Sie zuhause die Herausforderungen in der täglichen Zahn- und Mundpflege gemeistert haben, auch an die Mitarbeitenden in der betreuten oder teilbetreuten Wohnform Ihrer Angehörigen beziehungsweise Ihres Angehörigen mitzugeben. Denn Sie sind hier aktuell die Pflege-Experten.“ Ein Umzug ist für jeden von uns mit Stress und Anstrengung verbunden und stellt für unsere Patientinnen und Patienten sowie deren Familien ebenfalls eine große Veränderung dar. Da fragen sich viele Eltern schon früh im Leben der Kinder und immer wieder: „Will ich das überhaupt?“ Wie läuft der Wechsel für uns alle gut ab? Wann wäre der richtige Zeitpunkt?“ Aus meiner Perspektive kann eine Einbindung der Eltern und Familien durch die Weitergabe ihrer Pflege-Expertise eine konkrete Hilfestellung sein, sich im Prozess vertrauensvoll einzubringen, um zum Beispiel eine Verschlechterung der Mundpflege zu vermeiden. Ehrlicherweise sehen wir im Praxisalltag doch noch zu häufig, dass die Mundgesundheit bei der zu pflegenden Person mit Behinderung beim Wechsel in eine betreute Wohnform erst einmal wieder schlechter wird. Das hat selbstverständlich auch systemische Ursachen. Allen im Prozess Beteiligten ist ehrlicherweise bewusst, dass die bis dato gegebene, klassische Eins-zu-eins-Betreuung oder sogar im besten Fall Eins-zu-zwei-Betreuung durch Mama und Papa nicht mehr gegeben ist.

Welche Voraussetzungen braucht es für eine angemessene Mundgesundheit in der häuslichen Pflege: formal, gesellschaftlich, gesundheitspolitisch?

Prof. Nitschke: Uns in der Seniorenzahnmedizin würde helfen, wenn die Duraphat-Fluorid 5000 Zahnpasta mit in den Arznei-Katalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden würde. Die Bezeichnung „Zahnpasta“ finde ich hier allerdings nicht besonders hilfreich. Für die Patienten bzw. deren Angehörige ist es schwierig zu verstehen, warum eine Zahnpasta einen für Zahnpasta unüblich hohen Preis hat. Aber es ist eben keine reine Zahnpasta, es ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, und es würde helfen, wenn die Bezeichnung entsprechend wäre. Die Patienten oder die Angehörigen wollen für eine Zahnpasta einfach nicht so viel Geld ausgeben, was bei all den anderen Kosten, die sie tragen müssen, absolut nachvollziehbar ist.

Dr. Schmidt: Gerne ergänze ich für die Belange unserer Patientinnen und Patienten. Gesundheitspolitisch muss aus meiner Sicht schnellstmöglich die Voraussetzung geschaffen werden, dass die verschiedenen Wohnformen und Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten, auch die Möglichkeit zur Vereinbarung zahnmedizinischer Kooperationsverträge bekommen. Kurz zum Hintergrund: Es gibt bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag schließen. Dadurch dürfen die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen spezielle und eigens für diese aufsuchende Tätigkeit eingeführte Honorar-Positionen abrechnen. Für die Gruppe der Menschen mit Behinderungen, wie bereits oben aufgezeigt, gibt es bis heute keine gesetzliche Grundlage, einen vergleichbaren Kooperationsvertrag abzuschließen. Daher ist es nachvollziehbar, dass aktuell die zahnmedizinische Betreuung in einer Wohnform für Menschen mit Behinderungen durch die Kollegenschaft im Vergleich zu Pflegeeinrichtungen deutlich geringer ausfällt. Am Ende des Tages steht auch hier immer die Frage, was mit der jeweiligen Tätigkeit verdient wird, da die Praxen und die Teams finanziert werden müssen.

Wo wären da politische Stellschrauben?

Dr. Schmidt: Es ist eine gesetzgeberische Entscheidung. Im Übrigen eine, die aus meiner Sicht beispielsweise durch eine Erweiterung schnell umgesetzt werden könnte. Die Kooperationsverträge sind bislang auf Basis von § 119b (Anm. der Redaktion: Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – §119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) geregelt. Damit werden klassische Pflegeeinrichtungen berücksichtigt, was folglich keine Wohnformen für Menschen mit Eingliederungshilfe oder Behinderung inkludiert. Die Politik hat bei dieser Gesetzgebung an klar abgesteckte Gruppen gedacht. Die Gründe kenne ich nicht und spielen für mich heute auch keine Rolle. Lieber möchte ich die Gelegenheit nutzen und plädiere an alle politischen Akteure, diese Ungleichheit schnellstmöglich zu beseitigen.

Prof. Nitschke: Ich kenne die Diskussionen um den Versuch, die Gruppen einzugrenzen. Mit der Umstellung in 2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade haben sich auch mehr Möglichkeiten eröffnet für Menschen mit Behinderungen einen Pflegegrad zu beantragen. Das betrifft beispielsweise Menschen mit Demenz. Die waren früher in den Pflegestufen eher nicht inkludiert, sind es aber jetzt. Und Menschen mit Behinderungen wurden auch mehr einbezogen.

Dr. Schmidt: Dennoch bleibt die Gruppe der Menschen mit Eingliederungshilfe oder Behinderung deutlich inhomogener, das stimmt. Wenn wir an dieser Stelle einmal etwas weiterdenken, werden die Unterschiede zur Seniorenzahnmedizin noch deutlicher. Denn in unserem Bereich sind noch ganz andere Wohnformen nicht berücksichtigt. Wir wissen beispielsweise nichts über die Mundgesundheit von Kindern in Kinderhospizen, Kinderheimen beziehungsweise stationären Kinder- und Jugendwohngruppen oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da sind wir auch wissenschaftlich mit Daten noch sehr schlecht aufgestellt. Das sind aus meiner Sicht weitere Patientengruppen, wo wir hingehen und tätig sein müssen. Da liegt es an uns, in der Zahnärzteschaft auch ein bisschen Bewegung zu zeigen und zu sagen: „Wir kommen auch gern mal zu den Patientinnen und Patienten“.

Prof. Nitschke: Bei uns in der Seniorenzahnmedizin ist es auch deshalb anders, weil die Patienten mehr und mehr in die Pflegebedürftigkeit hineinrutschen. Wir sehen uns deshalb als Seniorenzahnmediziner, wir fangen also bei den fitten Senioren an, wir möchten vorbereiten, dann behandeln wir die Gebrechlichen und später betreuen wir die Pflegebedürftigen. Unser Ziel ist es, die Zeit bis zur Pflegebedürftigkeit zu nutzen und die fitten Senioren oral sowie informativ darauf vorzubereiten: Immer up to date sein! Bei euch im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen ist das anders. Da gibt es keine Vorbereitungszeit, wenn ein Kind mit Behinderung geboren wird, dann müssen sich die Eltern direkt damit auseinandersetzen.

Dr. Schmidt: Genau, und die Vorbereitungszeit ist auch insofern nicht da, weil es sehr oft in unserem Bereich noch ganz andere medizinische Themen gibt. Ich verstehe beispielsweise sehr gut, dass die Eltern erst einmal darauf achten müssen, dass ihr Kind ein gutes Körpergewicht hat, und dass sonst alles aus allgemeinmedizinischer Sicht weitestgehend „passt“. In dieser Zeit bereits an den Stellenwert der Mundgesundheit zu denken, das kann man von den Familien nicht erwarten. Aber das Problem liegt eher darin, dass man die Zahnmedizin aus der medizinischen Profession heraus stärker mitdenken muss. In den SPZs (Sozialpädiatrischen Zentren) ist die Zahnmedizin bis heute kein integraler Bestandteil der multiprofessionellen Teams. Dort müssen wir die sogenannte „Awareness“, dass im Bereich der Mundgesundheit auch Probleme entstehen können, steigern. Das heißt für uns aus der Zahnmedizin, wir sollten expliziter in die medizinischen und auch pädiatrischen Netzwerke hineingehen und zeigen, dass wir unsere Expertise einbringen wollen.

Prof. Nitschke: Dann haben wir auch noch das gemeinsame Problem, dass wir bei den Menschen mit kognitiven Einschränkungen auch öfter Narkosen benötigen und Anästhesisten für diese Aufgabe nicht einfach zu finden sind.

Dr. Schmidt: Ja, das stimmt, die Gründe sind vielschichtig. Einerseits haben wir oft längere Narkosezeiten, im Vergleich zu beispielsweise einigen anderen Fachärzten, wo kleine Eingriffe zeitlich deutlich schneller durchgeführt werden können. Andererseits werden die zahnmedizinischen Anästhesien in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich vergütet, beziehungsweise sind budgetiert. Es gibt Regionen, wo zwar die Narkosen für Menschen mit Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen aus der Budgetierung herausgenommen wurden, aber das Budget für den zahnmedizinischen Topf insgesamt begrenzt ist.

Prof. Nitschke: Ja, deshalb werden viele Patienten in die Unikliniken geschickt, die dafür auch keine Ressourcen haben. Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber wenn ein Operationssaal in großen Unikliniken besetzt wird, dann wird erwartet, dass entsprechend Umsatz gemacht wird. Das ist in der Zahnmedizin mit langen Terminen schwierig.

Wenn wir zurück zu den Pflegeeinrichtungen kommen. Hat die Zahnmedizin hier vielleicht einen schlechteren Stellenwert, weil zuerst auf die medizinische Versorgung geachtet wird?

Prof. Nitschke: Ich glaube, das Problem ist anders gelagert. In den Pflegeeinrichtungen arbeiten nicht in allen Bereichen ausgebildete Pflegefachkräfte. Sehr häufig werden die Menschen dort angelernt, machen ihre Ausbildung nicht fertig oder sind Pflege-Assistenten. Wenn dann ein Bewohner sich nicht so bereitwillig die Zähne putzen lassen möchte, gilt das schnell als Verweigerung. Die Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, ist häufig nicht da. Aus dem Grund wollen wir mehr Angehörige einbinden. Das ist ja vielleicht sogar für den Enkel eine gute Erfahrung, wenn er seinem Opa geholfen hat, die Zähne richtig zu putzen. Dieser Ansatz, die Angehörigen mehr einzubinden, muss stärker in die Gesellschaft gebracht werden.

Dr. Schmidt: Ich würde das sogar noch erweitern und gleichzeitig die Angehörigen, die unterstützen, stärken. Ihnen immer wieder sagen, dass sie vieles richtig machen. Wie bereits eingangs gesagt, Angehörige werden oft sehr schnell mehr oder weniger freiwillig in Bezug auf viele Lebensbereiche zu Experten. Manchmal bitte ich die Eltern oder Begleitperson, mir zu zeigen, wie es geht. Das ist dann schon eine Art Rollentausch – im Sinne von: „Sagen Sie es mir, Sie kennen Ihr Kind bzw. Ihren Familienangehörigen. Sie machen es jeden Tag, im besten Fall zweimal. Danke, dass ich Sie als Zahnarzt jetzt auf professioneller Ebene unterstützen darf.“ Dadurch entsteht ein ganz anderes Vertrauensverhältnis. Das ist auch Wertschätzung gegenüber den Angehörigen, und das ist mir wichtig!

Wie können pflegende Angehörige von den Teams der Zahnarztpraxen unterstützt werden?

Prof. Nitschke: Der Zahnarzt sollte frühzeitig darauf hinweisen, dass die Abstände für die normale Prophylaxe im Alter geringer werden. Mit 30 Jahren reicht es vielleicht, wenn einmal im Jahr eine Prophylaxe-Sitzung stattfindet. Mit 60 Jahren dann zweimal jährlich. Ab da sollten die Prophylaxefachkräfte und der Zahnarzt so viel Vertrauen zu den Patienten aufgebaut haben, dass sie sagen können: „Wenn es schwieriger wird, dann sind wir bereit und können die Prophylaxe in immer kürzeren Abständen machen“. Es gibt auch Patienten, die kommen einmal im Monat und lassen sich ganz bewusst die Zähne, sozusagen, „putzen“, auch wenn es etwas kostet. Das ist ihnen wichtig.

Die Ansprache sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Patienten noch nicht gebrechlich sind. So kann man auch vermeiden, dass sie später das Gefühl haben: „Jetzt will der Zahnarzt mich über den Tisch ziehen“. Am besten ist das zwischen 60 und 70 Jahren. Wenn dann die Zeit kommt, dass sie häufiger in die Zahnarztpraxis kommen müssen, haben sie von dieser Veränderung schon einmal gehört und können die Situation einordnen. Dann wird das eben real, was vorher schon gesagt wurde, und es kann leichter angenommen werden. Das ist der erste Schritt. Der zweite Schritt ist, dass die Angehörigen mit in die Zahnarztpraxis kommen sollten. Wir nennen das Versorgungsdiagnose. Auf den Anamnesebögen sollte stehen, wer Ansprechpartner für den Patienten ist, und das nicht erst dann, wenn wir schon einen gesetzlichen Betreuer haben. Versorgungsdiagnose heißt immer: Wo wohnt der Patient, mit wem wohnt er zusammen? Hat er ambulante Hilfe, also kommt ein ambulanter Pflegedienst? Wer ist in den Therapieentscheidungsprozess mit einzubeziehen? Die hier genannte Person versuchen wir, schon frühzeitig einzubinden. Beispielsweise, indem sie zu einer Prophylaxe-Sitzung mitgeht und geschult wird. Das wird umso wichtiger, je schwieriger es mit dem Vater oder der Mutter wird. Wie können die Angehörigen da unterstützen? Einmal, indem sie die Patienten möglichst lange in die Praxis bringen, aber auch, indem sie vielleicht gewisse Fragen stellen. So können sie beispielsweise verstehen, dass die Duraphat Fluorid Zahnpasta zwar einen höheren Preis hat, aber dafür sehr gut einzusetzen ist bei älteren Menschen mit einem erhöhten Kariesrisiko. So wachsen die Angehörigen in den Bereich Seniorenzahnmedizin nach und nach mit hinein, bevor es zu einer anstrengenden Pflegesituation kommt. Wie ist das bei Dir, Peter?

Dr. Schmidt: Ja, bei uns ist es tatsächlich ein bisschen anders, aber der erste Punkt ist der gleiche: Dass die Angehörigen wissen sollten, es gehört dazu, mit dem Familienmitglied mit Behinderung mindestens zwei bis vier Mal, in manchen Fällen auch häufiger, im Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Wir haben gerade im Kindes- und Jugendalter den Vorteil, zu sagen, dass die Individualprophylaxe von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Hier kann ich den Eltern sagen, dass da von gesetzgeberischer Seite schon viel gemacht wurde. An dieser Stelle können wir wirklich frühzeitig präventiv viel machen und appellieren: „Bitte kommen Sie engmaschig und regelmäßig, zum Beispiel vier Mal im Jahr, zu uns“. Wir machen vierteljährliche Kontrolltermine, aber selbst drei Monate sind manchmal zu lang, dann versuchen wir, engere Terminintervalle zu vereinbaren.

Der zweite Punkt ist, wie Ina auch bereits sagte: Wir sehen die Kinder mit Behinderungen teilweise viel zu spät. Wenn wir uns die Daten unserer eigenen Befragungsstudien ansehen, dann gaben nur gut 38 Prozent der befragten Angehörigen an, dass der erste Zahnarztbesuch mit ihrem Kind vor dem dritten Lebensjahr stattfand. Das ist einfach insgesamt viel zu spät. Da sind die Zähne schon zweieinhalb Jahre im Mund. Im klinischen Alltag zeigen sich dann leider auch mal unbefriedigende Situationen. Einige Kinder mit Behinderungen oder Grunderkrankungen erhalten bei Untergewicht beispielsweise oft hochkalorische Kost – gern auch mal über die Nuckelflasche. Dann stellen sich diese Kinder mit dreieinhalb, vier Jahren bei uns vor, und die orale Situation zeigt ein behandlungsbedürftiges Milchgebiss. Diagnose: Flaschenkaries / Early Childhood Karies. Das ist sehr ungünstig, wenn wir als Zahnmediziner hier nicht frühzeitiger eingebunden sind. Denn die Karies wäre vielleicht vermeidbar gewesen. Hier sehe ich auch systemische Schwachstellen, und ich plädiere erneut dafür, die Zahnmedizin in den medizinischen Netzwerken als integralen Bestandteil mitzudenken.

Prof. Nitschke: Das, was Du ansprichst, Peter, ist in unserem Bereich ähnlich. Wenn ein Patient Schwierigkeiten mit der Nahrungsaufnahme hat oder mangelernährt ist, wird Trinknahrung verschrieben. In der geriatrischen Reha kommen diese kleinen Flaschen auf dem Frühstücktablett. Nicht selten wird diese von einer Pflege- oder Servicekraft mit der Empfehlung serviert: „Ja, und das trinken Sie dann über den Tag verteilt“. Weil es ihrer Erfahrung nach den Patienten leichter fällt. Das ist aber gerade das, was wir nicht haben wollen. Doch weder die Ärzte, noch die Schwestern wissen um unsere Gedanken zu der kariogenen Kost und dem Muss des Zähneputzens danach. Anfangs ist es schwierig, aber es lässt sich trainieren – alles in einem Rutsch zu trinken, wie ein Hustensaft. Es gibt auch sehr viele Geschmacksvariationen.

Gibt es denn keine Vorgaben für zahnärztliche Kontrolluntersuchungen in dem Bereich?

Dr. Schmidt: Doch, doch, zum Beispiel gibt es für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seit Jahren die sogenannten Frühkinderlichen Untersuchungen und entsprechende Verweise zum Zahnarzt bzw. zur Zahnärztin. Erfreulicherweise wurde im Mai dieses Jahres durch den G-BA (Anm. der Redaktion: Gemeinsamen Bundesausschuss) beschlossen, dass ab Januar 2026 die Ergebnisse der frühkindlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen mit im Gelben U-Heft integriert und somit dort dokumentiert sind (Anm. der Redaktion: Kinderuntersuchungsheft). Das ist wirklich ein zusätzlicher Meilenstein hin zu einer noch besseren Sichtbarkeit und ein großer Erfolg, denn dieses Heft hat jede Familie.

An welchen Stellen könnte, aus Ihrer Sicht, eine intensivere interdisziplinäre Zusammenarbeit die Mundgesundheit in der häuslichen Pflege unterstützen, und wie?

Prof. Nitschke: Ich fände es gut, wenn beispielsweise die geriatrischen Ärzte, die in der Akutgeriatrie arbeiten oder die Reha durchführen, in ihrem Arztbrief an den Hausarzt schreiben: „Bitte regen Sie an, dass sich der Patient regelmäßig seinem Zahnarzt vorstellt“. Oder wenn der Hausarzt bei den älteren Patienten nachfragt: „Wann waren Sie das letzte Mal beim Zahnarzt?“, beziehungsweise, diese Frage auf seinem Anamnesebogen auftaucht. Das wäre sehr hilfreich, weil dann den Patienten klar wird: „Meinem Hausarzt ist es offensichtlich wichtig, dass meine Zähne in Ordnung sind.“ Das wäre so eine emotionale Unterstützung, die wir zurzeit von Seiten der Ärzte in der Regel nicht haben. Die Ärzte sind leider schon mit ihrem eigenen Umfeld sehr stark belastet. Wir haben hier keinen Zugang. Die Vernetzung der Berufsgruppen und die Überleitung der Patienten ist ein weiteres offenes gesundheitspolitisches Thema. Übrigens wäre eine bessere Zusammenarbeit auch bei den Narkosen sinnvoll. Wenn beispielsweise bei Menschen mit Demenz eine Blutentnahme gemacht werden muss, dann wäre es großartig, wenn diese für andere medizinische Untersuchungen gleich mitgemacht wird. Also, wenn mehr Austausch stattfindet. Ich denke, das ist bei Euch, Peter, auch wichtig?

Dr. Schmidt: Absolut! Also, das ist eine wechselseitige Beziehung. Während meiner Tätigkeit in der Abteilung für Behindertenorientierte Zahnmedizin an der Universitätszahnklinik Witten haben wir als Team eingeführt, dass alle Patientinnen und Patienten in Vorbereitung auf den Anästhesie-Vorstellungstermin einen Termin bei ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin vereinbaren müssen. Wir haben dann immer einen Informationsbrief an den Hausarzt bzw. die Hausärztin ausgestellt und über die anstehende Narkosebehandlung informiert. In diesem steht außerdem: „Erstens: Checken Sie bitte den Patienten bzw. die Patientin durch. Gibt es eine Grunderkrankung, eine Behinderung, vielleicht auch eine kardiologische Vorerkrankung oder Ähnliches? Zweitens: Geben Sie uns eine Einschätzung, ob dieser Patient bzw. diese Patientin im ambulanten Setting operierbar ist, wenn nein, warum nicht.“ Wenn zum Beispiel dann die Rückmeldung des Hausarztes oder der Hausärztin kam, dass kooperationsbedingt bei der Patientin bzw. dem Patienten im Wachzustand keine Blutentnahme präoperativ möglich war, dann haben wir immer angeboten, dies ebenso wie gegebenenfalls andere medizinische Untersuchungen mitzudenken.

Sie sehen: Neben guter Planung und Vorbereitung muss in der Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen auch eine gewisse Flexibilität und Improvisationskraft gegeben sein. Gerne nenne ich Ihnen an dieser Stelle kurz ein weiteres Beispiel. So haben wir in der Narkosebehandlung auch schon mal die Haare oder den Bart eines jungen Mannes schneiden lassen, weil dies für die Familie im Wachzustand sehr herausfordernd ist. In einer anderen OP hat ein Mitarbeiter eines Hilfsmittelunternehmens die Größe des Kopfes einer Patientin ausgemessen, um einen neuen Schutzhelm anfertigen zu können. Die Eltern sind dafür sehr dankbar. Also, wir sagen auch proaktiv aus der Zahnmedizin heraus: „Kommt, nutzt die Ressourcen, die wir Euch bieten“. Meistens sind diese Maßnahmen auch zeitlich gut planbar. Umgekehrt hilft uns das eben auch, wenn beispielsweise die Pädiater oder andere Fachärzte auf uns zukommen und uns auf ein Loch im Mund oder einen dunklen Zahn hinweisen. Ich spreche hier zwar für die Uniklinik, aber das gilt auch in der Praxis. Regionale Netzwerke zwischen den medizinischen und zahnmedizinischen Disziplinen zu knüpfen, ist sehr wichtig. Aus meiner Sicht ist die regionale Kooperation zielführend, weil eine Übersichtlichkeit gewahrt bleibt und die Wege kurz sind. Oder anders gedacht: Es ist ja auch nicht verboten, mal zu einem Fortbildungskreis der Hausärzteschaft im regionalen Umfeld zu gehen.

Welche beispielhaften Projekte für Mundgesundheit in der häuslichen Pflege können Sie nennen und was macht diese besonders?

Dr. Schmidt: Da haben wir ja dank der Initiative der Bundeszahnärztekammer und CP GABA im November letzten Jahres mit dem PraxisAWARD Prävention vier sehr gute Projekte ausgezeichnet, die da gern als exemplarisch genannt seien (Anm. der Redaktion: zm-online-Artikel: „Preisverleihung: Mundgesundheit für Pflegebedürftige im Fokus“).

Sie haben beide einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Menschen mit Pflegebedarf. Welche Botschaft(en) möchten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen aufgrund dieser Erfahrungen für ihre tägliche Arbeit mitgeben?

Prof. Nitschke: Für unser Feld, Seniorenzahnmedizin, sage ich immer: „Klein anfangen, dran wachsen und im Team zusammen Spaß haben.“ Dann erleben wir auch oft sehr dankbare Patienten.

Dr. Schmidt: „Do it with passion – Handle mit Leidenschaft!“ Das ist vielleicht fast schon zu plakativ. Ich bin überzeugt, wenn die innere Leidenschaft, das Feuer, für eine Sache fehlt, dann fällt einem jede Sache schwerer. Da kann es helfen, erst einmal klein anzufangen, niedrigschwellig anzufangen und Ideen auszuprobieren. Das wissenschaftliche Tagungsprogramm unserer Fachgesellschaft (DGZMK) auf der diesjährigen Gemeinschaftstagung in Berlin griff diesen Ansatz aus meiner Sicht ideal auf. Inhaltlich nahmen wir die „Aufsuchende zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen“ in den Fokus. Wir hatten im Tagungsprogramm das „niedrigschwellig und klein anfangen“ mitberücksichtigt und präsentierten an den Handschuhgrößen orientierend entsprechende Konzepte – also Konzept S, M, L und XL. Es ist uns wichtig, die Bandbreite und verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen. Es gibt für alles Optionen, und jedes Konzept hat seine Berechtigung, da alle Kolleginnen und Kollegen immer im Rahmen der Möglichkeiten des eigenen Settings, der eigenen Gegebenheiten handeln. Das ist wunderbar, und gern wollen wir damit weitere Kolleginnen und Kollegen motivieren.

Dr. Nitschke: Auch die Fachgesellschaften helfen. Also, wenn mich jemand fragt, dann vermittele ich gern Kollegen, die auch klein angefangen haben. Wichtig ist, dass das Team lernt, den Koffer zu packen. Eine kleine Tasche, wo Spiegel, Sonde, Pinzette und so weiter drin ist. Dann machen sie Screenings vor Ort, und wenn sie dann irgendetwas bei den Patienten im Mund feststellen, können sie diese in die Praxis holen. Dann stellen sie oft bald fest: „Ach, das ist ja umständlich. Wegen einer Druckstelle kommt der Patient jetzt extra in die Praxis. Ich brauche ein Handstück. Dann kauft der Kollege sich ein Handstück, das kostet nicht viel. Dann wird der Inhalt des Koffers nach und nach umfangreicher, und der Kollege mit seinem Team wächst in die Aufgabe hinein. Irgendwann merken alle, wie dankbar die Patienten sind. Bei uns ist es oft so, dass die Menschen sehr, sehr dankbar sind. Es ist toll, diese Dankbarkeit zu spüren, wenn sonst in der Praxis die Leute oft unzufrieden sind, warum auch immer. Das ist eine schöne Erfahrung. Da sind teilweise auch Teammitglieder, die hängen sich so rein, und es macht der ganzen Praxis Spaß. Das kann ich nicht oft genug transportieren.

Zuletzt die Frage, was motiviert denn in den Bereichen, in denen Sie tätig sind, zu arbeiten?

Dr. Schmidt: Wie bereits gesagt – wenn man Dinge mit einer gewissen Leidenschaft durchführt, dann ist das eigene „Doing“ immer motivierend. Andererseits ist meine persönliche Motivation auch, dass ich mir immer vor Augen führe, dass wir alle irgendwann in irgendeiner Form Unterstützung im Leben brauchen werden. Zudem habe ich die Gewissheit, dass unsere Patientinnen und Patienten sowie deren soziales Umfeld uns sehr dankbar sind. Das wird in meinem Bereich durch die Patientinnen und Patienten natürlich manchmal anders gezeigt. Gerne möchte ich von einem für mich prägenden Moment berichten: Wir haben bei einem jungen Mann mit einer Autismus-Spektrum-Störung Zahnstein entfernt, und die Behandlung war schon herausfordernd für den Jungen. Die Eltern haben mich bei der Durchführung sehr gut unterstützt, und wir haben am Ende nach ausreichend Zeit und Pausen alles geschafft. Dann kam der Junge und legte seinen Kopf auf meine Schulter, worauf die Eltern sagten, dass sie das so beim Arzt noch nicht erlebt hätten. Das hat mich schon sehr berührt, und ja, das muss man einfach nur mal auf sich wirken lassen.

Möchten Sie noch eine ergänzende Botschaft beispielsweise für die pflegenden Angehörigen sagen?

Prof. Nitschke: Ich ermutige die Angehörigen, den Zahnarzt und das zahnärztliche Team einzubinden. Also, in die Praxis zu gehen und zu sagen: „Wie machen wir das denn jetzt mit meiner Mutter zusammen, und was kann ich denn tun?“ Idealerweise finden Sie einen Seniorenzahnmediziner, der vielleicht auch in der Fachgesellschaft (DGAZ) ist.

Dr. Schmidt: Ich möchte die pflegenden Angehörigen gerne dazu ermutigen, sich auch zu trauen, zu sagen, wenn die Pflege zu Hause vielleicht nicht so klappt, wie erhofft. Die tägliche Mund- und Zahnpflege kann oft eine wirkliche Herausforderung darstellen. Es ist in Ordnung, dies offen zu bekennen und sich einzugestehen: „Das überlastet mich, das stresst mich.“ Zugleich ermutige ich sie: „Nutzen Sie die regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen – schon ab dem ersten Zahn – und wir schauen gemeinsam nach kleinen Hilfestellungen und Lösungsansätzen.“

Prof. Nitschke: Das ist bei den Älteren genauso. Die pflegenden Angehörigen haben so viel zu tun. Sie fahren die älteren Menschen zu allen Ärzten und müssen da warten. Das ist schon eine Herausforderung. Das sollte von den Mitarbeitenden der Praxis anerkannt werden.

Das Gespräch führte Dr. Simon Stepien, CP GABA.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.