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Neues Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Rauchstopp muss auf die Präventionsagenda!

Michael Brandt
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Alice Arndt-Fink
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Sebastian Ziller
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Johan Wölber
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Januar ein aktualisiertes Positionspapier zur Rolle des Rauchens für die Mundgesundheit vorgelegt. Ziel ist, Rauchen als bedeutenden Risikofaktor für die Mund- und Allgemeingesundheit stärker in den Fokus der präventions- und gesundheitspolitischen Diskussionen zu rücken, um dadurch den Tabak­konsum zu senken.

Rauchen ist ein wesentlicher Risikofaktor für Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, für zahlreiche Krebsarten (einschließlich der Mundhöhle) sowie für Parodontalerkrankungen. Allein in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakrauchens – weltweit sind es mehr als acht Millionen Todesopfer jährlich [RKI, 2026; WHO, 2020]. Diese Zahlen verleihen den aktuellen, parteiübergreifenden Forderungen nach höheren Tabaksteuern in Deutschland zusätzliche Bedeutung.

Rauchprävalenz und neue Nikotinprodukte

Mit rund 28,7 Prozent liegt die Rauchprävalenz unter Erwachsenen in Deutschland über dem europäischen Durchschnitt von 24,4 Prozent, wobei Männer (33,2 Prozent) häufiger rauchen als Frauen (24,4 Prozent) [Starker A. et al., 2025]. Trotz eines Rückgangs in den vergangenen Jahrzehnten bleibt der Tabakkonsum auf einem hohen Niveau. Neben klassischen Zigaretten gewinnen alternative Tabak- und Nikotinprodukte zunehmend an Bedeutung, insbesondere bei jungen Erwachsenen.

Immer häufiger kommen elektronische Systeme zum Einsatz. Aktuell verwenden etwa 4,3 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, das sind rund 2,2 Millionen Personen, diese Produkte – mit steigender Tendenz [Rauschert C. et al., 2021]. Dabei lassen sich verschiedene Arten unterscheiden. Auf dem Markt sind sogenannte ENDS (Electronic Nicotine Delivery Systems), also Geräte, die nikotinhaltiges Aerosol erzeugen, wie E-Zigaretten mit Nikotinliquid, Tabakerhitzer oder nikotinhaltige Pods. Daneben existieren ENNDS („electronic non-nicotine“-Produkte), die nikotinfreies Aerosol erzeugen, beispielsweise E-Zigaretten mit nikotinfreien Liquids oder aromatisierte Verdampfer („Vapes“).

Neben diesen elektronischen Systemen gibt es auch rauchfreie Tabak- und Nikotinprodukte wie Snus und tabakfreie Nikotinbeutel (Nicotine Pouches), die hochkonzentriertes Nikotin enthalten und freisetzen. In Deutschland sind diese Produkte nicht zugelassen. Dennoch zeigen Umfragen, dass sie gerade unter Jugendlichen genutzt werden.

Rauchen und Gesundheit

Unabhängig von der jeweiligen Produktform ist der Nikotinkonsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Rauchen führt zur Abhängigkeit, schädigt nahezu jedes Organ und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und Krebserkrankungen deutlich.

„Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“

Der Flyer „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit": In dem Flyer klären das Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die BZÄK in verständlicher Sprache über die Risiken des Rauchens für die Mundgesundheit, die Vorteile des Nichtrauchens und Hilfen zum Rauchstopp auf. Für das zahnärztliche Team bietet er eine gute Möglichkeit, den Patientinnen und Patienten etwas in die Hand zu geben, um sie zu informieren und bei der Rauchentwöhnung zu unterstützen. Zahnarztpraxen können den Flyer bei der BZÄK bestellen (Faltblatt, zehn Exemplare, kosten 2,50 Euro; Bestellungen ab zehn Exemplaren) oder online abrufen. Alle Informationen dazu gibt es auf der Website der BZÄK.

Das Rauchfrei-Ticket: Ein weiteres niedrigschwelliges Hilfsangebot ist das Rauchfrei-Ticket vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das sechs kostenfreie telefonische Beratungsgespräche umfasst und einen strukturierten Einstieg in die Tabak- und Nikotinentwöhnung ermöglicht.

Aus zahnmedizinischer Sicht stellt der Tabakkonsum einen zentralen Risikofaktor dar. Das Risiko, an Parodontitis zu erkranken, ist um bis zu 85 Prozent erhöht, und die Ergebnisse parodontaler Therapien bei Rauchenden sind signifikant schlechter [Leite FRM et al., 2018; Chang J et al., 2021]. Zudem wird Rauchen mit einer erhöhten Kariesanfälligkeit assoziiert. Für Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens zählen Tabak- und Alkoholkonsum zu den wichtigsten Risikofaktoren [Tabnjh AK, 2025; Ford PJ, 2021].

Auch elektronische Nikotinprodukte sind aus mundgesundheitlicher Perspektive kritisch zu bewerten. Die beim Gebrauch entstehenden Aerosole enthalten chemische Zusatzstoffe und häufig Nikotin, die direkt auf die Mundschleimhaut einwirken. Studien deuten auf potenzielle Schleimhautschädigungen und Wundheilungsstörungen hin. Rauchfreie Produkte wie Snus oder Nikotinbeutel können insbesondere an den Applikationsstellen lokale Gewebeschäden verursachen. Somit bergen sowohl klassische als auch neuartige Nikotinprodukte relevante Risiken für die Mundgesundheit [DKFZ, 2023].

Ein Rauchstopp wirkt sich nachweislich positiv auf die Allgemein- und die Mundgesundheit aus und ist in jeder Lebensphase anzuraten. Er reduziert das Risiko für Zahnfleisch­entzündungen und Parodontitis deutlich und verbessert deren Therapieprognosen. Zudem sinkt die Gefahr für Mundhöhlenkrebs, die Wundheilung nach zahnärztlichen Eingriffen wird gefördert und die Patientinnen und Patienten profitieren von weniger Mundgeruch, geringeren Zahnverfärbungen sowie einem verbesserten Geschmacksempfinden.

Die zahnärztliche Praxis als Präventionsort

Die zahnärztliche Praxis ist ein wichtiger Ort für Präventionsarbeit. Mehr als 50 Prozent der Raucherinnen und Raucher suchen jährlich eine Zahnarztpraxis auf, durchschnittlich 90 Prozent der Deutschen gehen immer in dieselbe Zahnarztpraxis. Dieses Vertrauensverhältnis bietet gute Chancen, (mund)gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern.

Auch wenn die Kompetenz einer Tabakentwöhnung (TE) schwerpunktmäßig natürlich bei entsprechend geschulten Ärzten und Psychotherapeuten liegt, bietet sich in der Zahnarztpraxis eine Minimalintervention im Umfang von wenigen Minuten an („5A“-Modell). Dabei können sowohl Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch Dentalhygienikerinnen und Prophylaxekräfte die Patienten zu einer Rauchentwöhnung motivieren, einen Rauchstopp adressieren und auf ärztliche und psychotherapeutische Angebote zur TE verweisen.

Für diese Kurzintervention hat die BZÄK gemeinsam mit dem DKFZ einen Flyer erstellt (siehe Kasten). Die Krankenkassen erstatten die Tabakentwöhnung allerdings bislang nur auf freiwilliger Basis; eine generelle Kostenerstattung ist derzeit weder in der GKV noch in der PKV vorgesehen.

Die Zahnarztpraxis bietet die Chance, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und eine Rauchentwöhnung im Rahmen einer Kurzintervention anzustoßen. Hierzu gehören:

  • die systematische Erfassung des Rauchstatus,

  • eine kurze Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens und eine Empfehlung zum Rauchstopp,

  • die Nutzung motivierender Gesprächsmodelle wie des 5A‑Modells (ask, advise, assess, assist, arrange),

  • der Verweis auf professionelle Entwöhnungsangebote und digitale Unterstützungsangebote, wie das Rauchfrei-Ticket des BIÖG (siehe Kasten) sowie

  • die wiederholte Ansprache bei Folgeterminen.


Rauchfrei und vorbeugen – auch über die Praxis hinaus

Zahnärztliche Beratung und Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sind zentrale Maßnahmen zur Prävention und sollten in die Praxisroutine integriert werden.

Die BZÄK unterstützt daher folgende gesundheitspolitische Forderungen:

  • Regulierung aller Tabak- und Nikotinprodukte, einschließlich tabak­ähnlicher Erzeugnisse wie E-Zigaretten, sowie tabakfreier Nikotinprodukte durch Warnhinweise, Altersbeschränkungen und neutrale Verpackungen

  • Werbeverbote für alle Tabak- und Nikotinprodukte, insbesondere für Produkte, die Jugendliche ansprechen

  • Die verbindliche Honorierung zahnärztlicher Kurzberatungen zur Rauchentwöhnung durch Krankenkassen, um diese Präventionsleistungen dauerhaft in die Praxisroutine zu integrieren


Fazit für die Praxis

Rauchen ist einer der bedeutendsten, beeinflussbaren Risikofaktoren für orale Erkrankungen. Indem Zahnärztinnen und Zahnärzte die Rauchentwöhnung aktiv in die Patientenberatung integrieren, können sie ihre zentrale Rolle in der Prävention nutzen und Patientinnen und Patienten gezielt auf dem Weg zu einem rauchfreien Leben unterstützen. Die Zahnärzteschaft kann entscheidend dazu beitragen, Rauchgewohnheiten zu durchbrechen, und die Mund- und Allgemeingesundheit zu fördern.

Das vollständige Papier kann über die Website der BZÄK abgerufen werden.

Dr. Michael Brandt

Präsident der Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein und Vorsitzender
des Ausschusses Präventive Zahnmedizin
der Bundeszahnärztekammer

Dr. Alice Arndt-Fink

Referentin in der Abteilung
Prävention und Gesundheitsförderung
der Bundeszahnärztekammer
Bundeszahnärztekammer

Dr. Sebastian Ziller

Leiter der Abteilung Prävention
und Gesundheitsförderung
der Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13, 10115 Berlin

Prof. Dr. Johan Wölber

Professur für Parodontologie
Poliklinik für Zahnerhaltung –
Bereich Parodontologie
UniversitätsZahnMedizin
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
an der Technischen Universität Dresden
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

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