„Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum“
Herr Dr. Schmidt, wie würde sich der geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen auf die Versorgung in Sachsen-Anhalt auswirken?
Dr. Jochen Schmidt: Die Auswirkungen wären für Sachsen-Anhalt gravierend. Sollte der im Regierungsentwurf vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt umgesetzt werden, würden rund zwei Drittel der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen. Dabei steht die kieferorthopädische Versorgung schon heute auf einem äußerst fragilen Fundament. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt nur noch 40 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Vor fünf Jahren waren es noch 55. Bereits für sechs Landkreise hat der Landesausschuss eine „drohende Unterversorgung“ festgestellt. Dass die bestehenden KFO-Praxen vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, liegt auf der Hand. Darüber hinaus liegt das Durchschnittsalter der heute tätigen Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bei 56 Jahren. Die Zahl der Praxen wird daher in den kommenden Jahren weiter zurückgehen.
Wer vor diesem Hintergrund glaubt, die verbleibenden Fachzahnarztpraxen könnten die wegfallenden Kapazitäten auffangen, verkennt die Realität der Versorgungslage in Sachsen-Anhalt.
Welche Regionen wären besonders betroffen?
Besonders betroffen wären die ländlich geprägten Regionen Sachsen-Anhalts. Unsere Auswertungen zeigen, dass beispielsweise im Altmarkkreis Salzwedel über 80 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen würden. Dort bliebe dann lediglich eine einzige KFO-Praxis übrig. Im Burgenlandkreis und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld läge der Rückgang jeweils bei rund 85 Prozent. Im Jerichower Land würde die kieferorthopädische Versorgung sogar vollständig wegbrechen, da es dort bereits heute keine Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie mehr gibt.
Welche Folgen hätte ein Fachzahnarztvorbehalt für die Zahnarztpraxen?
Zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich über Jahre gezielt fortgebildet und ihre Praxen aufgrund der schwierigen Versorgungssituation – insbesondere im ländlichen Raum – auch auf kieferorthopädische Behandlungen ausgerichtet. Sie leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur kieferorthopädischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt.
Ein Fachzahnarztvorbehalt würde diesen Praxen schlagartig die Grundlage für einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit entziehen. Viele müssten mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Für einige käme dies faktisch einem Berufsverbot gleich und würde ein ernsthaftes existenzielles Risiko darstellen.
Welche Folgen hätte die geplante Neuregelung für Patientinnen und Patienten?
Die Folgen träfen vor allem Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum sowie aus sozial schwächeren Verhältnissen. Viele müssten längere Wege und längere Wartezeiten in Kauf nehmen oder hätten im schlimmsten Fall gar keinen Zugang mehr zu einer Behandlung.
Schon heute ist es kaum möglich, den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf zu decken. Auch deswegen liegt die Inanspruchnahmequote von KFO-Leistungen und die Zahl kieferorthopädischer Neuplanungen in Sachsen-Anhalt bereits unter dem Bundesdurchschnitt.
Was fordern Sie von der Bundesregierung?
Ich stelle nicht infrage, dass unser Gesundheitssystem reformbedürftig ist. Aber wer den Menschen unabhängig von Einkommen oder Wohnort eine gute, erreichbare und bezahlbare Gesundheitsversorgung verspricht, darf keine Regelungen auf den Weg bringen, die genau das Gegenteil bewirken.
Gerade in einem ostdeutschen Flächenland wie Sachsen-Anhalt wäre das gesundheitspolitisch unverantwortlich und politisch fatal. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, den Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen.
KFO in Sachsen-Anhalt
Nach Angaben der KZV Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt rund 2,03 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter etwa 320.000 Kinder und Jugendliche. Etwa 66.000 Patientinnen und Patienten erhielten 2025 eine kieferorthopädische Behandlung. Insgesamt verzeichnete die KZV rund 150.000 kieferorthopädische Behandlungen.
BDK übt scharfe Kritik
Auch der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) kritisiert die geplanten Regelungen im GKV-Sparpaket scharf. Insbesondere die vorgesehene Reduzierung von Röntgenuntersuchungen um ein Drittel sowie weitere Pauschalierungen würden eine leitliniengerechte kieferorthopädische Behandlung gefährden. Die Kieferorthopädie sei bereits heute einer der am stärksten regulierten Bereiche im deutschen Gesundheitswesen, betont der BDK in einer aktuellen Stellungnahme.
Weiter heißt es: „Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, kann nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“
Besonders kritisch bewertet der Verband auch die möglichen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung. „Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt beziehungsweise zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder- und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können“, betont der BDK.
Mit Sorge blickt der Verband außerdem auf die im Entwurf vorgesehene Überprüfung der Anspruchskriterien für kieferorthopädische Leistungen. Aus Sicht des BDK läuft dies im Ergebnis auf die Vorbereitung von Leistungskürzungen zulasten von Kindern und Jugendlichen beziehungsweise deren Familien hinaus.
Die Fragen stellte Anne Orth.




