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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Versorgungswerk?

Warum sich eine BU auch für Zahnärzte lohnt

Das Berufsleben verläuft nicht immer wie geplant. Ein vorzeitiger Ausstieg kann jeden treffen. © C. Schuessler
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Praxisinhaberinnen und -inhaber tragen bei einem längeren Ausfall durch Krankheit oder Unfall ein hohes finanzielles Risiko. Neben der Absicherung durch das Versorgungswerk kann hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Ergänzung das Risiko minimieren. Warum es für Zahnärztinnen und Zahnärzte wirklich empfehlenswert ist, diese zusätzliche Vorsorge zu treffen.

Die häufigsten Ursachen für eine BU sind laut der Deutschen Rentenversicherung psychische sowie neurologische Erkrankungen mit gut 33 Prozent, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats mit rund 20 Prozent und Krebsleiden mit gut 17 Prozent der Fälle. Für die Ausübung des Berufs brauchen Zahnärzte eine verlässliche Gesundheit, respektive ein intaktes Sehvermögen, einen starken Rücken, unversehrte Hände und mentale Kraft.

Die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls können weitreichend sein; gerade wenn zusätzlich zur eigenen Praxis noch ein Darlehen zu tilgen ist oder/und Verantwortung für die eigene Familie besteht. Eine BU als private Vorsorge kann finanziell auffangen, was durch krankheitsbedingte Einbußen beim Erwerbseinkommen ausbleibt.

Zwar ist jeder Zahnarzt als Mitglied eines zahnärztlichen Versorgungswerks grundsätzlich gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert und es wird dann eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur Regelaltersrente ausgezahlt. Der Anspruch darauf besteht ab dem Beginn der Mitgliedschaft, es ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Das Versorgungswerk verlangt die Abgabe der Approbation

In der Regel muss aber die berufliche Tätigkeit komplett eingestellt werden, also eine 100-prozentige beziehungsweise vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen, um die BU-Rente dauerhaft aus dem Versorgungswerk beziehen zu können. Die Absicherung über die berufsständigen Versorgungswerke erfolgt somit erst spät.

Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen kann erstens – je nach Bedarf – deutlich höher abgeschlossen werden, um den Verdienstausfall zu decken. Und zweitens kann die Praxis trotz Bezug einer privaten BU-Rente fortgeführt werden, erklärt Ralf Seidenstücker, Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH und Finanz- und Versicherungsmakler der nucleus GmbH. „Die Rente wird bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit gezahlt. Bei den Versorgungswerken dagegen ist sogar die Abgabe der Approbation und damit die Aufgabe der Praxis Voraussetzung für die Leistung.“

Besteht bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, rät der Versicherungsmakler, die Police durchaus einmal überprüfen lassen. Das erfolgt nach einem Antrag bei der jeweiligen Versicherung oder durch unabhängige Makler. „In der Beratungspraxis stellen wir regelmäßig fest, dass zum einen die Beiträge viel zu hoch und zum anderen die Bedingungen veraltet sind.“

Dabei vergleicht eine Software die alten Bedingungen mit möglichen neuen Bedingungen und arbeitet die prozentuale Wertigkeit des Schutzes sowie die Unterschiede der Policen heraus. „Die neuen Bedingungen sind in den meisten Fällen wesentlich vorteilhafter für die Kunden“, berichtet er. Ein Wechsel sei wie bei anderen Versicherungen möglich, jedoch mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Gerade die letzten Jahre im Beruf sollte man absichern

„Weiter sehen wir immer wieder, dass das Endalter zu gering ist, da die Verträge häufig nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen wurden“, so der Experte. Dabei steige das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit laut Statistiken ab den 50ern erkennbar an.

Es sei daher sinnvoll, besonders die letzte Phase der beruflichen Tätigkeit abzusichern und besser gleich beim Abschluss das Endalter höher anzusetzen. Er empfiehlt daher, eine Versicherungslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr abzuschließen. „Zumal es ja auch die Diskussion um die Verlängerung der Arbeitszeit gibt.“ Bei vielen Gesellschaften gebe es allerdings ein Höchsteintrittsalter, zum Beispiel das 57. Lebensjahr.

„Tatsächlich ist es so, dass wir signifikante Beitragsersparnisse generieren können, obwohl die versicherte Person mittlerweile 20 Jahre älter geworden ist, beziehungsweise die ursprüngliche BU-Rente vor 20 Jahren abgeschlossen wurde. Das liegt am harten Wettbewerb und den neuen Rechnungsgrundlagen“, verdeutlicht Seidenstücker.

Wer die Möglichkeit hat, kann also wechseln. Und spart dadurch häufig viele tausend Euro. „Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bedingungen, da sich diese stetig weiterentwickeln – ähnlich wie die Technologien in der Zahnmedizin. Große Unterschiede liegen etwa in der Definition des Begriffs der „Berufsunfähigkeit“, der Einführung von Teilzeit- und Arbeitsunfähigkeitsklauseln, der flexiblen Anpassung der Renten während der Vertragslaufzeit sowie der Nachversicherungsgarantien“, betont er.

„Das Versorgungswerk zahlt erst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit und reicht allein in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine private BU leistet gewöhnlich ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Daher besteht auch Anspruch bei einer Teilberufsunfähigkeit.“


„Darüber hinaus gibt es neben der Förderung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz, die Möglichkeit bis zu 80 Prozent des ehemaligen Tätigkeitsumfangs wieder aufzunehmen, ohne auf die Rente verzichten zu müssen“, schildert Seidenstücker die Modalitäten. Durch die private Absicherung entstehe ein Handlungsspielraum, ob, wann und zu wieviel Prozent man wieder in den Beruf einsteigen kann und möchte. „Viele Versicherer helfen an dieser Stelle mit zusätzlichen Maßnahmen wie einer Wiedereingliederungs- oder Umorganisationshilfe, die es dem Betroffenen vereinfachen soll, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen."

Wie hoch sollte man sich versichern?

Für die Einschätzung zur Versicherungshöhe kommt es auf die individuelle Lebenssituation und den Gesundheitszustand an. Seidenstücker rät zum Abschluss bereits während des Studiums, da die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch relativ gering und Ausschlüsse, Risikozuschläge und Ablehnungen in dem Alter unwahrscheinlich sind. Die Police sollte dann im Lebensverlauf entsprechend angepasst werden.

Wie kompliziert die Anerkennung im Ernstfall ist, komme auf den Einzelfall an: „Es gibt sehr eindeutige und klare Fälle. Aber auch einige, die nicht so eindeutig sind“, erzählt Seidenstücker.

Dann gibt es noch den Fall, dass die BU-Rente mit einer Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. „Die sogenannte BUZ – Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – kann separat aufgelöst werden, ohne dass die Hauptversicherung berührt wird. Lediglich die Beitragsbefreiung im Fall der BU sollte man aufrechterhalten“, erklärt der Experte.

Zu Anpassung und Nachversicherungsgarantien sagt er: „Man kann die BU-Absicherung während der Laufzeit abhängig von der Arbeitszeit senken und auch erhöhen, flexibel ohne erneute Gesundheitsprüfung." Bei der Nachversicherung könne man bei Bedarf die BU-Rente bis zu 6.000 Euro monatlich anheben, ohne dass Gesundheitsfragen beantworten werden müssen. „Das ist insbesondere für diejenigen wichtig, die die Niederlassung im Fokus haben, aber noch nicht den genauen Zeitpunkt kennen.“

Fazit

Die private Absicherung in Form einer BU-Rente ist eine wichtige Säule für den Ernstfall – wenn die Ausübung des zahnärztlichen Berufs nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Hierbei gilt: je früher, desto besser, und je gesünder, desto günstiger der Tarif.

Die bestehenden Tarife sollten regelmäßig überprüft werden, da die Entwicklungen im Versicherungsbereich dynamisch sind. Anders als bei der Absicherung über das Versorgungswerk hat die private BU den Vorteil, dass sie bereits bei einer 50-prozentigen BU greift und die eigene Praxis bestehen bleiben kann. Der Wiedereintritt in die Arbeit kann mitbestimmt werden.

Gruppenversicherungsvertrag der BZÄK

Eine niedrigschwellige Alternative zur eigenen privaten BU-Versicherung kann der Gruppenversicherungsvertrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sein, der sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und nur drei Gesundheitsfragen auszeichnet, erklärt Seidenstücker. Darüber hinaus gibt es Bedingungsvorteile, etwa eine Nachversicherungsgarantie bis 6.000 Euro monatlich BU-Rente und die flexible Anpassung auf veränderte Lebensumstände durch Herabsetzen und Erhöhung der Rente. Ein Versicherer darf für eine festgelegte Gruppe über einen Verband, Firma oder Kammer einen Gruppenvertrag mit Sonderkonditionen (Rahmenvertrag) ­anbieten.

Die drei Gesundheitsfragen beziehen sich auf die letzten drei Jahre, abgefragt werden dabei nur schwere Krankheiten, beispielsweise Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall oder der Psyche. „Normalerweise gibt es mehr als zehn detaillierte Fragen, die sich auf die letzten zehn Jahre beziehen. Durch die sehr eingeschränkten Fragen können sich auch Zahnärzte/innen mit leichten Vorerkrankungen versichern“, legt der Experte dar.

Das maximale Eintrittsalter ist das 57. Lebensjahr, so Seidenstücker. Man kann eine Rente von anfänglich 2.500 Euro zuzüglich einer dynamischen Anpassung bis zum Endalter 67 wählen. Die genannten Erhöhungsoptionen sind Bestandteil des Gruppenvertrags. „Auch wenn schon eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, lohnt sich eine Überprüfung, denn durch die günstige­ Kalkulation können Zahnärzte Beiträge sparen und Bedingungen optimieren“.


Beispiel aus der Praxis: Eine 51-jähre Kieferorthopädin hat bis zum Endalter 65 im Jahr 2005 eine selbstständige BU bei einem namhaften Versicherer abgeschlossen. Aufgrund der dynamischen Anpassungen beträgt die Rente mittlerweile 2.412 Euro und der monatliche Beitrag 141,11 Euro. Durch die Neuberechnung mit dem Gruppenvertrag der BZÄK konnte der Beitrag auf 88 Euro bei gleicher Rente und Laufzeit gesenkt werden.

Durch die Kündigung beim alten Versicherer hat sich noch ein sogenannter Rückkaufwert von 5.578,88 Euro ergeben. Wenn man nun die monatliche Beitragsersparnis auf die nächsten 14 Jahre mit dem Rückkaufwert addiert, so beträgt die Gesamtersparnis 14.501,36 Euro. Das ist aber nur die Beitragsseite. Die Kundin hat dazu den besseren, hochwertigen Versicherungsschutz.

Da einer BU häufig eine längere Erkrankung vorausgeht, ist zudem eine adäquate Krankentagegeldversicherung wichtig – und somit bei größeren finanziellen Verpflichtungen eine Überlegung wert.

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