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Erste S3-Leitlinie zu Vitamin D in der Implantologie

Keine routinemäßige Vitamin-D-Testung vor Implantationen

Sowohl ein Vitamin-D-Mangel, als auch eine -Überversorgung sind für den Knochenstoffwechsel relevant. © FotoHelin-stock.adobe.com
Heftarchiv Zahnmedizin
Moritz B. Schlenz
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Joscha G. Werny
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Knut A. Grötz
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Mit der neuen Leitlinie möchte die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine Entscheidungshilfe für oder gegen eine Vitamin-D-Bestimmung und -Supplementierung bei Implantationen, Augmentationen und bei Verdacht auf einen gestörten Kieferknochenstoffwechsel geben.

Vitamin D ist für die Regulation des Kalzium- und Phosphathaushalts, den Knochenumbau und immunologische Signalwege von zentraler Bedeutung. Diese biologischen Funktionen machen es plausibel, Vitamin D auch als potenziellen Modulator der Osseointegration, der Augmentateinheilung und der periimplantären Gewebestabilität zu diskutieren.

Gleichzeitig ist Vitamin D in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem „Marker“ für Gesundheit geworden. In der zahnärztlichen Praxis führt das immer häufiger zu der Frage, ob vor implantologischen und augmentativen Eingriffen routinemäßig der Vitamin-D-Spiegel bestimmt und im Zweifel Vitamin D supplementiert werden sollte.

Mit der von der AWMF registrierten S3-Leitlinie 083-055 liegt nun erstmals eine methodisch streng entwickelte, interdisziplinär konsentierte Entscheidungshilfe vor, die diese Frage auf Basis klinischer Evidenz beantwortet.

Hintergrund

Vitamin D umfasst eine Gruppe fettlöslicher Secosteroide. In der klinischen Versorgung ist Cholecalciferol (Vitamin D3) die häufigste Form; gemessen wird in der Regel nicht das aktive­ Calcitriol, sondern 25-Hydroxy-Vitamin D (25(OH)D) als etablierter Surrogatmarker der Versorgungslage [Institute of Medicine, 2011].

Über den Vitamin-D-Rezeptor beeinflusst Vitamin D zahlreiche zelluläre Prozesse im Knochengewebe. Indirekt wirkt es über die Calciumhomöostase und die Parathormonregulation auf Osteoklastenaktivität und Knochenresorption; zusätzlich werden osteoblastäre Differenzierung und Matrixmineralisation durch Vitamin-D-abhängige Signalwege moduliert [DGI und DGZMK, 2025a].

Aus implantologischer Sicht ist diese Biologie attraktiv, weil Osseointegration und periimplantärer Knochenumbau zeit­kritische, immunologisch mitgesteuerte Prozesse sind. Bei Vitamin-D-Defizienz werden in der Literatur unter anderem Veränderungen proinflammatorischer Marker, eine potenziell beeinträchtigte Knochenreifung sowie eine höhere Anfälligkeit für periimplantäre Entzündungsprozesse diskutiert [Acipinar et al., 2019; Ustaoglu und Erdal, 2020].

Für die Einordnung von 25(OH)D-Serumwerten werden international unterschiedliche Grenzwerte verwendet. In Deutschland orientieren sich Behörden und Leitlinien häufig an der Klassifikation des Institute of Medicine, die Werte unter 30 Nanomol pro Liter (12 Nanogramm pro Milliliter) als mangelhafte Versorgung und Werte ab 50 Nanomol pro Liter (20 Nanogramm pro Milliliter) als ausreichende Versorgung im Hinblick auf die Knochengesundheit beschreibt [Institute of Medicine, 2011; BfR, 2024].

MERKE: Nicht nur ein Mangel, sondern auch eine Überversorgung ist klinisch relevant. Eine unkontrollierte hochdosierte­ Supplementierung kann zu Hypervitaminose D und in der Folge zu Hyperkalzämie und weiteren Komplikationen führen; zudem mehren sich Hinweise, dass sehr hohe Spiegel auch im periimplantären Kontext ungünstig sein könnten [BfR, 2024; Cheng et al., 2024].

Die Leitlinie kommt zu einer klaren Aussage: Routinemäßige, ungezielte Testung und Supplementierung sollen im Kontext von Implantation, Augmentation und Periimplantitistherapie nicht erfolgen; eine individualisierte Vorgehensweise kann in definierten Situationen erwogen werden [DGI und DGZMK, 2025a].

Methoden

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter Beteiligung weiterer Fachgesellschaften erarbeitet. Sie folgt den methodischen Standards der AWMF und integriert evidenzbasierte Bewertung mit strukturierter Konsensfindung.

Die klinischen Fragestellungen wurden in der Logik Population, Intervention, Comparison, Outcome (PICO) formuliert und auf Outcomes ausgerichtet, die für Implantatprognose, Augmentationschirurgie, periimplantäre Infektion und Knochenhomöostase relevant sind.

Die systematische Literaturrecherche schloss mehrere Datenbanken und eine Handsuche ein. Die Suche endete im Januar 2024. Auf Basis der eingeschlossenen Primärstudien wurden Empfehlungen und Statements verabschiedet, die mit Empfehlungsgrad und Konsensstärke ausgewiesen sind [DGI und DGZMK, 2025a; DGI und DGZMK, 2025b].

Ein zentrales Ergebnis der methodischen Aufarbeitung ist die ausgeprägte Heterogenität der verfügbaren Studien: Es finden sich unterschiedliche Schwellenwerte für Defizienz, Insuffizienz und Suffizienz, variable Supplementationsschemata, verschiedene Messmethoden (Labor versus Chairside-Test) sowie häufig Surrogatparameter statt harter klinischer Endpunkte. Diese Limitationen prägen die Stärke der Empfehlungen [DGI und DGZMK, 2025b].

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert ihre Empfehlungen bewusst entlang klinischer Entscheidungssituationen und nicht entlang einer generellen „Vitamin-D-Strategie“. Damit trägt sie der Realität Rechnung, dass Implantatprognose, Augmentationschirurgie und periimplantäre Erkrankungen multifaktoriell geprägt sind.

Kernaussagen der Leitlinie in Kürze:

  • Eine routinemäßige, ungezielte Vitamin-D-Bestimmung vor oder nach Implantation, Kieferknochenaugmentation oder Periimplantitistherapie soll nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Eine routinemäßige, ungezielte Vitamin-D-Supplementierung in diesen Kontexten soll ebenfalls nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Eine Vitamin-D-Bestimmung oder -Supplementierung kann individuell erwogen werden, wenn anamnestisch ein Mangel vermutet oder bereits bekannt ist, sowie bei Implantatfrühverlust unklarer Ursache [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Eine präoperative Supplementierung kann bei Patientinnen und Patienten mit niedrigem Vitamin-D-Spiegel zur Reduktion postoperativer Schwellung und entzündlicher Parameter erwogen werden. [DGI und DGZMK, 2025a; DVO, 2023].

  • Wenn eine Bestimmung erfolgt, kann sie entweder über qualitätskontrollierte Laboranalytik oder qualitätskontrollierte In-office-Finger-prick-Schnelltests durchgeführt werden [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Die Diagnostik von Vitamin-D-Rezeptorpolymorphismen im Rahmen der präimplantologischen Therapieplanung soll nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a].


Warum kein Routine-Screening?

Die Leitlinie begründet die negative Empfehlung zur routinemäßigen, ungezielten Testung nicht mit einer Irrelevanz von Vitamin D, sondern mit der derzeit unzureichenden klinischen Beweislage für einen patientenrelevanten Nutzen eines Screenings in einer un­selektierten Implantatpopulation.

In den verfügbaren Studien sind Assoziationen zwischen Vitamin-D-Status und Surrogatparametern wie marginalem Knochenverlust oder Implantatstabilität beschrieben, die Ergebnisse jedoch inkonsistent und methodisch heterogen [Mangano et al., 2016; Tabrizi et al., 2022; Mohsen et al., 2024].

Zusätzlich birgt ein Screening ohne ­klare Konsequenzen das Risiko von Überdiagnostik und einer anschließenden unkontrollierten Supplementierung. Gerade im Kontext frei verfügbarer hochdosierter Präparate ist das Risiko einer Überversorgung real und klinisch relevant [BfR, 2024].

MERKE: Ein Screening ist nur dann sinnvoll, wenn es zu einer klaren, evidenzbasierten Konsequenz führt. Für die unselektierte Implantatpatientin oder den unselektierten Implantatpatienten ist diese Konsequenz derzeit nicht belegt [DGI und DGZMK, 2025a].

Warum keine ungezielte ­Supplementierung?

Unabhängig von einer allgemeinmedizinisch und onkologisch empfohlenen, täglichen und niedrig dosierten Vitamin-D-Supplementierung [Kuznia et al., 2023] soll eine ungezielte Supplementierung mit ausschließlichem Bezug auf Implantationen und Augmentationen unterbleiben, weil der Nutzen in der breiten Implantatpatienten-Population nicht nachgewiesen ist und potenzielle Schäden, insbesondere bei Überdosierung, nicht vernachlässigt werden dürfen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist in seinen Stellungnahmen wiederholt auf die Risiken hoher Zufuhrmengen hin, vor allem wenn eine Einnahme ohne medizinische Kontrolle erfolgt [BfR, 2024].

Zudem wird der periimplantäre Kontext komplexer: Eine retrospektive Fall-Kontroll-Studie fand eine Assoziation zwischen sehr hohen Vitamin-D-Spiegeln und ungünstigen Implantatoutcomes, darunter periimplantärer Knochenabbau und Implantatverlust.

Auch wenn solche Beobachtungsdaten keine Kausalität belegen, stützen sie die leitlinienbasierte Forderung, die Supplementierung nicht als „harmlosen Standard“ zu verstehen [Cheng et al., 2024].

Wann ist eine individualisierte ­Bestimmung sinnvoll?

Die Leitlinie öffnet die Tür für eine gezielte Diagnostik in Situationen, in denen entweder ein Mangel wahrscheinlich ist oder ein atypischer klinischer Verlauf eine Abklärung plausibel macht. Praktisch betrifft das vor allem folgende Konstellationen:

  • Patientinnen und Patienten mit anamnestischen Hinweisen auf einen Mangel oder mit bereits dokumentierter Defizienz. Dazu zählen eingeschränkte Sonnenexposition, Malabsorptionssyndrome, chronische Nierenerkrankung, Osteoporose, bestimmte medikamentöse Therapien sowie Ernährungsformen mit niedriger Vitamin-D-Zufuhr. In solchen Fällen kann eine Bestimmung helfen, eine relevante Begleitvariable zu identifizieren und interdisziplinär zu adressieren [DGI und DGZMK, 2025a; Institute of Medicine, 2011].

  • Implantatfrühverlust unklarer Ursache. Ein früher Verlust innerhalb der ersten Monate ist selten monokausal. Eine Abklärung potenziell beeinflussbarer systemischer Faktoren kann im Einzelfall sinnvoll sein. Die Leitlinie nennt Vitamin D als möglichen Baustein einer differenzialdiagnostischen Betrachtung, ohne ihn als primären Erklärungsfaktor zu erklären [DGI und DGZMK, 2025a; Mangano et al., 2016].


MERKE: Die leitlinienkonforme Indikation ist nicht „Implantation“, sondern „klinische Konstellation“. Vitamin D wird dann relevant, wenn Anamnese, Komorbidität oder Verlauf eine gezielte Abklärung plausibel machen [DGI und DGZMK, 2025a].

Was präoperativ tun bei niedrigem Spiegel?

Die Leitlinie formuliert eine offene, evidenzbasierte Empfehlung: Bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel kann eine präoperative Supplementierung erwogen werden, um postoperative Schwellung und Entzündungsparameter nach Operationen am Kieferknochen zu reduzieren [DGI und DGZMK, 2025a].

Hier ist entscheidend, dass die Zielgröße nicht „Implantatüberleben“, sondern ein kurzfristiger, patientenrelevanter Endpunkt der postoperativen Morbidität ist. Die Evidenz wird in der Leitlinie als begrenzt, aber hinreichend konsistent für eine Kann-Empfehlung bewertet.

Aus praktischer Sicht heißt das: Die Entscheidung ist individuell und sollte den Ausgangswert, das Risikoprofil, den Eingriffsumfang und die Möglichkeit einer Verlaufskontrolle berücksichtigen [DGI und DGZMK, 2025a].

Warum keine genetische Diagnostik des Rezeptors?

Die Leitlinie spricht sich gegen die präimplantologische Diagnostik von Vitamin-D-Rezeptorpolymorphismen aus. Die vorliegenden Studien liefern keinen belastbaren klinischen Nutzen, und die genetische Testung würde einen zusätzlichen diagnostischen und ethischen Aufwand erzeugen, ohne dass daraus derzeit evidenzbasierte therapeutische Konsequenzen ableitbar sind [Alvim-Pereira et al., 2008; Pereira et al., 2019; DGI und DGZMK, 2025a].

Praxisorientierte Umsetzung

Für die tägliche Praxis ergibt sich aus der Leitlinie ein pragmatischer Dreischritt:

  • Keine Routinetestung und keine ungezielte Supplementierung allein wegen einer geplanten Implantation oder Augmentation [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Gezielte Anamnese zu Risikofaktoren und klinischen Hinweisen auf Vitamin-D-Defizienz. Bei plausibler Indikation Bestimmung von 25(OH)D mittels qualitätsgesichertem Labor oder qualitätsgesichertem Chairside-Test [DGI und DGZMK, 2025a].

  • Bei nachgewiesenem Mangel interdisziplinäre Einbettung der Therapie. Die Leitlinie betont die Notwendigkeit ärztlicher Begleitung, insbesondere bei höher dosierter Gabe und empfiehlt Verlaufskontrollen unter Supplementierung [DGI und DGZMK, 2025a].


Schlussfolgerung und Ausblick

Die S3-Leitlinie schafft Klarheit in einem Themenfeld, das durch hohe biologische Plausibilität, aber uneinheitliche klinische Evidenz geprägt ist. Für die Implantologie bedeutet das: Vitamin D ist ein potenziell relevanter Kofaktor, aber kein genereller Steuerungsparameter für die Implantatprognose.

Der zentrale Fortschritt ist die klare Trennung zwischen Routine und Individualisierung. Routinemäßige Bestimmung und Supplementierung werden abgelehnt, weil der patientenrelevante Nutzen nicht belegt ist und weil Überversorgung reale Risiken birgt. Gleichzeitig wird ein klinisch sinnvoller Raum für gezielte Diagnostik bei plausibler Indikation definiert [DGI und DGZMK, 2025a].

Seit Abschluss der Leitlinienrecherche sind mehrere Studien erschienen, die für zukünftige Updates relevant sein könnten. Beobachtungsstudien berichten teils deutliche Unterschiede in Frühverlustraten bei sehr niedrigen Ausgangswerten, während andere Arbeiten Zusammenhänge zwischen Vitamin-D-Status, periimplantärer Knochenhomöostase und immunologischen Markern untersuchen [Mohsen et al., 2024; Toy et al., 2025]. Einige dieser Arbeiten sprechen eher für eine Eingrenzung möglicher Indikationen als für eine Ausweitung. So fand eine auf digitaler Volumentomografie (DVT) basierende Querschnittstudie keinen Zusammenhang zwischen 25(OH)D-Serumspiegel und Kieferknochendichte bei Implantatpatienten, was die Eignung von Vitamin D als alleinigen „Knochenqualitätsmarker“ im präimplantologischen Setting relativiert [Mesgarzadeh et al., 2025].

Demgegenüber deuten retrospektive Daten darauf hin, dass der Vitamin-D-Status in Kombination mit lokalen Faktoren, etwa der Weichgewebsdicke, mit dem Knochenerhalt am Implantathals zusammenhängen könnte [Dulinska-Litewka et al., 2025].

Auch die Evidenz zur Implantatstabilität entwickelt sich weiter, bleibt aber heterogen: Eine klinische Studie mit Resonanzfrequenzanalyse berichtete bei Vitamin-D-Defizienz niedrigere Stabilitätswerte, ohne dass daraus bereits eine routinemäßige therapeutische Konsequenz ableitbar wäre [Toy und Sabancı, 2024].

Eine kleine randomisierte Studie fand höhere Stabilitätswerte unter Supplementierung. Aufgrund begrenzter Methodik und kurzer Nachbeobachtung ist sie derzeit eher als hypothesengenerierend zu werten [Singh et al., 2025]. Besonders interessant sind neue randomisierte Daten zur lokalen, topischen Vitamin-D-Applikation bei Sofortimplantationen. In einer randomisierten klinischen Studie zeigte die adjuvante Anwendung eines topischen Vitamin-D-Präparats positive Effekte auf Parameter der Weich- und Hartgewebsheilung. Solche Ansätze könnten perspektivisch eine andere Risikobilanz haben als hochdosierte systemische Strategien, benötigen aber unabhängige Replikation und standardisierte Endpunkte [Ayyad et al., 2025].

Für die Forschung zeichnen sich zwei Schwerpunkte ab: Erstens die Definition klinisch relevanter Subgruppen, in denen ein niedriger Vitamin-D-Spiegel tatsächlich prognostische oder therapeutische Konsequenzen hat. Zweitens die konsequente Prüfung von Nutzen und Schaden, einschließlich des Risikos einer Überversorgung, in methodisch hochwertigen, multizentrischen Studien [DGI und DGZMK, 2025b; Demay et al., 2024].

Bis dahin gilt: Wer leitlinienkonform handelt, schützt Patientinnen und Patienten vor unnötigen Screenings und vor ungezielter Supplementierung, ohne sinnvolle individuelle Abklärungen zu verhindern.

Der Beitrag basiert auf der AWMF S3-Leitlinie 083-055 (Stand August 2025, gültig bis August 2030).

Dr. med. dent. Moritz B. Schlenz

Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie PD Dr. Dr. Heinz-Theo Lübbers
Archstr. 12, 8400 Winterthur, Zürich, Schweiz
schlenz@luebbers.ch

Dr. med. dent. Joscha G. Werny

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Plastische Operationen der Universitätsmedizin Mainz
Augustusplatz 2, 55131 Mainz
joscha.werny@unimedizin-mainz.de

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Knut A. Grötz

Direktor der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie der Helios Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken
und
Praxisklinik für MKG in der Burgstrasse
Burgstr. 2–4 , 65183 Wiesbaden
groetz@emaileins.de

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