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Kurz erklärt: Neues Digitalgesetz

Zu viele Rechte für die Kassen?

Die Krankenkassen sollen künftig Daten ihrer Versicherten nach deren Zustimmung umfangreicher nutzen dürfen. Die Ärzteschaft lehnt das ab. © sh99 - stock.adobe.com
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Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Was ist geplant, wo liegen die Knackpunkte und wie fielen die Reaktionen von Ärzteschaft und Krankenkassen aus? Ein Überblick.

Warum das Gesetz?

Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen. So wollte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) zum „Türöffner“ für die Versorgung machen und die Weichen für die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems stellen. Zudem wollte sie erreichen, dass die Telematikinfrastruktur (TI) störungsfreier läuft. Außerdem sollen Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung besser nutzbar werden.

Was steht im Entwurf?

Ausbau und bessere Nutzbarkeit der ePA

Die Krankenkassen sollen die ePA um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen, zum Beispiel durch Hinweise zur Gesundheitsprävention, für geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-up, Gesundheitsplaner, Verlaufsübersichten sowie KI-gestützte Angebote.

Geplant ist auch, die ePA durch verschiedene Anwendungen zu ergänzen. Ab Anfang 2027 soll etwa die Volltextsuche möglich sein, ab Mitte 2027 die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen.

Um den Ausbau der ePA zu vereinfachen und ihre Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen, will man verlässlichere Fristen für die Umsetzung durch die Krankenkassen und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen etablieren. In Zukunft sollen auch Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der ePA-Nutzung unterstützen.

Weichen für ein Primärversorgungssystem

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung wesentliche technische Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen. So ist geplant, die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 einzuführen.

Im Primärversorgungssystem sollen Versicherte neben dem Hausarzt und der 116117 auch den digitalen Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App wählen können. Dafür werden laut BMG verschiedene Dienste, unter anderem die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine digitale Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung, in die ePA integriert. Die Details sollen in einem eigenen Primärversorgungsgesetz geregelt werden.

Um Ärztinnen und Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, soll eine entsprechende Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen Pflicht werden. Bisherige zeitintensive Meldeverfahren sollen damit entfallen. Die Anforderungen für Terminbuchungsplattformen sollen die Bundesmantelvertragspartner festlegen.

Kommunikation per KIM und TI-M

Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern soll konsequent digitalisiert werden. Anstelle von Fax und Papier sollen künftig die sicheren E-Mail- und Messengerdienste KIM und TI-M zum Einsatz kommen.

Mehr Stabilität für die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung sollen einfacher werden. Auf Wunsch der Versicherten soll auch die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt über einen sicheren Messenger möglich sein.

Damit die TI künftig stabiler läuft und weniger störanfällig ist, soll die gematik weitergehende Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten. Die gematik kann zudem künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen.

Die KVen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxen zu unterstützen. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Digitalisierung von Behandlungsabläufen und der Praxisorganisation sowie zur Verbesserung der Cybersicherheit.

Datennutzung

Den Krankenkassen soll ermöglicht werden, in sogenannten Reallaboren kontrolliert und zeitlich befristet die Analyse von Versichertendaten zu erproben. Ziel ist, individuelle Gesundheitsrisiken zu erkennen und gezielt Präventionsangebote zu entwickeln.

Die Aufgaben, Befugnisse und Datenverarbeitungszwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) sollen ebenfalls weiterentwickelt werden.

Datenaustausch über Grenzen

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben, die das deutsche Gesundheitswesen fit machen sollen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch im entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Was sagt die Ärzteschaft?

Der Ärzteschaft sind vor allem die geplanten erweiterten Datenzugriffs- und Nutzungsrechte der Krankenkassen ein Dorn im Auge. So will der Gesetzgeber den Krankenkassen erlauben, die Daten in der ePA intensiver zu nutzen, um die Versicherten vor Gesundheitsrisiken zu warnen. Außerdem sollen die Kassen die Daten künftig auch verwenden dürfen, um in Reallaboren neue Präventionsangebote zu entwickeln.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete die geplanten, erweiterten Datenzugriffs- und Nutzungsrechte der Krankenkassen als „gefährlichen Paradigmenwechsel“. Der Gesetzgeber wolle den Zugriff der Krankenkassen auf die ePA und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten noch erweitern. „Doch diese Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, betonten die KBV-Vorstände. Medizinische Probleme wollten Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten in der ­Praxis besprechen und nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte den geplanten Zugriff der Krankenkassen auf die ePA-Daten scharf. Zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs hätten „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, warnte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Gegen eine Impferinnerung durch die Krankenkasse sei nichts einzuwenden, aber das Einordnen individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von Handlungsempfehlungen gehörten „in den geschützten Behandlungskontext“.

Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden Patientinnen und Patienten zudem verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entstehe. Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren forderte Reinhardt die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der ePA nicht zuzulassen.

Ähnliche Befürchtungen äußert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin“, warnten die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.

So reagierten die Krankenkassen

Die Krankenkassen begrüßten hingegen die geplanten Regelungen. Das Gesetz öffne „viele neue Türen für eine bessere Steuerung der Versorgung“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Besonders positiv bewertete sie neue Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Zukunftsweisend seien auch die technischen Vorbereitungen für die Umsetzung des künftigen Primärversorgungssystems.

Der GKV-Spitzenverband befürwortete ebenfalls „ausdrücklich das Ziel, die ePA stärker mit konkreten Versorgungsprozessen zu verbinden“. Die ePA müsse „zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung weiterentwickelt werden. Durch digitale Mehrwertanwendungen, individuelle Beratungsangebote und datenbasierte Unterstützungsleistungen können Versicherte künftig deutlich stärker bei der Versorgung begleitet werden“, sagte Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.

Wie geht es weiter?

Nach der Sommerpause wird der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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