Auftakt der Herbstmessen in Düsseldorf

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Industrie
Nachdem die Hamburger Dentalmesse bereits Ende April über die Bühne gegangen war, läuteten die id infotage dental in Düsseldorf nun die Serie der Herbstmessen ein. Neben aktuellen Produkttrends der Dentalunternehmen hörten die Besucher in der Landeshauptstadt auch Vorträge zu äußerst aktuellen Themen in der dental arena.

In der Halle 8a der Messe Düsseldorf zeigten mehr als 130 Aussteller der Dental-Industrie, wo die Reise im kommenden IDS-Jahr 2017 hingeht. Mit den Themenbereichen Einheiten/Einrichtung, Hygiene, Diagnostik/Analytik, Restauration, Zahntechnik, Management/Praxisorganisation, Implantologie/Chirurgie und Prophylaxe/Parodontologie bietet das Kozept der id infotage dental Zahnärzten jedes Fachbereichs und dem Praxisteam passende Informationen im regionalen Format.

In der dental arena, dem Forum für Vorträge, ging es unter anderem um die aktuellen Themen Praxisbegehung/Hygienemanagement und das Antikorruptionsgesetz. Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Dr. Thomas Hennig, Wissenschaftlicher Dienst der Zahnärztekammer Nordrhein, besprachen mit den Teilnehmern, was im Vorfeld einer Praxisbegehung beachtet werden sollte. Vor der Praxisbegehung wird ein Fragebogen versendet, in dem die Stammdaten der Praxis, aber auch die Prüfung selbst betreffende, wichtige Informationen abgefragt werden. "Die meisten Auskünfte sind 'harmlos'", sagte Szafraniak. Zu den entscheidenden Punkten zählen Erkundigungen wie nach der Raumanzahl der Praxis. Es müsse beispielsweise ein Raum ausschließlich für die hygienische Aufbereitung eingerichtet werden. "Die Praxis hat auch dann ein Problem, wenn es keine RIsikobewertung und -einstufung der Medizinprodukte gibt. "Das müssen die ZFA auch aufsagen können, wenn man sie nachts weckt", so Szafraniak. Alle wichtigen Inhalte zum Thema Praxisbegehung sowie die notwendigen Formulare können auf der Homepage der jeweiligen Zahnärztekammer heruntergeladen werden, in diesem Fall unterhttp://www.zahnaerztekammernordrhein.de _blank external-link-new-window.

'Unnötige' Dokumentationen sollen nach und nach wieder zurückgeführt werden. Positive Ergebnisse müssen demnach nicht zwingend festgehalten werden. Aus der 'negativen' Dokumentation ergebe sich jedoch entsprechende Handlungsnotwendigkeiten, zum Beispiel, wenn bei einer bestimmten Bestückung des Thermodesinfektors immer Fehler verzeichnet werden. Dann kann diese Bestückung in Zukunft so nicht mehr vorgenommen werden. "So muss die Handhabe mit der positiven und negativen Dokumentation aussehen. Sonst ist es kein Qualitätsmanagement mehr, sondern Blödsinn", sagte Szafraniak.

Antikorruptionsgesetz: Bisher nur Tendenzen darstellbar

Zum Thema Antikorruptionsgesetz referierte Rechtsanwalt Werner Vogl. Er diskutierte die Auswirkungen der neuen Regelungen für den Alltag in Praxen, Laboren und Handel und gab Orientierung, wie man in Zukunft rechtssicher agiert. "Im Moment sind Aussagen über die Rechtsprechung mit dem neuen Gesetz so sicher wie Lotto spielen", sagte Vogl. Die Details seien hoch problematisch, bisher gebe es keine Rechtsprechung und daher seien nur Tendenzen absehbar.

Es sei die Zielsetzung des Gesetzes, das Gesundheitswesen von jeglicher Art unlauterer finanzieller oder sonstiger Anreize zu befreien. Laut §299a STGB gilt der Straftatbestand für Heilberufler, die sich bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten, beim Bezug dieser, wenn sie jeweils zur unmittelbaren Anwendung bestimmt sind, oder bei der Zuführung von Patienten und Untersuchungsmaterial, einen Vorteil als Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen, oder annehmen und damit einen anderen in unlauter Weise im Wettbewerb bevorzugen.

Der genannte Vorteil ist dabei jede Zuwendung, auf die kein Anspruch besteht und die die wirtschaftliche, finanzielle, rechtliche oder persönliche Lage des Begünstigten objektiv verbessert. "Allein die Vereinbarung darüber ist strafbar, es muss dazu noch kein Geld geflossen sein", erklärte Vogl. Diese Vereinbarung könne auch stillschweigend geschehen, müsse nicht etwa schriftlich fixiert werden, um einem Straftatbestand zu entsprechen. Wichtig dabei: Es wurde keine Bagatellgrenze festgelegt, das heißt, jeder kleine Betrag, der normale Werbegeschenke von bis zu 50 Euro überschreitet, wird geahndet. Außerdem handele es sich um ein Offizialdelikt, das heißt, dass Behörden, die von unlauteren Vereinbarungen hören, dazu verpflichtet sind, dem nachzugehen. Es ist kein Strafantrag notwendig. Vogls Tipp: "Holen Sie sich Rat ein, wenn Ihnen Vereinbarungen, die Sie gegebenenfalls eingehen möchten, problematisch erscheinen. 'Ich mach´s trotzdem' ist Harakiri!"

Gewinnspiel am Stand des Deutschen Ärzteverlags

Wie auf allen noch folgenden Messen im Herbst war der Deutsche Ärzteverlag ebenfalls in Düsseldorf vertreten. Viele Besucher sicherten sich die äußerst beliebten DENTALteam-Jutebeutel und nahmen am Gewinnspiel teil, bei dem es ein iPad mini als Hauptpreis gibt. Am Stand wurden außerdem die aktuellen Ausgaben DENTALteamund DENTAL MAGAZIN verteilt.

Die nächsten Termine der Herbstmessen:

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