Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

BZÄK und KZBV fordern Schutz der zahnärztlichen Unabhängigkeit

„Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen“

nb
Politik
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordern strengere gesetzliche Regeln gegen den Einfluss externer Finanzinvestoren in der Zahnmedizin. Anlass ist eine Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe stärker zu schützen. Auch medizinische Entscheidungen dürfen nicht von Renditeinteressen bestimmt werden, so die Zahnärzteschaft.

„Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung“, betonen BZÄK und KZBV in einer gemeinsamen Erklärung. „Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen.“

Die Berufsorganisationen fordern den Schutz der zahnärztlichen Unabhängigkeit: „Es ist widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber einerseits die Unabhängigkeit von Steuerberatern konsequent schützt, andererseits aber zulässt, dass in der Zahnmedizin zunehmend investorengetragene Versorgungsstrukturen entstehen, in denen wirtschaftliche Zielvorgaben die medizinische Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen können“, erklären Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, und Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Umsatzvorgaben, aggressive Wachstumsstrategien und Vorgaben zur Leistungssteuerung

Während Finanzinvestoren im zahnärztlichen Bereich derzeit vielfach noch als Motor für Modernisierung und Effizienz dargestellt würden, zeigten die praktischen Erfahrungen ein anderes Bild: Investorengetragene Strukturen bergen erhebliche Risiken für die Therapiefreiheit, die Freiberuflichkeit und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Patientinnen und Patienten. Umsatzvorgaben, aggressive Wachstumsstrategien und Vorgaben zur Leistungssteuerung seien mit dem Leitbild des zahnärztlichen Berufs nicht vereinbar.

Nach Auffassung von BZÄK und KZBV gehört die Zahnmedizin ebenso wie die Steuerberatung zu den freien Berufen mit besonderer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl. „Zahnärztliche Entscheidungen sind komplex, patientenindividuell und medizinisch hochsensibel. Sie dürfen nicht unter den Vorbehalt externer Kapitalinteressen gestellt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit sei kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine hochwertige, patientenorientierte Versorgung.

„Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Erfüllungsgehilfen von Renditemodellen“, betonen Ermler und Hendges

Die beiden Organisationen fordern deshalb den Gesetzgeber auf, die aktuellen Überlegungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit konsequent auch auf die Zahnärzteschaft zu übertragen. Erforderlich seien klare gesetzliche Regelungen, die den Einfluss fachfremder Dritter auf zahnärztliche Entscheidungen wirksam begrenzen und die freiberufliche Berufsausübung dauerhaft absichern.

„Wenn finanzielle Investoren aus guten Gründen von der Steuerberatung ferngehalten werden sollen, dann muss dies erst recht für die Zahnmedizin gelten“, betonen Ermler und Hendges. „Gesundheit ist keine Ware, und Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Erfüllungsgehilfen von Renditemodellen.“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.