Rotierende Instrumente niemals trocken lagern!
Desinfektion, Sterilisation, Ultraschallbad – die Hygieneprozesse in der Zahnarztpraxis sind komplex. Für jede Risikoklasse empfehlen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die KRINKO beim Robert Koch-Institut eine spezielle Form der Aufbereitung. Hinzu kommen die Angaben in den Gebrauchsanweisungen der Instrumentenhersteller, die unbedingt zur Kenntnis genommen und beachtet werden sollten. Doch welche Schritte sind nun konkret für die Aufbereitung von rotierenden Instrumenten notwendig?
Nach der Behandlung ab ins Nasse!
Der
gibt generell vor, dass bei der Verwendung von rotierenden und oszillierende Instrumenten aufgrund der unterschiedlichen Materialeigenschaften Fabrikate bevorzugt werden sollten, „für deren hygienische Aufbereitung vom Hersteller sachgerechte Hinweise gegeben werden“. Denn Instrumente, wie etwa Bohrer oder Polierer, verlangen einen speziellen Aufbereitungsprozess, da sich an den unregelmäßigen Oberflächen schnell Rückstände mit pathogenen Mikroorganismen anlagern. Darum sollte man die Instrumente nach der Behandlung nie über einen längeren Zeitraum trocken aufbewahren. Andernfalls setzen sich Proteinrückstände fest, die nur schwer vom Instrument zu lösen sind. Abhilfe schafft eine sofortige Feuchtlagerung bzw. „Nassentsorgung“ oder sogenanntes manuelles Eintauchverfahren in einem geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Dieses sollte möglichst mildalkalische, aldehydfreie und alkoholfreie Eigenschaften besitzen (wie Komet DC1). Die Proteinrückstände werden so direkt gelöst und die Kontaminationskette wird unterbrochen. Das bietet einen optimalen Schutz des Praxisteams. Alternativ können die rotierenden Instrumente auch direkt nach der Behandlung zum validierten Verfahren ins RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät) gegeben werden. Oftmals ist zwischen zwei Patienten aber nur wenig Zeit dafür.