Seit dem freiwilligen ePA-Start stagniert die Zahl der Widersprüche
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis Mitte Februar allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, die nicht widersprochen haben. Seit 29. April konnten Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit freiwillig nutzen. Seit dem 1. Oktober sind sie dazu verpflichtet.
Im April lag die Widerspruchsquote gegen die ePA bei durchschnittlich gut fünf Prozent, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) auf Nachfrage der zm mitteilte. Die Zahlen variierten damals zwischen den Krankenkassen erheblich. Eine aktuelle Recherche der zm hat nun ergeben, dass seitdem relativ wenige gesetzlich Versicherte der Einrichtung einer ePA widersprochen haben. Je nach Kasse reichen die Quoten von vier bis zehn Prozent.
Wenig widerspruchsfreudig in puncto ePA-Nutzung sind Versicherte der DAK-Gesundheit. Mit etwas mehr als vier Prozent war die Quote nach Auskunft der Kasse Mitte Oktober genauso hoch wie Mitte April.
Etwa 140.000 AOK-Versicherte haben seit April widersprochen
Auch bei der AOK-Gemeinschaft ist die Zahl der Widersprüche gegen die ePA-Nutzung seit Ende April nur wenig gestiegen. Insgesamt legten seitdem etwa 140.000 Versicherte Widerspruch ein. Hatten Ende April insgesamt rund 1,03 Millionen Versicherte dem Anlegen einer ePA widersprochen – was einer Quote von 4,07 Prozent entsprach – waren es Anfang Oktober 1,17 Millionen der insgesamt 27,27 Millionen ePA-berechtigten AOK-Versicherten. Nach Auskunft eines Sprechers beträgt die aktuelle Widerspruchsquote damit 4,29 Prozent.
Bei der BARMER hat sich die Widerspruchsquote seit dem freiwilligen bundesweiten Start der ePA ebenfalls nur leicht erhöht – von damals 5,7 Prozent auf aktuell 6 Prozent. Insgesamt hätten etwa eine halbe Million Versicherte inzwischen der ePA-Nutzung widersprochen, teilte die Kasse auf Nachfrage der zm mit.
Bei rund 6,5 Prozent lag Mitte Oktober die durchschnittliche Widerspruchsquote bei den Innungskrankenkassen, die sich an einer Abfrage beteiligt hätten, teilte eine Sprecherin des IKK e.V. mit. Aufgrund der unterschiedlichen Versichertenstrukturen könne es zu gewissen Schwankungen zwischen den einzelnen Innungskrankenkassen kommen. Bei der IKK classic hatten im April bereits neun Prozent der Versicherten der Anlage der ePA widersprochen.
Widerspruchsquote bei der TK seit April bei rund sieben Prozent
Konstant geblieben ist seit dem freiwilligen Start der Anteil der Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK), die keine ePA wollen. Nach Auskunft der Kasse liegt die Widerspruchsquote auch im Oktober nach wie vor bei rund sieben Prozent.
Gestiegen ist die Widerspruchsquote im vergangenen halben Jahr bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Hatten sich bereits im April 7,5 Prozent der KKH-Versicherten entschieden, dass sie die ePA nicht nutzen wollen, waren es im Oktober bundesweit etwa 10 Prozent.
Widerspruch ist auch gegen einzelne Funktionen möglich
Versicherte können die Bereitstellung einer ePA insgesamt ablehnen. Nach Angaben der gematik ist es auch möglich, einzelnen Funktionen oder dem Zugriff durch eine spezielle medizinische Einrichtung zu widersprechen. Laut Bundesgesundheitsministerium können Versicherten ihren Widerspruch über die ePA-App oder gegenüber ihrer Krankenkasse geltend machen. Genauso ist es aber auch möglich, einen Widerspruch wieder zurückzunehmen.




