Unbedingt Herstellerinformationen beachten
Praxisinhaber sollten selbst die wichtigsten Hygienerichtlinien kennen und ihre für die Hygiene verantwortlichen Mitarbeiterinnen entsprechend schulen (lassen). Schließlich hängt viel von einer richtlinienkonformen Aufbereitung der Medizinprodukte ab: Neben dem Schutz der Gesundheit von Patienten, Behandlern und zahnmedizinischem Fachpersonal, steht ganz klar die Absicherung der Praxis bei einer Praxisbegehung im Mittelpunkt.
Neben den Hinweisen im Hygieneleitfaden der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen die Herstellerangaben für die jeweiligen aufzubereitenden Instrumente sowie die verwendeten Geräte die wichtigste Informationsquelle dar. In Deutschland müssen Hersteller seit 2017 für nahezu jedes Medizinprodukt eine Anleitung nach DIN EN ISO 17664 bereitstellen. Darin sollten laut Deutscher Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. bestenfalls die Validierungsparameter wie zum Beispiel Temperatur, Zeit, Wasserqualität sowie Angaben zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln enthalten sein.
Sehr ausführliche und gut verständliche Herstellerinformationen bietet zum Beispiel Komet Dental für seine Instrumente an. In den übersichtlichen Broschüren wird unter anderem beschrieben, wie mit Schall- und Ultraschallspitzen, innengekühlten Instrumenten oder Trepanbohrern richtig umzugehen ist. Für die Aufbereitung der einzelnen Produkte ist in den Komet-Herstellerinformationen jeweils ein validiertes maschinelles als auch ein standardisiertes manuelles Verfahren in Form einer Schritt-für-Schritt-Anleitung abgebildet.
Fordern Sie die Herstellerinformationen bei Ihrem Komet-Fachberater
an.
http://www.kometstore.de/V2/de-DE/Blog/Blog-Home.aspx - external-link-new-window
Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V.: Empfehlung des Fachausschusses Qualität (107). Angaben der Hersteller zur Aufbereitung von Medizinprodukten. In: Zentralsterilization, Volume 26, 3/2018https://www.dgsv-ev.de/wp-content/uploads/2018/06/FA-Q_DE_ZT_3_18_Angaben-der-Hersteller-zur-Aufbereitung-von-MP.pdf - external-link-new-window(Zugriff vom 11.07.2018)