1.000 Tage Apps auf Rezept
„Dass wir in Deutschland im Oktober 2020 als erstes Land der Welt Apps auf Rezept für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt haben, war ein Aufbruchssignal für die Digitalisierung”, betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Allerdings zeigten die die überschaubaren Verordnungszahlen, dass Akzeptanz und Mehrwertfür Versicherte und Ärzte bisher eher gering sind. Elsners Zwischenfazit: „Zukünftig müssen sie besser in Behandlungspfade integriert werden und zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung führen.” Die Akzeptanz in den Arztpraxen werde dann steigen, sobald eine DiGA zur Entlastung des Personals beiträgt, indem sie die Versorgung direkt unterstützt.
Herstellerpreis steht nicht im Verhältnis zum Patientennutzen
Weiteren Handlungsbedarf sieht der vdek bei der Vergütung von DiGA, deren Höhe die Hersteller im ersten Zulassungsjahr aktuell selbst festlegen können. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass der geforderte Herstellerpreis nicht im Verhältnis zum Patientennutzen steht. Die mit den Krankenkassen verhandelten Preise sollten daher sofort nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gelten”, sagt Elsner. Frühzeitig verhandelte Preise würden außerdem mehr Planungssicherheit für die Krankenkassen und DiGA-Hersteller bringen. Vermieden würden auch insolvenzbedingte Ausfallrisiken für die GKV, wenn Rückforderungsansprüche der Krankenkassen nicht mehr bedient werden könnten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 6. Oktober 2020 die ersten DiGA in ihr Verzeichnis aufgenommen. Inzwischen sind 47 Anwendungen im GKV-Leistungskatalog enthalten und damit auf ärztliche Verordnung oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse für Patienten verfügbar. Die Ersatzkassen haben seit Start der DiGA etwa 160.000 Freischaltcodes ausgegeben.
Den größten Anteil mit etwa einem Drittel der Codes erhalten danach Versicherte mit psychischen Erkrankungen, gefolgt von Muskel-Skelett- und Stoffwechselerkrankungen. Gemessen an den aktuell rund 28 Millionen Ersatzkassenversicherten ist der Anteil von DiGA-Nutzenden also weiterhin gering.