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12 Prozent mehr Honorar für Tierärzte

pr
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Das Bundeskabinett hat am 14. Juni beschlossen, die Gebühren der Tierärztegebührenordnung (GOT) um 12 Prozent zu steigern. Die Beratungssätze der tierärztlichen Bestandsbetreuung sollen um 30 Prozent teurer werden.

Beide Positionen bleiben erheblich hinter den Forderungen der Tierärzte zurück, die zuvor geschlossen gegen den Entwurf protestiert hatten.

Tierärzte sind trotzdem unzufrieden

Die Einwände der Tierärzte wurden in dem Beschluss nicht berücksichtigt. Sie hatten eine Erhöhung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 Prozent und eine Erhöhung der einfachen Gebührensätze für die Beratung von Nutztierhaltern um mindestens 100 Prozent gefordert. Begründet hatte sie dies damit, dass keinAusgleich der Praxiskosten erfolgt sei. Die Beratung sei zunehmend anspruchsvoller geworden. Die GOT wurde zuletzt 2008  angepasst.

Die Forderungen nach einer Anpassung der GOT an die wirtschaftliche Entwicklung seit 2008 wurde zwar grundsätzlich als berechtigt gesehen. Bei der Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen sei allerdings den berechtigten Interessen aller Beteiligter - auch die der Bevölkerung - Rechnung zu tragen, heißt es in der Verordnung.

Gute Argumente für eine Anpassung der GOZ

Auch wenn der Vergleich der Gebühren der Freien Berufe miteinander nur bedingt aussagekräftig ist, ergeben sich im Zuge der Erhöhung der GOT gute Argumente für eine längst notwendige Anpassung der GOZ, heißt es vonseiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dazu. Bereits während des Verfahrens der Novellierung der GOZ hatte die BZÄK einen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsätze moniert und dabei beispielhaft auf die Gebührenordnung der Rechtsanwälte verwiesen. Deren Vergütung wurde 2003  angepasst - und zwar um 14 Prozent nach einem Zeitraum von zehn Jahren. Auch SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich damals für die Erhöhung der Anwaltsgebühren ausgesprochen. Aus Sicht der BZÄK sei es folgerichtig, nach über 20 Jahren Stillstand nun auch die Gebührenordnung für Zahnärzte anzupassen.

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