ZFA nehmen Tarifangebot an

147 Euro brutto mehr pro Monat

Susanne Theisen
Praxis
Die im vmf organisierten Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) haben das Tarifangebot der Arbeitgeberseite angenommen. Die Einigung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Am 5. Oktober 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ihren Vorschlag übermittelt. Dem haben die ZFA-Mitglieder nun mehrheitlich zugestimmt, gab der vmf heute bekannt.

Berufsanfänger bekommen mehr Geld

Demzufolge erhöht sich die monatliche tarifliche Vergütung für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG) – also für Berufsanfängerinnen und -anfänger – rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 147 Euro brutto. Das entspricht einem Bruttostundenlohn von 14,01 Euro. Ab 1. Januar 2024 erhalten ZFA im ersten Ausbildungsjahr 965 Euro monatlich, im zweiten 1.045 Euro und im dritten 1.130 Euro.

Als Verhandlungsführung für die ZFA habe der vmf dem erzielten Ergebnis nur zähneknirschend zugestimmt, hieß es in einer Mitteilung des Verbands. Die geringe Entlohnung sei einer der wichtigsten Gründe für den Fachkräfteengpass bei den ZFA, habe eine vor wenigen Monaten durchgeführte Umfrage gezeigt.

„Wir respektieren das Votum unserer Mitglieder. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass beide Verhandlungspartner dieses Ergebnis als Mindeststandard verstehen“, kommentierte vmf-Präsidentin Hannelore König den Tarifabschluss. „In Gesprächen mit dem Chef oder der Chefin bietet es sich – nicht zuletzt mit Blick auf den Fachkräftemangel – an, neben der Tarifbindung auch weitere steuer- oder abgabenreduzierte Zuwendungen wie die Inflationsausgleichsprämie, Fahrtkosten- oder Kinderbetreuungszuschüsse oder übertarifliche Zulagen anzusprechen.“

vmf stimmte nur „zähneknirschend“ zu

ZFA-Referatsleiterin Sylvia Gabel appellierte an die ZFA, auch die anderen Tätigkeitsgruppen ins Spiel zu bringen: „Der Tarifvertrag sieht neben der TG I noch vier weitere Gruppen mit Zuschlägen zwischen 7,5 und 30 Prozent zur Grundvergütung vor. Diese Zuschläge konnten wir in den Verhandlungen verteidigen. Es ist wichtig, dass sie auch im Berufsalltag genutzt werden.“

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