Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer

2.213 Behandlungsfehler kommen auf 1 Milliarde Arztkontakte

ck/pm
Die Bundesärztekammer hat heute in Berlin ihre Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 vorgestellt: 2.213 Behandlungsfehler kommen auf 1 Milliarde Arztkontakte und 19,1 Millionen Behandlungsfälle im Krankenhaus.

 "Wir Ärzte können Patienten keine Heilung versprechen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft für ihre Heilung, für die Qualität ihrer Behandlung und damit für ihre Sicherheit einsetzen", sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2017 in Berlin.

Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt mit Pfuschvorwürfen gegen Ärzte zu hetzen

Dass Ärzte diesem Versprechen gerecht werden, belegen Crusius zufolge die vielfältigen von der Ärzteschaft entwickelten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprophylaxe. Qualitätszirkel, Peer-Reviews aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme gehören in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag.

„Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist aber, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, betonte Crusius.

Zahl der festgestellten Fehler liegt im Promillebereich

Dies gelte insbesondere in einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben geprägten Gesundheitssystem. Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen.

„Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.

2.213 Behandlungsfehler auf 1 Milliarde Arztkontakte und 19,1 Millionen Behandlungsfälle im Krankenhaus

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). Es lag in 2.213 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845).

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Von den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen profitieren sowohl Patienten als auch Ärzte“, sagte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. In den Einrichtungen seien hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüften, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt sei oder nicht. Die Verfahren seien niedrigschwellig und für alle beteiligten Parteien unbürokratisch. Patienten müssten lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das Verfahren sei für sie kostenfrei.

Schlichtungsstellen: "Ein maßgeblicher Aspekt ist die Objektivität!"

Auch Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, hat gute Erfahrungen mit den Stellen gemacht. Er empfiehlt seinen Klienten das Schlichtungsverfahren nicht nur, weil es für sie kostenfrei ist. Ein maßgeblicher Aspekt sei die Objektivität, mit der es betrieben werde sowie die dahinter stehende medizinische und juristische Expertise. Wenn es nach einem Schlichtungsverfahren doch vor Gericht gehe, erweise sich die medizinisch-fachliche Bewertung des Behandlungsgeschehens fast ausnahmslos als gerichtsfest. 

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