Beschlussvorlage für Ministerpräsidentenkonferenz

2G-Plus für Gastronomie, Verkürzung der Quarantäne, Fortsetzung der Impfkampagne

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Gesellschaft
Bund und Länder wollen heute weitere Corona-Maßnahmen besprechen und beschließen. Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge liegt der Omikron-Anteil in Deutschland mittlerweile bei 44,3 Prozent.

Die Ministerpräsidenten beraten heute ab 13 Uhr gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über weitere Corona-Maßnahmen gegen die Omikron-Welle. Laut einer Beschlussvorlage soll unter anderem um die Quarantäne- und Isolationsdauer verkürzt werden und es bundesweit mehr 2G-Plus-Regeln geben.

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Quarantäne und Isolation: „Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein”, heißt es in der Beschlussvorlage. Dies soll auch für frisch Geimpfte und Genesene gelten.

Freitesten: Alle Übrigen sollen sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigenschnelltest „freitesten” (mit Nachweis) können. Damit werde auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen.

Beschäftigte der kritischen Infrastruktur:Die Isolation für die Beschäftigten soll nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden können, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Schülerinnen und Schüler:Für sie und für Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung sieht der Entwurf, dass die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden kann.

  • 2G-plus in der Gastronomie(Restaurants, Cafés) für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung, spätestens ab 15. Januar.

  • 2G gilt weiterhin für Kultur- und Freizeiteinrichtungensowie im Einzelhandel, mit Ausnahme für Geschäfte des täglichen Bedarfs.

  • Clubs und Diskothekenbleiben weiter geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten

  • Kontaktbeschränkungenauch bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen bleiben bestehen.

  • Das Tragen vonFFP-2-Maskenwird beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des ÖPNV dringend empfohlen.

  • Verpflichtung zum Homeofficebleibt bestehen: Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen.

  • Impfkampagnesoll mit Hochdruck fortgesetzt werden: Allen Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden.

  • Allgemeine Impfpflicht: Zugleich müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden. Länder fordern den Bundestag und die Bundesregierung erneut auf, kurzfristig einen belastbaren Zeitplan vorzulegen.

  • Personalausfall in derkritischen Infrastrukturabfedern:Bund und Länder halten eine Flexibilisierung der Arbeitszeit für erforderlich, zunächst sollen dazu die Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes genutzt werden.

  • Der Expertenrat fordert auf Grundlage seiner Analyse des Lagebilds, dass mitzusätzlichen Schutzmaßnahmen jederzeit schnell auf dynamische Entwicklungen reagiert werden können muss. Hierdurch würde die Erweiterungen der Handlungsmöglichkeiten zur Pandemiebekämpfung über die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag wieder erforderlich.

Dem aktuellen ARD-Deutschlandtrend zufolge wollen 67 Prozent der Deutschen, dass die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten reduziert wird, wenn sie keine Symptome aufweisen. Genauso viele sind dafür, die Isolationsdauer für Infizierte zu verringern, wenn sie negativ getestet und ohne Symptome sind.

RKI hält Infektionsgefährdung für Geboosterte für Moderat

Die Zahl und der Anteil der Fälle mit Infektionen durch Omikron stieg in den letzten Wochen rasant an. Inzwischen wurde die Variante in allen Bundesländern nachgewiesen. Bis zum 2. Januar lag der Anteil der Omikron-Variante in Deutschland bereits bei 44,3 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Wochenbericht des RKI hervor.

Die Ausbreitung von Omikron ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich, sie liegt in zum Beispiel bei 3 Prozent in Sachsen-Anhalt und 86 Prozent in Bremen. Das RKI schätzt die Infektionsgefährdung wegen der schnelle Ausbreitung von Omikron für Ungeimpfte als sehr hoch, für Genesene und Zweifach-Geimpfte als hoch und für Geboosterte als moderat ein.

Expertenrat fordert weitere Krisenvorkehrungen im Gesundheitswesen

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