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3.218 Kooperationsverträge

sg/pm
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Die Zahnärzteschaft hält ihr Versprechen, eine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor.

Demzufolge werden immer mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. Die Zahl dieser Vereinbarungen stieg zum Stichtag 31. Dezember 2016 bundesweit auf 3.218 - ein Zuwachs von 610 Verträgen im Vergleich zum Jahr 2015.

Fast ein Viertel der Heime sind bereits versorgt

„Bei derzeit 13.596 Pflegeheimen in Deutschland ergibt das bereits eine Abdeckung von etwa 24 Prozent“, sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und ergänzt: "Auch Einrichtungen, die bislang noch keinen Vertrag geschlossen haben, können natürlich durch die vorgesehenen Möglichkeiten der aufsuchenden Betreuung jederzeit eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen." Die KZBV empfiehlt jedoch den Abschluss eines Vertrages zwischen Heim und Zahnarzt, weil die Versorgung dann noch systematischer und nachhaltiger erfolgen könne.

Eßer kündigte zusätzliche Informationsmaßnahmen für Heimbetreiber und Zahnärzte an, um den Bekanntheitsgrad der aufsuchenden Versorgung weiter zu steigern.

902.000 Heim -und Hausbesuche

Neben dem stationären Sektor in Heimen sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Die Gesamtzahl der Besuche in Heimen und zu Hause stieg laut KZBV im Jahr 2016 auf etwa 902.000 (+ 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

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