46 Millionen Euro für kommunale Projekte
Wie der GKV-Spitzenverband meldet, werden Maßnahmen vor allem für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen, Ältere sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien gefördert.
Das Vorhaben ist Teil des Förderprogramms des "GKV-Bündnisses für Gesundheit". Es ist Anfang des Jahres gestartet und wird von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Im ersten Teil des Programms ging es um den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen. Das zweite neue Angebot richtet sich nun an alle Kommunen. Für beide Angebote zusammen stellt die GKV insgesamt fast 90 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel ist, gesundheitsförderliche Lebensbedingungen zu schaffen und die Gesundheitskompetenz zu stärken
Das aktuelle Angebot für Kommunen stellt auf Personengruppen ab, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben und daher stärker unterstützt werden sollen. Finanziert werden Maßnahmen, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen und deren Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Die Kommunen können hierbei mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren.
Alle Kommunen - Kreise und kreisfreie Städte - in Deutschland können einen Antrag stellen. Bei den Stadtstaaten erfolgt eine Förderung auf der Bezirksebene. Die GKV geht von 422 antragberechtigten Kommunen aus. Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept einreicht, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der zeitlich abgestuft bei 20 beziehungsweise 30 Prozent liegt. Zentrale Anlaufstelle ist das Programmbüro des
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im jeweiligen Bundesland.
"Mehr Potenziale durch ein breiteres Netzwerk"
Dr. Michael Schäfer, 1.Vorsitzender des Bundesverbandes der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG)