Zahl des Monats

5.774

ak
Gesellschaft
Die Zahl der zwischen Zahnarztpraxen und Pflegeheimen geschlossenen Kooperationsverträge stieg im vergangenen Jahr auf insgesamt 5.774 Verträge – sie hat sich seit 2014 somit mehr als verachtfacht.

Seit der Einführung 2014 bis zum Jahr 2019 entwickelte sich die Zahl der neu abgeschlossenen Kooperationsverträge sehr dynamisch. Aufgrund der Corona-Pandemie und die dadurch zeitweise fehlende Möglichkeit, Besuche in Pflegeheimen durchzuführen, verlangsamte sich das Tempo 2020: Insgesamt 5.774 Kooperationsverträge wurden geschlossen, 371 mehr als 2019. 

Jedes dritte Pflegeheim hat Kooperationsverträge

Ende 2020 gab es 3.060 Kooperationspartner, 75 mehr als 2019. Bei 15.400 Pflegeheimen in Deutschland besteht im Durchschnitt mit etwas mehr als jeder dritten Einrichtung eine Kooperation. In den einzelnen KZVen liegt der Anteil der Pflegeheime mit Kooperationsvereinbarung zwischen 20 und 59 Prozent.

Gesetzlicher Hintergrund

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