Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium

66 Krankenkassen mit höheren Zusatzbeiträgen

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Zum 1. Januar haben 66 Krankenkassen ihre Zuatzbeiträge erhöht, und zwar durchschnittlich von 1,3 auf 1,6 Prozent. Bei 25 Krankenkassen blieb er unverändert, vier senkten ihn ab, gab das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer in einer Mitteilung bekannt.

Den Zusatzbeitragssatz kann jede Kasse selbst festlegen. Der offiziell erwartete durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben.

Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 10,4 Milliarden Euro, was rund 0,4 Monatsausgaben und damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve entspricht. Der Gesundheitsfonds verbuchte einen Überschuss von rund 4,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 16. Januar 2023 rund 12 Milliarden Euro.

Nur die Innungskrankenkassen machten Minus

Für 2022 wiesen die 96 Krankenkassen einen Überschuss von rund 451,43 Millionen Euro aus. Den Einnahmen von 289,3 Milliarden Euro standen Ausgaben von 288,9 Milliarden Euro gegenüber, so die vorläufig verfügbaren Daten des BMG vom ersten bis vierten Quartal 2022.

Aufgeschlüsselt nach Krankenkassenarten haben – mit Ausnahme der Innungskrankenkassen, die ein Defizit in Höhe von 105,7 Euro erzielten, – die übrigen Kassenarten Überschüsse erwirtschaftet. Diese betrugen bei den Ersatzkassen 349,3 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen 113,7 Millionen Euro, bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 49,0 Millionen Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 23,2 Millionen Euro und bei der Knappschaft 21,9 Millionen Euro.

Stark nach oben gingen die Ausgaben für Schutzimpfungen

Überproportional stark gestiegen sind dabei die Ausgaben für Schutzimpfungen (14,6 Prozent), Fahrkosten (11,0 Prozent) sowie im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (10,7 Prozent). Der Anstieg bei den Schutzimpfungen ist auf die Ausgaben für Impfstoffe und dabei vorrangig auf die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe (Impfungen gegen Gürtelrose) zurückzuführen, teilt das BMG mit. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter, da sie vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert wurden.

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