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66 Millionen für Hygiene in Kliniken

pr/pm
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Das Sonderprogramm Hygiene lenkt zusätzlich 66 Millionen in Deutschlands Kliniken. Die tatsächliche Personalentwicklung dort ist jedoch noch offen.

Bereits in der Startphase des Sonderprogramms Hygiene, also von August 2013 bis Dezember 2014, hatten die gesetzlichen Krankenkassen 66 Millionen Euro für verschiedene personelle Maßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Dies geht aus dem ersten Bericht des GKV-Spitzenverbands zum Sonderprogramm hervor, der jetzt ans Bundesgesundheitsministerium übergeben wurde.

Diese Gelder seien zusätzlich zur „normalen“ Vergütung der Krankenhausleistungen geflossen, heißt es dazu in einer Presseerklärung des Verbands. Nahezu 1.000 Krankenhäuser der fast 1.600 anspruchsberechtigten Häuser in Deutschland hätten bisher davon profitiert.

Krankenhäuser müssen nosokomiale Infektionen verhüten

Die Kliniken hätten demnach sicherzustellen, dass sie die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. In besonderem Maße gelte dies für resistente Erreger. Hierzu verpflichte das Infektionsschutzgesetz die Krankenhäuser.

„Das Sonderprogramm Hygiene kann hierbei eine zusätzliche Hilfestellung geben. Es entlässt die Krankenhäuser jedoch nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung zum Schutz der Patienten für umfassende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

365 Millionen Euro kommen von allen Kostenträgern

Durch das Sonderprogramm werden von 2013 bis 2020 für die Verbesserung der Krankenhaushygiene insgesamt rund 365 Millionen Euro von allen Kostenträgern bereitgestellt. Gefördert wird die Einstellung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern, aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hygiene für Klinikmitarbeiter und externe Beratungen durch Hygieneexperten.

Entscheidend für die Förderung von Maßnahmen für Hygienepersonal ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Erfüllt ein Krankenhaus diese Empfehlungen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förderprogramm beantragen. Die zusätzlichen Mittel erhalten die Kliniken durch Zuschläge, die sie entweder mit den Krankenkassen vereinbaren oder in der Startphase vorläufig selbst festlegt haben.

Einstellung von Fachkräften ist vereinbart

Mit 37 Millionen Euro seien mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstellung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten vereinbart worden, so der GKV-Spitzenverband. Die Finanzierungsregelung greife auch dann, wenn kein zusätzliches Personal eingestellt werde, sondern Hygienepersonalstellen intern besetzt und Teilzeitstellen aufgestockt werden.

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegerisches und ärztliches Hygienepersonal bildeten die zweite Säule des Sonderprogramms und seien mit 15 Millionen Euro finanziert worden. Hinzu kämen rund vier  Millionen Euro für Beratungen durch externe Krankenhaushygieniker und weitere rund 10 Millionen Euro, für die noch keine konkreten personellen Maßnahmen vereinbart worden seien.

Nachhaltiger Effekt noch ungewiss

Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Stellen erwachsen sind, könne erst durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Nur auf diesem Wege könne die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig nachgewiesen werden. Bei vielen Krankenhäusern müssten die Krankenkassen noch auf die Nachweise aus den Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2013/14 warten, erklärte der GKV-Spitzenverband. 

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